Besondere Geschäftsbedingungen für die Applikation SilverDAT GO

Stand: 20. Juli 2022

Anbieter dieser App ist die Deutsche Automobil Treuhand GmbH, geschäftsansässig Hellmuth-Hirth-Straße 1, 73760 Ostfildern (nachfolgend „DAT“). Die Nutzung der App erfolgt auf Grundlage der nachfolgenden Besonderen Geschäftsbedingungen. Bitte lesen Sie sich diese deshalb sorgfältig durch.

Die DAT bietet diese App für Windows Devices zum direkten Download sowie ggfs. auch für Apple und Android Endgeräte an (nachfolgend „mobile Endgeräte“). Für Apple Engeräte erfolgt der Download der App über den Apple iTunes App Store, für Android Engeräte erfolgt der Download der App über den Google Play Store (nachfolgend „App-Store“). Die Benutzer der App werden im Folgenden als „KUNDEN“ bezeichnet.

1 Anwendungsbereich

1.1
Die DAT ermöglicht die Nutzung der App im Rahmen der eigenen vorhandenen technischen und betrieblichen Möglichkeiten des KUNDEN. Die DAT erbringt alle Leistungen im Zusammenhang mit der App auf Grundlage dieser Besonderen Geschäftsbedingungen. Dazu zählen insbesondere die Erfassung und Bearbeitung von Fahrzeug­instandsetzungen bzw. Leistungen im Bereich des Fahrzeugservices für die, ausgenommen für die jeweils notwendige vor- bzw. nachgelagerte Synchronisation mit SilverDAT myClaim oder SilverDAT calculateEXP, keine mobile- bzw. WLAN-Datenverbindung erforderlich ist. Die für die betreffende SilverDAT Anwendung geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und ggfs. weiteren Nutzungsbedingungen (nachfolgend „SilverDAT-AGB“), die während des Bestellprozesses einbezogen wurden/werden und unter www.dat.de/unternehmen/rechtliches abgerufen werden können bleiben hiervon unberührt.

1.2
Voraussetzung für die Nutzung der App ist stets die Bereitstellung der Software SilverDAT myClaim oder SilverDAT calculateEXP (nachfolgend „SilverDAT Anwendung“) seitens der DAT über das Internet auf der Grundlage von Software-as-a-Service. Eine eigenständige, von dieser Leistung unabhängige Nutzung der App ist nicht vorgesehen. Die Erfassung und Bearbeitung von Fahrzeuginstandsetzungen bzw. Leistungen im Bereich der Fahrzeugservices setzt zudem die vorherige Anlage des entsprechenden Vorgangs in der SilverDAT Anwendung durch den KUNDEN voraus. Hierfür ist eine mobile- bzw. WLAN-Datenverbindung erforderlich.

1.3
Die DAT widerspricht der Geltung etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen oder sonstiger Bedingungen des KUNDEN. Diese werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die DAT diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

1.4
Die angebotene App richtet sich ausschließlich an Unternehmer. Ein Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches - BGB).



2 Zustandekommen von Nutzungsverträgen

2.1
Zur Nutzung der App ist zunächst der direkte Download und die Installation der App erforderlich. Sofern verfügbar / angeboten besteht darüber hinaus die Möglichkeit zur Installation der App aus dem jeweiligen App Store. Durch den Download der App erhält der KUNDE das Recht, die App auf einem mobilen Endgerät zu installieren. Die weiteren Einzelheiten ergeben sich aus Ziffer 4.1 dieser Besonderen Geschäftsbedingungen.

2.2
Der Zugang zur App erfordert ein vorhandenes Nutzerprofil des KUNDEN bestehend aus DAT-Kundennummer, Benutzerkennung sowie Passwort. Die Zugangsdaten entsprechen dabei denjenigen, welche der KUNDE zur Nutzung der SilverDAT Anwendung über sein Nutzerprofil im My-DAT-Kundenbereich auf der Website der DAT verwalten kann.

2.3
Die aktuell geltenden Besonderen Geschäftsbedingungen werden im Rahmen des Bestellprozesses einbezogen und sind unter www.dat.de/silverdat-go-bgb während des Bestellprozesses und auch sonst jederzeit für den KUNDEN abrufbar und können dort von dem KUNDEN ebenfalls eingesehen und ausgedruckt oder auf einem dauerhaften Datenträger gespeichert werden. Darüber hinaus sind die Besonderen Geschäftsbedingungen in der App unter „Rechtlicher Hinweis“ abrufbar.



3 Grenzen der Nutzung sowie verbotene Verhaltensweisen (Netiquette)

3.1
Die DAT stellt die App nur für die vertragsgemäße Nutzung bereit.

3.2
Der KUNDE ist nicht berechtigt, Maßnahmen, Mechanismen oder Software in Verbindung mit der App zu verwenden, die die Funktion und den Betrieb der App stören können. Der KUNDE darf keine Maßnahmen ergreifen, die eine unzumutbare oder übermäßige Belastung der technischen Kapazitäten der DAT zur Folge haben können. Dem KUNDEN ist es insbesondere nicht gestattet, seitens der DAT generierte Inhalte zu blockieren, zu überschreiben oder zu modifizieren, soweit dies nicht ausdrücklich schriftlich von DAT erlaubt worden ist.

3.3
Es ist dem KUNDEN nicht gestattet, ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung durch die DAT der App Elemente hinzuzufügen oder Elemente der App zu ändern, zu löschen oder in einer anderen Form zu modifizieren. Insbesondere ist es dem KUNDEN nicht gestattet, grafische Elemente zu kopieren, zu entnehmen oder anderweitig zu verwenden oder zu versuchen, den Quellcode der App zu dekompilieren. Dies gilt nicht, soweit die Dekompilierung gemäß § 69e UrhG gesetzlich erlaubt ist.

3.4
Der KUNDE darf keine Hilfsmittel anwenden, die in den Betrieb der App eingreifen (insbesondere sog. „Bots“, „Hacks“ etc.). Der KUNDE darf auch keine derartigen Hilfsmittel anbieten oder anpreisen. Dem KUNDEN ist es insbesondere untersagt, sich sonstige Vorteile durch die Verwendung von Software Dritter oder sonstigen Anwendungen zu verschaffen. Dasselbe gilt für das planmäßige Ausnutzen von Programmfehlern zum eigenen Vorteil („Exploits“).

3.5
Der KUNDE wird keine Inhalte mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten in die App einbringen oder übermitteln. Das gilt auch für vom KUNDEN angelegte Anzeigenamen. Der KUNDE hat keinen Anspruch auf Zuteilung eines bestimmten Namens. Der gewählte Name darf Rechte Dritter (insbesondere Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte, Markenrechte, Firmenrechte etc.) nicht verletzen und auch nicht gegen die guten Sitten verstoßen, z.B. religiöse Gefühle Dritter verletzen, rassistisch, diskriminierend, pornografisch oder sexistisch sein. Die DAT distanziert sich ausdrücklich von solchem Verhalten. Die DAT ist berechtigt, den vom KUNDEN gewählten Namen, sowohl unter anderem aus technischen als auch aus ethischen Gründen abzuändern oder zu löschen, ohne dass es hierzu einer Zustimmung des KUNDEN bedarf.

3.6
Dem KUNDEN ist es nicht gestattet, kommerzielle Werbung für Produkte bzw. Programme Dritter in der App zu verbreiten. Auf Angebote mit solchem Inhalt darf der KUNDE auch nicht hinweisen.

3.7
Dem KUNDEN ist es verboten, Inhalte, die gegen geltendes Recht verstoßen oder in Rechte Dritter eingreifen in der App bzw. unter Verwendung der App zu speichern, zu verwenden, zu veröffentlichen, zu übermitteln und zu verbreiten. Der KUNDE darf insbesondere nur Inhalte einstellen, soweit er hierzu nach den geltenden urheberrechtlichen Regelungen berechtigt ist.

3.8
Die DAT ist berechtigt, Zuwiderhandlungen gegen diese Ziffer 3. zu unterbinden. Die DAT ist auch berechtigt, entsprechende Inhalte des KUNDEN zu löschen. Dies gilt auch wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen diese Besonderen Geschäftsbedingungen vorliegen oder die Inhalte sonst rechtswidrig sind. Ein Anspruch auf Wiederherstellung gelöschter Inhalte besteht nicht.

3.9
Die DAT ist berechtigt, geeignete Maßnahmen und Programme einzusetzen, um Vertragspflicht­verletzungen des KUNDEN aufzudecken, insbesondere einzelne Handlungen auf Plausibilität und Vereinbarkeit mit den Bestimmungen dieser Ziffer 3. zu prüfen.

3.10
Bei einer schuldhaften Zuwiderhandlung des KUNDEN gegen seine Vertragspflichten, insbesondere gegen die Bestimmungen dieser Ziffer 3. ist die DAT berechtigt, nach vorheriger Abmahnung und Sperrungsandrohung den Zugang des KUNDEN zur App zu sperren. Eine Abmahnung ist entbehrlich, falls der KUNDE einen Verstoß begangen hat, dessen Hinnahme unter Ausspruch einer bloßen Abmahnung für die DAT unzumutbar wäre.

3.11
Die Bestimmungen dieser Ziffer 3. schränken das Recht der DAT zur Kündigung – insbesondere zur außerordentlichen Kündigung – nach Ziffer 11 nicht ein. Ebenso wenig schränken sie das Recht der DAT zur Ausübung des virtuellen Hausrechts ein.

3.12
Einstellungen und Kontakte sind möglicherweise an die auf dem verwendeten mobilen Endgerät installierte App gebunden und lassen sich nicht übertragen. Der KUNDE hat bei Löschung der App und anschließender Neuinstallation oder Wechsel des mobilen Endgerätes und anschließender Neuinstallation der App keinen Anspruch gegen die DAT. Die DAT sichert keine Gleichwertigkeit des Nutzungserlebnisses bei Verwendung der App über unterschiedliche Endgeräte und über mobile bzw. WLAN-Datenverbindungen zu.



4 Erwerb und Download der App sowie Datenverbindungen

4.1
Der Download der kostenpflichtigen App erfolgt als direkter Download sowie ggfs. im App-Store. Der Download der App selbst ist kostenlos. Die Kosten für die Nutzung der App ergeben sich aus dem Angebot / Bestellformular bzw. dem Bestellprozess.

4.2
Die App und/oder die zeitlich beschränkte Nutzung dieser, sind keine Sachen im Sinne des § 90 BGB. Die DAT überträgt dem KUNDEN daher kein Eigentum an diesen, sondern lediglich ein Nutzungsrecht. Der Umfang und die Dauer des eingeräumten Nutzungsrechts hängen von den im Einzelnen zwischen der DAT und den Kunden vereinbarten Bedingungen im Rahmen der kostenpflichtigen Bereitstellung der SilverDAT Anwendung ab.

4.3
Für die Erfassung und Bearbeitung von Fahrzeuginstandsetzungen bzw. Leistungen im Bereich des Fahrzeugservices ist eine mobile- bzw. WLAN-Datenverbindung nicht erforderlich. Eine solche Datenverbindung ist jedoch Voraussetzung für den initialen Abruf der Vorgänge aus der SilverDAT Anwendung und die spätere Synchronisation der erfassten Fahrzeugschäden mit der SilverDAT Anwendung. Die DAT weist darauf hin, dass die App, je nach Nutzungsverhalten, teilweise ein hohes Datenvolumen benötigt und dem KUNDEN Kosten gegenüber dem Betreiber einer mobilen Datenverbindung entstehen können.



5 Zahlungsbedingungen, Preisanpassung, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht, Zahlungsverzug

5.1
Mit Abschluss des Vertrags verpflichtet sich der KUNDE zur Zahlung der bei Vertragsschluss vereinbarten Vergütung bzw. des im Angebot / Bestellformular / Bestellprozess angegebenen Preises für die Nutzung der App. Alle Preise sind in Euro und verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

5.2
Sofern in dem Angebot/Bestellformular bzw. im Rahmen des Bestellprozesses nichts anderes vereinbart, werden die Kosten für die Nutzung der App jährlich im Voraus in Rechnung gestellt. Bei unterjährigem Vertragsbeginn erfolgt eine anteilige Berechnung.  

5.3
DAT erstellt und versendet Rechnungen unter Angabe der Auftragsnummer an die vom KUNDEN angegebene Adresse oder E-Mail-Adresse. Im Falle einer nicht erfolgten Adressänderung durch den KUNDEN ist DAT berechtigt, dem KUNDEN die angefallenen Adressermittlungskosten in Rechnung zu stellen.

5.4
Rechnungen der DAT sind sofort zur Zahlung fällig, soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde.

5.5
Soweit nicht anders vereinbart, erfolgen die Zahlungen des KUNDEN durch Überweisung auf eines der in der Rechnung angegebenen Konten der DAT oder mittels Lastschrifteinzug bzw. mittels SEPA-Basislastschrift. Der KUNDE ermächtigt DAT im zweitgenannten Fall, alle im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses anfallenden Zahlungen von seinem Konto mittels SEPA–Basislastschriftmandat einzuziehen. Der KUNDE hat für eine ausreichende Deckung des Kontos bei Fälligkeit zu sorgen. Zugleich hat der KUNDE sein Kreditinstitut anzuweisen, die von DAT auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf sieben (7) Kalendertage verkürzt.

5.6
Ändern sich die Kosten für die Bereitstellung der Dienste nach Abschluss des Vertrages, so kann DAT die Preise nach billigem Ermessen (§ 315 Abs. 3 BGB) mit einer Ankündigungsfrist von mindestens sechs (6) Wochen ändern. Widerspricht der KUNDE nach Zugang dieser Ankündigung der Änderung nicht innerhalb einer Frist von sechs (6) Wochen, gilt die Änderung als genehmigt. Auf das Wider­spruchs­recht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der KUNDE im Falle der Änderung der Preise jeweils gesondert hingewiesen.

5.7
Gegen Forderungen von DAT kann der KUNDE nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

5.8
Gerät der KUNDE in Zahlungsverzug, ist DAT berechtigt, für die Dauer des Verzuges ihr Zurück­behaltungsrecht auszuüben und die Dienste für den KUNDEN zu sperren. Bei Zahlungsverzug kann DAT außerdem für jede unberechtigte Rücklastschrift Schadensersatz in Höhe der DAT entstandenen Bankrücklastkosten verlangen. Die Zahlungspflicht des KUNDEN bleibt auch im Falle der Ausübung des Zurückbehaltungsrechts durch DAT bestehen. Weiter ist DAT zur außerordentlichen Kündigung gemäß Ziffer 11.2 berechtigt.



6 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

6.1
Die DAT sichert ihre Systeme gegen Virenbefall. Dennoch kann ein Virenbefall nie vollständig ausgeschlossen werden. Zudem kann es vorkommen, dass unberechtigte Dritte Nachrichten unter Verwendung des Namens der DAT ohne Einverständnis der DAT versenden, die beispielsweise Viren oder sog. Spyware enthalten oder zu Web-Inhalten verlinken, die Viren oder Spyware enthalten. Darauf hat die DAT keinen Einfluss. Der KUNDE sollte daher alle eingehenden Nachrichten, die unter dem Namen der DAT versandt sind, prüfen.

6.2
Die DAT ist nicht verantwortlich für Schäden oder Datenverluste, die durch die Installation von Software, die nicht von der DAT herrühren, auf den mobilen Endgeräten des KUNDEN entstehen können.

6.3
Der KUNDE verpflichtet sich, unter keinen Umständen das mobile Endgerät, das App-Store-Konto oder die Zugangsdaten zum Nutzerprofil eines anderen KUNDEN unbefugt zu verwenden. Benutzt ein Dritter eines der Konten, nachdem er an die Zugangsdaten gelangt ist, weil der KUNDE diese nicht hinreichend vor fremdem Zugriff gesichert hat, muss sich der KUNDE so behandeln lassen, als ob er selbst gehandelt hätte. Dasselbe gilt bei der Benutzung eines mobilen Endgerätes durch Dritte. Sofern der KUNDE nicht sein eigenes mobiles Endgerät oder seine eigene mobile bzw. WLAN-Datenverbindung zur Verwendung der App nutzt, hat er die Zustimmung des jeweiligen Eigentümers einzuholen. Für diesen Fall sichert der KUNDE der DAT zu, dass eine solche Zustimmung vorliegt. Sollte eine unbefugte Kenntniserlangung persönlicher Daten durch Drittverhalten (z.B. Angriff von Hackern) vorliegen, wird eine Haftung ausgeschlossen, soweit die DAT nicht eigenes Verschulden, beispielsweise die Unterlassung von Schutzmechanismen, trifft.

6.4
Im Falle eines begründeten Verdachts, dass Zugangsdaten unbefugten Dritten bekannt wurden, ist die DAT aus Sicherheitsgründen berechtigt, aber nicht verpflichtet, nach freiem Ermessen die Zugangsdaten ohne vorherige Ankündigung selbstständig zu ändern bzw. die Nutzung des Accounts zu sperren. Die DAT wird den berechtigten KUNDEN hierüber unverzüglich informieren und ihm auf Anforderung innerhalb angemessener Frist die neuen Zugangsdaten mitteilen. Der KUNDE hat keinen Anspruch darauf, dass die ursprünglichen Zugangsdaten wiederhergestellt werden.

6.5
Der KUNDE wird die DAT unverzüglich informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten die Zugangsdaten zu seinem Nutzerprofil bekannt sind oder unbefugte Dritte sein mobiles Endgerät nutzen. Die DAT weist darauf hin, dass Zugangsdaten aus Sicherheitsgründen regelmäßig geändert werden sollten.

6.6
Der KUNDE kann mit der DAT über die im Folgenden aufgeführten Medien und Adressen in Kontakt treten:

  • Anschrift: Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Straße 1, 73760 Ostfildern
  • E-Mail: kundendienst@dat.de
  • Telefon: +49 711 4503 130

6.7
Dem KUNDEN obliegt es, sein mobiles Endgerät in einem Zustand zu erhalten, der die Nutzung der App erlaubt. Die DAT stellt Systemanforderungen und Kompatibilitätsinformationen nach bestem Wissen bereit. Der DAT ist es aufgrund der Vielzahl an Konstellationen von Netzbetreibern, mobilen Endgeräten und Betriebssystemversionen nicht möglich, die Lauffähigkeit der App in allen Konstellationen zu prüfen und sicherzustellen. Die DAT empfiehlt dem KUNDEN, hier ggf. neben den von der DAT nach bestem Wissen veröffentlichten Voraussetzungen und Kompatibilitätsinformationen die Beschreibung der App im App-Store zu konsultieren.



7 Weiterentwicklungen, Beschaffenheit und Mängel der App

7.1
Es liegt in der Natur der angebotenen App, dass diese stets weiterentwickelt und aktualisiert wird. Änderungen können sich auch durch das Aufspielen von Aktualisierungen ergeben, die die Nutzbarkeit sicherstellen und verbessern. Die DAT stellt dem KUNDEN den Zugang zur App daher in seiner jeweils vorhandenen Fassung oder Version zur Verfügung. Änderungen und Weiterentwicklungen können sich auf die Systemvoraussetzungen und Kompatibilitätsanforderungen auswirken. Der KUNDE hat daher keinen Anspruch auf Aufrechterhaltung oder Herbeiführung eines bestimmten Zustandes oder Funktionsumfangs der App. Etwaige Mängelansprüche des KUNDEN, welche die Nutzbarkeit der App selbst betreffen, bleiben unberührt. Aufgrund der beständigen Weiterentwicklung der App behält sich die DAT das Recht vor, neue App-Funktionen anzubieten und/oder diese aus dem Angebot herauszunehmen oder zu ändern.

7.2
Die DAT weist darauf hin, dass die App zwar dem Stand der Technik entspricht, eine Fehlerfreiheit der App allerdings nicht zugesichert werden kann. Aus diesem Grund muss der KUNDE damit rechnen, dass Apps wie die vorliegende nicht in jeder Funktion fehlerfrei arbeiten. Die DAT bemüht sich nach Kräften, eine möglichst fehlerfreie App zur Verfügung zu stellen, die eine voll­umfäng­liche Nutzbarkeit sicherstellt. Geringfügige Softwarefehler bei einer App sind jedoch – wie bei jeder Software – nicht völlig ausgeschlossen.

7.3
Der KUNDE wird eventuell auftretende Mängel an der App stets aussagekräftig dokumentieren und insbesondere unter Protokollierung angezeigter Fehlermeldungen an kundendienst@dat.de melden.

7.4
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind grundsätzlich solche Fehler, die durch äußere Einflüsse, von dem KUNDEN zu vertretende Bedienungsfehler, Höhere Gewalt oder nicht von der DAT durchgeführte Änderungen oder sonstige Manipulationen entstehen.

7.5
Die DAT übernimmt keine Garantien im Rechtssinne.



8 Haftungsbeschränkung

8.1
DAT haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für garantierte Beschaffenheitsmerkmale unbeschränkt. Wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen arglistigem Verschweigen eines Mangels oder in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung haftet DAT ebenfalls unbeschränkt.

8.2
Für die leicht fahrlässige Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der KUNDE regelmäßig vertraut („wesentliche Vertragspflichten“), haftet DAT nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

DAT haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in dem vorstehenden Satz genannten wesentlichen Vertragspflichten.

8.3
Die verschuldensunabhängige Haftung der DAT für bereits bei Vertragsabschluss vorhandene Fehler nach § 536a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist ausdrücklich ausgeschlossen.

8.4
Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen der DAT.

8.5
Eine weitergehende Haftung als in dieser Ziffer 8 vorgesehen ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Klarstellend sei erwähnt, dass DAT zudem nicht für Schäden haftet, soweit sie nicht von DAT zu vertreten sind, welche etwa durch Zufall, durch Höhere Gewalt, durch un­vor­hersehbare behördliche Restriktionen, Viren­befall von Daten­verarbeitungs­anlagen, oder Hacker­attacken trotz angemessener und branchenüblicher IT-Sicherheits­maß­nahmen verursacht werden.



9 Support und Verfügbarkeit

9.1
DAT ist nicht verpflichtet, die App jederzeit unterbrechungsfrei zur Verfügung zu stellen. DAT ist jedoch bemüht, die Nutzung der App so störungs- und fehlerfrei wie möglich zu gestalten. Es können auch Einschränkungen oder Beeinträchtigungen entstehen, die außerhalb des Einflussbereiches von DAT liegen. Hierzu zählen insbesondere Handlungen Dritter, von DAT nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internets sowie Höhere Gewalt. Auch die Eigenschaften der beim KUNDEN eingesetzten Hard- und Software hat Einfluss auf die Verfügbarkeit und nutzbare Bandbreite der Datenübertragung.

9.2
DAT führt an ihren Systemen zur Sicherheit des Netzbetriebes, zur Aufrechterhaltung der Netzintegrität, der Funktionalität der Dienste und des Datenschutzes regelmäßig Wartungsarbeiten durch. DAT wird dabei regelmäßige Datenupdates und Programm­weiter­entwicklungen vornehmen, sowie Bugs und Fehler beheben. Zu diesem Zwecke kann DAT ihre Leistungen unter Berücksichtigung der Belange des KUNDEN vorübergehend einstellen oder beschränken. DAT wird die Wartungsarbeiten, soweit dies möglich ist, in nutzungsarmen Zeiten durchführen. Sollten längere vorübergehende Leistungseinstellungen oder -beschränkungen erforderlich sein, wird DAT den KUNDEN über Art, Ausmaß und Dauer der Beeinträchtigung zuvor unterrichten, soweit dies den Umständen nach möglich und im Hinblick auf die Beseitigung bereits eingetretener Störungen zumutbar ist.

9.3
Alle Fehler und Störungen an der App hat der KUNDE DAT unverzüglich über die nachfolgend genannten Wege zu melden:

  • telefonisch unter Tel. Nr. 0711 4503130 und
  • per E-Mail an kundendienst@dat.de oder
  • über die Support-Anfrage im Bereich myDAT Services.


10 Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte und nutzergenerierte Inhalte

10.1
Die Inhalte der App einschließlich der zugrundliegenden Software und IT-Infrastruktur und etwaiger Websites der DAT stehen im ausschließlichen Eigentum bzw. in ausschließlicher Rechteinhaberschaft der DAT bzw. des jeweiligen Lizenzgebers. Die Inhalte sind durch nationales und internationales Recht, insbesondere Urheberrecht, geschützt. Die unerlaubte Verbreitung, Vervielfältigung, Verwertung oder anderweitige Verletzung der gewerblichen Schutzrechte und Urheberrechte der DAT bzw. des jeweiligen Lizenzgebers werden zivil- und/oder strafrechtlich verfolgt. Alle Rechte an den vom KUNDEN eingestellten Informationen verbleiben bei diesem.

10.2
DAT räumt dem KUNDEN an der App nach vollständiger Bezahlung der unter dem Vertrag geschuldeten Vergütung, die auf die Laufzeit des Vertrages zeitlich begrenzten, nicht übertragbaren, nicht ausschließlichen und einfachen Nutzungsrechte innerhalb Deutschlands ein. Die Weitergabe in andere Länder und Nutzung im Ausland sind unzulässig, auch wenn der KUNDE dort eine Zweigniederlassung oder ein verbundenes Unternehmen hat, es sei denn, es wird eine hiervon abweichende Vereinbarung in Schrift- oder Textform zwischen DAT und dem KUNDEN getroffen. Darüberhinausgehende Rechte werden dem KUNDEN nicht eingeräumt.

10.3
Eine über diese Besonderen Geschäftsbedingungen hinausgehende Nutzung der App durch den KUNDEN ist nicht zulässig. Der KUNDE ist insbesondere nicht berechtigt, die App oder Teile hiervon zu verkaufen, zu übertragen, zu vermieten, unter zu lizenzieren, zu verändern, anzupassen, zu übersetzen, zurück zu entwickeln, zu dekompilieren oder in seine Komponenten zu zerlegen (dies gilt auch, aber nicht nur, für die Prüfung von Datenstrukturen oder ähnlichem, von mit der App generiertem Material) sowie ganz oder teilweise zu kopieren oder für die Öffentlichkeit zu nutzen bzw. dieser zugänglich zu machen. Der KUNDE ist nicht berechtigt, derivative Produkte zu schaffen, den Quellcode anhand des Objekt-Codes zu ermitteln oder die App oder Elemente daraus für Zwecke zu verwenden, die nicht der Nutzung der SilverDAT Anwendungen durch den KUNDEN dienen.

10.4
Der KUNDE ist nach Vertragsende nicht mehr zur Nutzung der App befugt. Er ist verpflichtet, die App nach Vertragsende unverzüglich selbständig zu löschen.

10.5
Die von dem KUNDEN bis zur Vertragsbeendigung mithilfe der App erfassten bzw. bearbeiteten Fälle in den Bereichen Fahrzeuginstandsetzung bzw. Leistungen im Bereich der Fahrzeugservices können bei Fortbestehen des Nutzungsrechts für die betreffende SilverDAT Anwendung nur über das Ende der Laufzeit des Vertrages hinweg genutzt werden, soweit der KUNDE diese vorher mit der SilverDAT Anwendung synchronisiert hat.

10.6
Die nicht abdingbaren Bestimmungen der §§ 69a ff. UrhG bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.



11 Vertragslaufzeit, virtuelles Hausrecht und Kündigung

11.1
Sofern keine andere Vereinbarung getroffen wird, wird ein Vertrag über die Bereitstellung und Nutzung der App auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er ist mit einer Frist von einem (1) Monat zum Ende eines Kalendermonats ordentlich kündbar.

11.2
Das Recht der DAT und des KUNDEN zur jederzeitigen außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.

11.3
Der DAT steht zudem ein Sonderkündigungsrecht zu, falls der DAT die Berechtigung zum Betrieb der App entzogen oder der Betrieb der App eingestellt wird.

11.4
Jede Kündigung muss für deren Wirksamkeit schriftlich erfolgen, wobei die Textform (E-Mail) ausreichend ist.

11.5
Zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung vom KUNDEN ggfs. zu viel gezahlte Vergütung wird von DAT zurück überwiesen bzw. erstattet.



12 Datenschutz

12.1
Die Parteien verarbeiten personenbezogene Daten ausschließlich entsprechend den Bestimmungen der anwendbaren Datenschutzgesetze, insbesondere entsprechend der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes.

12.2
Soweit DAT für den KUNDEN personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß den Vorgaben des Art. 28 DSGVO.

12.3
Im Übrigen wird auf die Datenschutzerklärung für die SilverDAT GO Applikation der DAT verwiesen, die unter www.dat.de/silverdat-go-datenschutz jederzeit für den KUNDEN abrufbar ist und von dem KUNDEN abgespeichert und ausgedruckt werden kann. Darüber hinaus ist die Datenschutzerklärung der DAT in der App unter „Rechtlicher Hinweis“ abrufbar.



13 Schlussbestimmungen

13.1
Nebenabreden sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie schriftlich mit der DAT erfolgen, bzw. von dieser schriftlich bestätigt werden.

13.2
Der KUNDE ist nicht berechtigt, seine Rechte aus diesem Vertragsverhältnis auf Dritte zu übertragen. Etwas anderes gilt nur, wenn die DAT dem vorher schriftlich zustimmt.

13.3
Im Falle von Widersprüchen zwischen dem Angebot / Bestellformular / Bestellprozess, Allgemeinen Geschäftsbedingungen und diesen Besonderen Geschäftsbedingungen gilt die nachfolgende Rangfolge, wobei das zuerst genannte Dokument Vorrang ggü. dem jeweils nachrangig genannten Dokument hat:

  1. Angebot / Bestellformular / Bestellprozess
  2. Besondere Geschäftsbedingungen
  3. SilverDAT-AGB.

Regelungslücken in einzelnen Dokumenten gelten nicht als Widerspruch in diesem Sinne.

13.4
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) finden keine Anwendung, auch wenn der KUNDE seinen Sitz im Ausland hat. Zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der KUNDE seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

13.5
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeit aus oder im Zusammenhang mit diesen Besonderen Geschäftsbedingungen ist der Sitz der DAT. DAT ist aber auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des KUNDEN zu klagen.

13.6
Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen ist der Sitz der DAT.

13.7
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch der Vertrag zwischen DAT und dem KUNDEN im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die der unwirksamen Bestimmung in rechtlicher, wirtschaftlicher und tatsächlicher Hinsicht möglichst nahekommt.