Mietwagenspiegel der DAT um E-Autos erweitert

Details wie Zuordnung in eine Mietwagenklasse, Nutzungsausfallentschädigung und regionale Mietwagenpreise abrufbar

Bildunterschrift: Bild: Avis
  • Akkuleistung und Listenneupreis ausschlaggebend für die Eingruppierung in die Mietwagenklasse
  • Berücksichtigung regionaler und überregionaler Mietwagenpreise
  • Nutzungsausfallentschädigung bei Unfällen von hoher Bedeutung

Jetzt berücksichtigt der Mietwagenspiegel der DAT auch reine Elektroautos mit allen Details wie Zuordnung in eine Mietwagenklasse, Nutzungsausfallentschädigung und regionale Mietwagenpreise.

Seit vielen Jahren ist die Eingruppierung von Fahrzeugen in eine Mietwagenklasse anhand des Listenneupreises und der Motorleistung geübte Praxis. Bei der DAT werden Pkw, SUV und leichte Transporter in 11 Klassen eingeteilt.

Doch im Zuge der steigenden Zulassungszahlen von E-Fahrzeugen tauchen auch in den Vermietflotten immer mehr Elektroautos auf. Bei diesen passt die klassische Eingruppierung in eine Mietwagenklasse nicht, da die Motorleistungen das Niveau von Verbrennern zum Teil deutlich übersteigen.

Die Spezialisten der DAT haben daher nach einer anderen, marktgerechten Einordung der Fahrzeuge gesucht und sich für die Akkuleistung entschieden. „Die Kombination der Akkuleistung mit dem Listenneupreis ergibt wieder eine praktikable Einstufung eines Fahrzeugmodells in eine der 11 Mietwagenklassen“, erklärt Martin Weiss, Leiter der DAT-Fahrzeugbewertung, in dessen Abteilung der Mietwagenspiegel der DAT entwickelt wird. „Zum Beispiel wird ein Volkswagen ID.4 mit einer Akkukapazität von 52 kw/h und einem Neupreis von 37.415 Euro in der Mietwagenklasse 7 eingestuft.“

Neue Elektroautomodelle pflegt die DAT ständig in den Datenbestand ein, so dass den Anwendern des Mietwagenspiegels stets aktuelle Daten zur Verfügung stehen. Wie üblich umfassen die Daten den individuell für jedes Fahrzeug berechneten Nutzungsausfall. Dieser spielt immer dann eine wichtige Rolle, wenn im Rahmen eines versicherungspflichtigen Unfallschadens die Kosten für ein Ersatzfahrzeug geltend gemacht werden. Diese Kosten werden auf Basis des Mietwagenspiegels errechnet.

Systematisch fragt die DAT regelmäßig bundesweit bei regionalen und überregionalen Autovermietern die jeweils gültigen Mietwagenpreise ab. Noch sind darunter nur wenige Elektroautos, doch das Angebot wächst und wird im Mietwagenspiegel mit abgebildet. Durch die Angabe eines beliebigen Ortes und eines frei wählbaren Suchradius lassen sich die Kosten für einen Mietwagen in einem gewünschten Gebiet selektieren.

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