Geschäftsbedingungen Deutsche Automobil Treuhand GmbH (Stand 01. Oktober 2025)
Diese Geschäftsbedingungen finden keine Anwendung
a) auf On-Premises- bzw. Offline-Produkte ausgenommen Restwertstudien
b) ggü. Verbrauchern im Sinne des § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches („BGB“).
A Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 GELTUNGSBEREICH, RANGVERHÄLTNIS
1.1 Die vorliegenden Geschäftsbedingungen der Deutsche Automobil Treuhand GmbH („DAT“), Hellmuth-Hirth-Straße 1, 73760 Ostfildern, Amtsgericht Stuttgart HRB-Nr. 214549, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer DE 147826142, gelten für Geschäftsbeziehungen mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB („KUNDE“ oder „KUNDEN“). „Unternehmer“ ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Vertrages mit DAT in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.2 Die Geschäftsbedingungen enthalten folgende Bestandteile:
a) unter A. Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“), die für alle Vertragsverhältnisse zwischen DAT und dem KUNDEN gelten;
b) unter B. Besondere Geschäftsbedingungen für den jeweiligen Dienst („Besondere Geschäftsbedingungen“):
aa) unter I) Besondere Bedingungen für die kostenpflichtige Bereitstellung von Software der SilverDAT-Produktfamilie über das Internet auf der Grundlage von Software-as-a-Service bzw. als Webapplikation („SOFTWARE“)
bb) unter II) Besondere Bedingungen für Entwicklerzugänge für DAT-Schnittstellen
cc) unter III) Besondere Bedingungen für Restwertstudien
dd) unter IV) Besondere Bedingungen für die Nutzung der Plattform RepairPedia („RepairPedia Plattform“ oder „RepairPedia“)
c) unter C. Plattformnutzungsbedingungen („PNB “)
1.3 Diese AGB und die Besonderen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen DAT und dem KUNDEN (zusammen „Parteien“), über die kostenpflichtige Bereitstellung der vertraglichen Leistungen („Vertrag“), wobei die Besonderen Geschäftsbedingungen gemäß 1.2 b) nur gelten,
soweit der KUNDE das entsprechende Produkt nutzt bzw. die entsprechenden Leistungen von DAT bezieht. Der KUNDE erkennt die Geltung dieser Geschäftsbedingungen als vertragliche Grundlage zwischen DAT und dem KUNDEN an. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des KUNDEN werden von DAT nicht anerkannt und finden keine Anwendung, sofern DAT diesen nicht ausdrücklich zugestimmt hat; dies gilt auch dann, wenn die abweichenden oder entgegenstehenden Bedingungen des KUNDEN in Dokumenten, die Vertragsbestandteil werden, ausdrücklich erwähnt werden.
Die aktuell geltenden Geschäftsbedingungen sind unter www.dat.de/unternehmen/rechtliches/geschaeftsbedingungen während des Bestellprozesses und auch sonst jederzeit für den KUNDEN abrufbar und können dort von dem KUNDEN abgespeichert und ausgedruckt werden.
1.4 Im Falle von Widersprüchen zwischen den nachfolgend ggfs. mit dem KUNDEN vereinbarten Vertragsbedingungen gilt die nachfolgende Rangfolge, wobei das zuerst genannte Dokument Vorrang ggü. dem jeweils nachrangig genannten Dokument hat:
- Bestellformular/Angebot
- Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gem. Art. 28 DSGVO
- Plattformnutzungsbedingungen
- Endbenutzer-Lizenzvereinbarung
- Produktbeschreibungen
- Besondere Geschäftsbedingungen
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
Etwaige Regelungslücken in den in Ziffern 1 - 7 genannten Regelwerken und Dokumenten (nachfolgend auch als „Vertragsbedingungen“ bezeichnet) gelten nicht als Widerspruch in diesem Sinne.
2 VERTRAGSSCHLUSS
2.1 Das Bereitstellen des Bestellformulars oder die Einräumung einer Bestellmöglichkeit auf der Webseite oder anderweitig oder die Erstellung eines Angebots durch die DAT stellt kein rechtlich verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages, sondern eine Einladung zur Abgabe eines Angebotes durch den KUNDEN dar.
2.2 Ein Vertrag zwischen DAT und dem KUNDEN kommt zustande
a) durch eine schriftlich oder elektronisch erteilte Bestellung des KUNDEN unter Verwendung des vorgesehenen Bestellformulars bzw. Bestellprozesses für das betreffende SilverDAT Produkt bzw. die betreffende SilverDAT Anwendung oder sonstigen vertraglichen Leistung („Bestellformular“), und Übersendung der Auftragsbestätigung per E-Mail durch DAT oder durch eine anderweitige Bestätigung der Bestellung durch DAT
b) durch Unterzeichnung und Rücksendung eines Angebots der DAT für das betreffende SilverDAT Produkt bzw. die betreffende SilverDAT Anwendung oder sonstigen vertraglichen Leistung durch den KUNDEN („Angebot“) und Übersendung der Auftragsbestätigung per E-Mail durch DAT oder durch eine anderweitige Bestätigung der Bestellung durch DAT.
Die vorbehaltslose Freischaltung oder Erbringung von Leistungen durch DAT steht dem Versand einer Auftragsbestätigung gleich.
2.3 Mündliche Erklärungen im Zusammenhang mit einem Vertragsschluss bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch DAT, wobei die Textform ausreichend ist.
3 LEISTUNGSUMFANG
3.1 Art und Umfang der Leistungen von DAT ergeben sich aus den zwischen den Parteien getroffenen Vertragsbedingungen, sowie ggfs. vereinbarten Zusatzbedingungen. Die Angaben in den Vertragsbedingungen oder anderen von DAT überlassenen Dokumenten oder Unterlagen enthalten keine Garantieübernahme für eine besondere Beschaffenheit der Leistungen von DAT. Insbesondere sind technische Daten, Spezifikationen und Leistungsangaben in öffentlichen Äußerungen oder Werbemitteln keine Beschaffenheitsangaben. Im Übrigen ergeben sich Art und Umfang der vertraglichen Leistungen aus für den Vertrag gültigen weiteren Dokumenten, wie dem Bestellformular/Angebot, der für das vom KUNDEN bestellte SilverDAT Software-Produkt gültigen Produktbeschreibung, den Besonderen Geschäftsbedingungen, den Plattformnutzungsbedingungen, einer ggfs. mit dem KUNDEN vereinbarten Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (EULA) sowie diesen AGB.
3.2 DAT wird sich unter Einsatz aller zumutbar zur Verfügung stehenden Mittel um größtmögliche Aktualität und Vollständigkeit von Daten, Datenbanken und Software bemühen. DAT erhält die den Diensten zugrundeliegenden Daten auch von Datenlieferanten. DAT übernimmt keine Garantie und keine Gewährleistung für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit dieser von Lieferanten bezogenen Daten. Die vollständige Erfassung sämtlicher Fahrzeugtypen ist von DAT nicht geschuldet.
3.3 Die Erbringung von Leistungen durch die DAT steht unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und/oder ordnungsgemäßer Selbstbelieferung (Deckungsgeschäft). Bei nicht ordnungsgemäßer und/oder nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung mit dem Deckungsgeschäft ist DAT von der Pflicht zur Leistungserbringung befreit oder, sofern dieser Zustand der nicht ordnungsgemäßen und/oder nicht rechtzeitigen Selbstbelieferung mit dem Deckungsgeschäft für einen Zeitraum von 90 oder mehr aufeinanderfolgenden Tagen andauert, zum Rücktritt vom jeweiligen Vertrag berechtigt. Dies gilt nicht, soweit die nicht rechtzeitige oder nicht ordnungsgemäße Belieferung durch den Vorlieferanten von DAT zu vertreten ist. Sofern eine solche nicht rechtzeitige und/oder nicht ordnungsgemäße Selbstbelieferung mit dem Deckungsgeschäft auf höherer Gewalt beruht, findet Ziffer 17 dieser AGB Anwendung.
3.4 Die Server der DAT sind über eine komplexe Systemarchitektur mit dem Internet verbunden. Der Datenverkehr wird über Router, Switches, Loadbalancer, Firewall usw. geleitet, die jeweils eine bestimmte maximale Datendurchsatzrate zulassen. Aus technischen Gründen sind die zur Verfügung stehenden Bandbreiten für die Datenübertragung von Servern begrenzt. Ein erhöhtes Datenverkehrsaufkommen kann dazu führen, dass nicht die maximal mögliche Datendurchsatzrate zur Verfügung steht. Die Datendurchsatzrate wird in solchen Fällen technisch auf die verbundenen Server bzw. Nutzer verteilt. Die Verfügbarkeit einer bestimmten Bandbreite wird nicht zugesichert. Für die Internetanbindung des KUNDEN und deren Eignung und Verfügbarkeit ist der KUNDE allein verantwortlich.
3.5 Bei der Bereitstellung/Inanspruchnahme von Leistungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland können ausländische Gesetze, Verordnungen oder sonstige landesspezifische Besonderheiten oder übertragungstechnische Gegebenheiten dazu führen, dass der Vertrag nicht in der vorgesehenen Art und Weise durchgeführt werden kann. In diesem Fall ist der KUNDE und DAT zur außerordentlichen Kündigung gemäß Ziffer 19.2 dieser AGB berechtigt.
3.6 DAT ist frei in der Art und Weise, wie sie Leistungen erbringt. Insbesondere kann sie hierbei Dritte beauftragen oder die Leistungen und Werke Dritter in die Software und/oder in die von ihr erbrachten Leistungen integrieren. Auf Anfrage wird DAT dem KUNDEN darlegen, inwieweit Dritte in die Erbringung der Leistungen einbezogen sind.
4 ZUGANG ZU DAT-SOFTWARE
4.1 Der Zugang zu der Software erfolgt grundsätzlich über das Nutzerprofil des KUNDEN im MyDAT-Kundenbereich auf der Webseite von DAT.
4.2 Sollte der KUNDE noch nicht über ein Nutzerprofil verfügen, werden gemäß den mit dem Bestellformular übermittelten Daten für den MyDAT-Kundenbereich die entsprechenden Zugangsberechtigungen für den Kunden-Login erstellt.
4.3 Die für die Erstellung des Nutzerprofils erforderlichen Daten sind vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. DAT weist dem KUNDEN, soweit erforderlich, einen Benutzernamen und ein Passwort zu („Zugangsdaten“) und versendet diese an den KUNDEN per E-Mail. Das Passwort ist durch den KUNDEN nach der Erstanmeldung unverzüglich abzuändern. Der Nutzername und das Passwort dürfen weder gegen Rechte Dritter noch gegen sonstige Namens- und Markenrechte oder die guten Sitten verstoßen. Der KUNDE ist verpflichtet, seine Zugangsdaten geheim zu halten, diese Dritten keinesfalls mitzuteilen und sie gegen unbefugten Zugriff durch Dritte zu schützen. Bei Verdacht eines Missbrauchs der Zugangsdaten oder des Nutzerprofils ist der KUNDE verpflichtet, DAT unverzüglich zu informieren. Über das so erstellte initiale Nutzerprofil („Root-User“) ist der KUNDE berechtigt, beschränkt auf den Lizenzumfang gemäß Ziffer 9 dieser AGB, weitere Nutzer anzulegen. Die vorstehenden Verpflichtungen gelten für diese Nutzer ebenso und sind durch den KUNDEN allen Nutzern entsprechend aufzuerlegen.
4.4 Der Zugang zu der Software kann auch über Schnittstelle erfolgen. Neben den Regelungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden hierfür insbesondere die Regelungen in den Besonderen Bedingungen für die Entwicklerzugänge für DAT-Schnittstellen, entsprechend Ziffern 1.2 und 1.4 dieser AGB, Anwendung.
4.5 Zur Prüfung, ob es sich bei dem KUNDEN um einen Unternehmer handelt, kann DAT verlangen, dass die Umsatzsteueridentifikationsnummer mitgeteilt wird. Weiter ist DAT berechtigt zur Prüfung der Unternehmereigenschaft Auszüge aus öffentlichen Registern zu verlangen.
4.6 Soweit sich die Profil-Angaben des KUNDEN ändern, ist der KUNDE verpflichtet, DAT über diese Änderungen unverzüglich zu informieren.
5 PFLICHTEN DES KUNDEN, RECHTSWIDRIGE INHALTE, MAßNAHMEN GEGEN UNANGEMESSENES VERHALTEN UND ZUR UMSETZUNG GESETZLICHER VORGABEN
5.1 Der KUNDE ist verpflichtet, zur vertragsgemäßen Nutzung der Leistungen auf eigene Kosten innerhalb der eigenen IT-Systemumgebung entsprechende Hardware, Betriebssystemsoftware, Kommunikations- bzw. Internetzugänge vorzuhalten sowie deren Betrieb, Pflege und Aktualisierung zu übernehmen. DAT trifft keine Verantwortung und Haftung, wenn die Leistungen nicht wie vertraglich vorgesehen genutzt werden können, soweit dies darauf beruht, dass der KUNDE die vorstehenden Pflichten ganz oder teilweise nicht erfüllt. Die Vergütungspflichten des KUNDEN bleiben in diesem Fall unberührt. Sämtliche Hardware, Kommunikations- bzw. Internetzugänge des KUNDEN dürfen sich nur und ausschließlich innerhalb des Staatsgebietes befinden, in dem der KUNDE seinen registrierten Sitz hat. Betreibt der KUNDE seine IT-Umgebung in anderen Ländern, hat er DAT darüber rechtzeitig zu informieren und von DAT vor Inanspruchnahme der Leistungen die schriftliche Zustimmung von DAT einzuholen.
5.2 Der KUNDE ist verpflichtet, von DAT erhaltene Zugangsdaten und Passwörter geheim zu halten und die erforderlichen und üblichen Sicherungsmaßnahmen gegen die ungewollte und missbräuchliche Nutzung durch Dritte zu treffen. Der KUNDE ist für die regelmäßige Aktualisierung von Zugangsdaten und Passwörtern verantwortlich. Der KUNDE ist weiter verpflichtet ihm ggfs. mitgeteilte Lizenznummern gegenüber Dritten geheim zu halten.
5.3 Der KUNDE wird diese Verpflichtungen in gleicher Weise seinen Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen auferlegen.
5.4 Sofern der KUNDE schuldhaft vertragswidrig Dritten die Nutzung der Leistungen ermöglicht, hat der KUNDE der DAT den hieraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
5.5 Regelungen zu rechtswidrigen Inhalten und zur Umsetzung gesetzlicher Vorgaben sowie Maßnahmen der DAT gegen unangemessenes Verhalten sind in der zum Zeitpunkt der Nutzung jeweils geltenden Fassung der Plattformnutzungsbedingungen der DAT, die für den KUNDEN verbindlich gelten, enthalten. Die jeweils geltenden Plattformnutzungsbedingungen sind in C. dieser Geschäftsbedingungen enthalten.
6 DOKUMENTATION DER ZUGRIFFE AUF DIE LEISTUNGEN
DAT ist für die Bereitstellung der Leistungen darauf angewiesen, die einzelnen Transaktionen des KUNDEN zu Abrechnungszwecken zu dokumentieren. DAT protokolliert zu diesem Zweck laufend automatisch die während der Nutzung anfallenden Transaktionsdaten. DAT nutzt die so protokollierten Transaktionsdaten des KUNDEN zu Abrechnungszwecken und stellt diese dem KUNDEN auf Anforderung zudem zur Einsicht zur Verfügung.
7 SUPPORT UND VERFÜGBARKEIT
7.1 DAT ist nicht verpflichtet, die Leistungen jederzeit unterbrechungsfrei zur Verfügung zu stellen. DAT ist jedoch bemüht, die Nutzung der Leistungen so störungs- und fehlerfrei wie möglich zu gestalten. Die Leistungen entsprechen zwar dem Stand der Technik, eine vollkommene Fehlerfreiheit der Leistungen kann allerdings nicht zugesichert werden. Aus diesem Grund muss der KUNDE damit rechnen, dass die Leistungen nicht in jeder Funktion fehlerfrei arbeiten. Die DAT bemüht sich nach Kräften, den KUNDEN möglichst fehlerfreie Leistungen zur Verfügung zu stellen und so eine vollumfängliche Nutzbarkeit sicherzustellen. Geringfügige Softwarefehler sind jedoch – wie bei jeder Software – nicht völlig ausgeschlossen. Es können auch darüber hinaus Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der von DAT erbrachten Leistungen entstehen, die außerhalb des Einflussbereiches von DAT liegen. Hierzu zählen insbesondere Handlungen Dritter, von DAT nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internets sowie Höhere Gewalt. Auch die Eigenschaften der beim KUNDEN eingesetzten Hard- und Software hat Einfluss auf die Verfügbarkeit und nutzbare Bandbreite der Datenübertragung.
7.2 DAT führt an ihren Systemen zur Sicherheit des Netzbetriebes, zur Aufrechterhaltung der Netzintegrität, der Funktionalität der Leistungen und des Datenschutzes regelmäßig Wartungsarbeiten durch. DAT wird dabei regelmäßige Datenupdates und Programmweiterentwicklungen vornehmen, sowie Bugs und Fehler beheben. Zu diesem Zwecke kann DAT ihre Leistungen unter Berücksichtigung der Belange des KUNDEN vorübergehend einstellen oder beschränken. DAT wird die Wartungsarbeiten, soweit dies möglich ist, in nutzungsarmen Zeiten durchführen. Sollten längere vorübergehende Leistungseinstellungen oder -beschränkungen erforderlich sein, wird DAT den KUNDEN über Art, Ausmaß und Dauer der Beeinträchtigung zuvor unterrichten, soweit dies den Umständen nach möglich und im Hinblick auf die Beseitigung bereits eingetretener Störungen zumutbar ist.
7.3 Alle Fehler und Störungen an den Leistungen hat der KUNDE der DAT unverzüglich über die nachfolgend genannten Wege zu melden:
- telefonisch unter Tel. Nr. 0711 4503130 und
- per Mail an kundendienst@dat.de oder
- über die Support-Anfrage im Bereich myDAT Services oder die jeweiligen Anwendungen
7.4 Die Bearbeitung von Fehlern und Störungen kann es erforderlich machen, dass die DAT auf die betreffende Kundenanwendung bzw. den betreffenden Vorgang zugreift, um den Fehler bzw. die Störung zu analysieren und zu bearbeiten. Der Zugriff bzw. die Verarbeitung dieser Daten des KUNDEN erfolgt ausschließlich zur Analyse und erforderlichenfalls Behebung von Fehlern und Störungen. Eine Speicherung oder sonstige Verarbeitung, die über den vorstehend genannten Zweck hinausgeht, erfolgt nicht. Die Regelungen in Ziffer 11 dieser AGB bleiben hiervon unberührt.
8 ÄNDERUNGEN DIESER GESCHÄFTSBEDINGUNGEN UND DER VERTRAGLICH VEREINBARTEN LEISTUNGEN
8.1 DAT kann diese Geschäftsbedingungen ändern, sofern dadurch nicht für das Äquivalenzverhältnis der Parteien wesentliche Vertragsinhalte geändert werden, die Änderung für den KUNDEN zumutbar und durch ein berechtigtes Interesse der DAT gedeckt ist. Änderungen der Geschäftsbedingungen werden dem KUNDEN spätestens sechs Wochen vor dem Zeitpunkt ihres geplanten Wirksamwerdens schriftlich, per E-Mail an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse oder elektronisch über eine vom Kunden genutzte Software bzw. Anwendung mitgeteilt. § 315 BGB bleibt unberührt.
8.2 Sofern der KUNDE der Änderung nicht schriftlich, per E-Mail oder elektronisch, z.B. über ein von DAT angebotenes elektronisches Widerspruchsformular innerhalb einer Frist von sechs (6) Wochen ab schriftlicher Mitteilung, also vor dem geplanten Wirksamwerden, widerspricht, gilt die Änderung als genehmigt. Auf diese Folge wird DAT den KUNDEN bei Bekanntgabe der Änderung ausdrücklich hinweisen. Erfolgt kein Widerspruch des KUNDEN gemäß den vorstehenden Bestimmungen, ist für das Vertragsverhältnis zwischen DAT und dem KUNDEN ab diesem Zeitpunkt die geänderte Fassung der Geschäftsbedingungen maßgeblich.
9 URHEBER-, SCHUTZ UND NUTZUNGSRECHTE
9.1 Die vertraglichen Leistungen der DAT, insbesondere Software der DAT, die darin enthaltenen bzw. über sie zugänglichen Daten bzw. Datenbanken, Grafiken, Formulare, Texte sowie die zugrundeliegende Software und IT-Infrastruktur und etwaige Websites der DAT (zusammen auch „DAT-IP“) stehen im ausschließlichen Eigentum bzw. in ausschließlicher Rechteinhaberschaft der DAT bzw. des jeweiligen Lizenzgebers. Die Inhalte sind durch nationales und internationales Recht, insbesondere Urheberrecht, geschützt. Die unerlaubte Verbreitung, Vervielfältigung, Verwertung oder anderweitige Verletzung der gewerblichen Schutzrechte und Urheberrechte der DAT bzw. des jeweiligen Lizenzgebers werden zivil- und/oder strafrechtlich verfolgt.
9.2 DAT ist im Verhältnis zum KUNDEN die Inhaberin aller Schutzrechte, insbesondere Inhaberin aller Urheber-, Marken- und Titelschutzrechte bzw. exklusiven Nutzungsrechte an der DAT-IP.
9.3 Sofern in den Besonderen Geschäftsbedingungen oder, sofern vereinbart der EULA, nicht anders geregelt, räumt DAT dem KUNDEN an den vertraglichen Leistungen, insbesondere Software, einschließlich der zugehörigen Daten bzw. Datenbanken, Grafiken, Formularen und Texten nach vollständiger Bezahlung der unter dem Vertrag geschuldeten Vergütung, die auf die Laufzeit des Vertrages zeitlich begrenzten, nicht übertragbaren, nicht ausschließlichen und einfachen Nutzungsrechte innerhalb Deutschlands ein. Die Weitergabe in andere Länder und Nutzung im Ausland sind unzulässig, auch wenn der KUNDE dort eine Zweigniederlassung oder ein verbundenes Unternehmen hat, es sei denn, es wird eine hiervon abweichende Vereinbarung in Schrift- oder Textform zwischen DAT und dem KUNDEN getroffen. Darüberhinausgehende Rechte werden dem KUNDEN nicht eingeräumt.
9.4 Eine über die Vertragsbedingungen hinausgehende Nutzung der vertraglichen Leistungen, Software und der zugehörigen DAT-IP durch den KUNDEN ist nicht zulässig. Der KUNDE ist insbesondere nicht berechtigt, die vertraglichen Leistungen, Software und die zugehörige DAT-IP oder Teile hiervon zu verkaufen, zu übertragen, zu vermieten, unter zu lizenzieren, zu verändern, anzupassen, zu übersetzen, zurück zu entwickeln, zu dekompilieren oder in seine Komponenten zu zerlegen (dies gilt auch, aber nicht nur, für die Prüfung von Datenstrukturen oder ähnlichem, von den Programmen generiertem Material) sowie ganz oder teilweise zu kopieren oder für die Öffentlichkeit zu nutzen bzw. dieser zugänglich zu machen. Der KUNDE ist nicht berechtigt, derivative Produkte zu schaffen, den Quellcode anhand des Objekt-Codes zu ermitteln oder die vertraglichen Leistungen, Software und die zugehörige DAT-IP oder Elemente daraus für außerhalb des Vertrages liegende Zwecke zu nutzen.
9.5 Der KUNDE hat nicht das Recht, die vertraglichen Leistungen anderen Unternehmen oder Dritten zur Nutzung zu überlassen.
9.6 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ist der KUNDE nach Vertragsende nicht mehr zur Nutzung der vertraglichen Leistungen und Software einschließlich der zugehörigen Daten bzw. Datenbanken, Grafiken, Formularen und Texten befugt. Er ist verpflichtet, etwaig lokal installierte Software einschließlich der zugehörigen Daten bzw. Datenbanken, Grafiken, Formularen und Texten unverzüglich selbständig zu löschen und auf Aufforderung DAT die Deinstallation oder deren Nachprüfung durch einen von DAT Beauftragten zeitnah zu ermöglichen.
9.7 Die nicht abdingbaren Bestimmungen der §§ 69a ff. UrhG bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
10 RECHTE DRITTER, FREISTELLUNG
10.1 Soweit der KUNDE durch die Nutzung der Leistungen Zugriff auf Dritt-Software und/oder Inhalte Dritter hat, unterliegen alle Urheber- und Schutzrechte an den Inhalten und/oder der Software Dritter und die Nutzung dieser Inhalte und/oder der Software Dritter den folgenden Bedingungen sowie gegebenenfalls gesonderten Bedingungen zwischen dem KUNDEN und dem Dritten, soweit nicht bei Vertragsschluss Abweichendes vereinbart wurde.
10.2 Der KUNDE verpflichtet sich, DAT von sämtlichen Schadensersatzansprüchen, Aufwendungen und sonstigen Verpflichtungen, einschließlich Anwaltskosten, die aus einer schuldhaften Verletzung von Rechten Dritter durch die vertragswidrige Nutzung der Leistungen durch den KUNDEN entstehen, freizustellen und DAT schadlos zu halten. Eine Umkehr der Beweislast ist hiermit nicht verbunden.
DAT ist verpflichtet, den KUNDEN unverzüglich zu informieren, wenn ein Dritter die Verletzung von Schutzrechten durch die vertragswidrige Nutzung der Leistungen durch den KUNDEN gegenüber der DAT geltend macht. DAT verpflichtet sich, die behauptete Rechtsverletzung nicht anzuerkennen und die Auseinandersetzung über die behauptete Verletzung nicht ohne vorherige Abstimmung mit dem KUNDEN zu führen. DAT wird – soweit möglich – dem KUNDEN die Verteidigung gegen die gegenüber DAT geltend gemachten Ansprüche überlassen bzw. dies dem KUNDEN anbieten und den KUNDEN hierbei bestmöglich unterstützen. DAT ist berechtigt, die Verteidigung gegen die gegenüber DAT geltend gemachten Ansprüche selbst zu führen.
10.3 DAT erhält, nutzt und verarbeitet Daten von Dritten, vornehmlich von Herstellern und Importeuren von Kraftfahrzeugen, welche daran im Verhältnis zur DAT gegebenenfalls vorrangige Urheber- bzw. Schutzrechte innehaben („Datenlieferanten“). Soweit der KUNDE gegen die zwischen ihm und DAT vereinbarten Vertragsbestimmungen, insbesondere gegen den Umfang der eingeräumten Nutzungsrechte und/oder Geheimhaltungsverpflichtungen schuldhaft verstößt, kann dies zu Ansprüchen der Datenlieferanten auf Zahlung einer Vertragsstrafe gegenüber der DAT führen.
10.4 Im Falle einer vom KUNDEN zu vertretenden Inanspruchnahme der DAT durch Datenlieferanten auf Zahlung einer Vertragsstrafe stellt der KUNDE die DAT von diesen Ansprüchen auf erstes Anfordern hin frei. Es gelten die Bestimmungen von Ziffer 10.2 dieser AGB entsprechend.
11 EINRÄUMUNG VON RECHTEN DURCH DEN KUNDEN
11.1 Der KUNDE ist und bleibt Berechtigter an seinen in das DAT-System eingestellten Daten und Inhalten sowie an den auf dieser Basis automatisiert erstellten Auswertungsergebnissen (nachfolgend einheitlich „Kundendaten“ genannt) und räumt DAT insoweit die im Folgenden beschriebenen einfachen Nutzungsrechte ein.
11.2 Der KUNDE räumt DAT ein unentgeltliches, nicht ausschließliches, auf die Vertragsdauer beschränktes Recht ein, die Inhalte des KUNDEN in dem Umfang, wie zur Bereitstellung der vertraglichen Leistungen notwendig, zu hosten, zu nutzen, zu verarbeiten, anzuzeigen und zu übertragen.
11.3 DAT ist ferner berechtigt, die Kundendaten weiter zu bearbeiten, insbesondere sie zu aggregieren und zu anonymisieren, um einen etwaigen Kunden- und/oder Personenbezug aus den Daten zu entfernen („aggregierte Kundendaten“). Der KUNDE räumt der DAT an den aggregierten Kundendaten ein unentgeltliches, frei übertragbares und unterlizenzierbares, unwiderrufliches, zeitlich und örtlich unbeschränktes, nicht-ausschließliches Recht ein, die aggregierten Kundendaten für eigene Geschäftszwecke der DAT sowie der mit DAT im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen zu nutzen, insbesondere:
- zur Verbesserung der Servicequalität und zur Entwicklung neuer Services und Produkte,
- zur Fehleranalyse und Fehlerbehebung und
- zur Analyse unter Einsatz von KI-Tools und für das Training von KI-Modellen.
11.4 DAT sowie die mit DAT im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen sind berechtigt, die Daten zur Erreichung der oben genannten Zwecke ganz oder teilweise zu vervielfältigen, zu bearbeiten und umzugestalten, zu verbreiten, wiederzugeben und Dritten Unterlizenzen einzuräumen. DAT darf die Daten an Subunternehmer (z.B. Hosting-, Cloud- oder KI-Provider) weitergeben und diesen die für ihre Aufgabenerfüllung erforderlichen einfachen Nutzungsrechte einräumen. In Bezug auf die aggregierten Kundendaten ist DAT darüber hinaus berechtigt, diese mit anderen Daten zu vermischen, zu verbinden oder zu verknüpfen, sie anderweitig zu analysieren und sie in eigene Datenbanken aufzunehmen.
11.5 Eine Beendigung dieses Vertrages lässt die während seiner Laufzeit zeitlich unbegrenzt eingeräumten Rechte an den Daten unberührt.
12 GEHEIMHALTUNG
12.1 Der KUNDE verpflichtet sich, vertrauliche Informationen und Unterlagen von DAT, die entweder als vertraulich anzusehen sind oder von DAT als vertraulich bezeichnet werden („Vertrauliche Informationen“), wie Geschäftsgeheimnisse zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Derartige Geschäftsgeheimnisse im Sinne des § 2 Nr. 1 des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen („GeschGehG“) gelten auch dann als Vertrauliche Informationen, wenn keine angemessenen Schutzmaßnahmen im Sinne des § 2 Nr. 1 b GeschGehG ergriffen wurden.
Als Dritte gelten auch verbundene Unternehmen des KUNDEN sowie Unternehmen, an denen der KUNDE keine Kapital- und Stimmenmehrheit besitzt. Die Mitarbeiter des KUNDEN sowie sonstige vom KUNDEN beauftragte Dritte (einschließlich Subunternehmer und Freelancer) sind entsprechend zu verpflichten.
12.2 Als Vertrauliche Informationen gelten insbesondere Daten, Konzepte, Technologien, Informationen, Beschreibungen und sonstige Unterlagen, welche DAT-IP, Software und sonstige Produkte der DAT einschließlich zugehöriger Datenbanken sowie Know-how betreffen.
12.3 Unbeschadet von Nutzungsrechten, die die DAT dem KUNDEN im Rahmen des Vertrages einräumt, hat der KUNDE sämtliche von der DAT zugänglich gemachten Vertraulichen Informationen vertraulich zu behandeln. Der KUNDE verpflichtet sich darüber hinaus, Vertrauliche Informationen der DAT, außer im Rahmen des Vertrages, nicht direkt oder indirekt für eigene kommerzielle oder sonstige Zwecke zu verwenden.
12.4 Der KUNDE wird nur denjenigen Mitarbeitern Vertrauliche Informationen offenlegen, die diese für die Durchführung des Vertrages kennen müssen, und diese Mitarbeiter auch für die Zeit nach ihrem Ausscheiden in arbeitsrechtlich zulässigem Umfang zur Geheimhaltung verpflichten.
12.5 Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Vertrauliche Informationen (i) die ohne Verletzung dieses Vertrags allgemein bekannt sind, (ii) die nach Abschluss dieses Vertrages dem KUNDEN ohne Verletzung einer Geheimhaltungspflicht erstmals durch Dritte zugänglich gemacht wurden oder werden oder (iii) die von dem KUNDEN nach Abschluss des Vertrages ohne Verwendung Vertraulicher Informationen selbständig entwickelt wurden oder werden. Beruft sich der KUNDE auf einen oder mehrere der vorgenannten Gründe, hat er sie durch die Vorlage geeigneter Beweismittel zu belegen. Der KUNDE ist zur Weitergabe Vertraulicher Informationen berechtigt, wenn dies gerichtlich oder verwaltungsbehördlich angeordnet wird. Über eine solche Verfügung hat der KUNDE die DAT unverzüglich zur Ergreifung geeigneter Abhilfemaßnahmen zu informieren.
12.6 Sollten Dritte unberechtigt auf Vertrauliche Informationen zugreifen, hat der KUNDE die DAT unverzüglich zu informieren, vor allem, wenn es sich um einen unerlaubten Zugriff oder einen versuchten unerlaubten Zugriff auf IT-Systeme der DAT handelt.
12.7 Die Geheimhaltungspflicht beginnt mit der Kenntnisnahme der Vertraulichen Informationen und besteht über die gesamte Laufzeit dieses Vertrages und auf unbegrenzte Zeit darüber hinaus ab Kündigung oder Ende der Vertragslaufzeit. Der KUNDE gewährleistet im Rahmen des rechtlich Möglichen, dass die Geheimhaltungspflichten auch für seine Rechtsnachfolger, Zessionare und verbundene Unternehmen verbindlich sind.
12.8 Während der Geltungsdauer dieser Geheimhaltungspflicht sind Vertrauliche Informationen auf erstes Verlangen und nach Wahl von DAT unverzüglich, unbeschädigt und vollständig zurückzugeben oder zu löschen. DAT kann zudem anordnen, dass bestimmte Vertrauliche Informationen zu vernichten, zu löschen oder in sichere Verwahrung zu nehmen sind und dass der Vollzug von dem KUNDEN schriftlich bestätigt wird. Die vorstehenden Regelungen in dieser Ziffer gelten nur, soweit dies die vertragskonforme Nutzung der vertraglichen Leistung nicht erheblich beeinträchtigt. Der KUNDE hat dafür Sorge zu tragen, dass die vorgenannten Maßgaben auch von eventuell von diesem im Zusammenhang mit diesem Vertrag eingesetzten Subunternehmern oder sonstigen Dritten uneingeschränkt erfüllt werden.
12.9 Sollte der KUNDE die vorstehenden Vertraulichkeitspflichten verletzen, ist die DAT zur Leistungsverweigerung berechtigt, und kann insbesondere den Zugang zu den vertraglichen Leistungen ganz oder teilweise sperren. Sollte eine entsprechende Sperrung vorgenommen werden, wird diese aufgehoben, sobald der KUNDE nachweist, dass hinreichende Maßnahmen zur Verhinderung zukünftiger Verletzungen getroffen wurden.
13 AUDIT
13.1 Soweit DAT dem KUNDEN Software, Daten oder Datenbanken zur Nutzung überlässt, ist DAT bei begründetem Verdacht auf eine Lizenz-, Urheber- oder Schutzrechtsverletzung berechtigt, die Übereinstimmung der tatsächlichen Nutzung der überlassenen Software, Daten bzw. Datenbanken beim KUNDEN zu üblichen Geschäftszeiten überprüfen zu lassen. Die Überprüfung darf nur durch einen auch DAT gegenüber zur Verschwiegenheit verpflichteten, gegenüber DAT weisungsunabhängigen Sachverständigen bzw. Auditor („Prüfer“) erfolgen, der Informationen nur dann und insoweit an DAT herausgeben darf, als dass Lizenz-, Urheber oder Schutzrechtsverletzungen vorliegen bzw. Anhaltspunkte hierfür bestehen. Die Prüfung muss mit einer angemessenen Frist, mindestens jedoch mit einer Frist von fünf (5) Kalendertagen, schriftlich gegenüber dem KUNDEN angekündigt werden. DAT achtet darauf, dass durch das Audit die Geschäftstätigkeit des KUNDEN durch die Überprüfung nicht übermäßig beeinträchtigt wird.
13.2 Der KUNDE ist verpflichtet, dem Prüfer alle zur Durchführung des Audits notwendigen Auskünfte zu erteilen. Über die Notwendigkeit entscheidet der Prüfer. Hierbei stellt der KUNDE sicher, dass im Rahmen des Audits keine personenbezogenen Daten offengelegt oder zur Verfügung gestellt werden, es sei denn dies erfolgt rechtmäßig.
13.3 Ergibt das Audit Vertragsverstöße des KUNDEN oder Abweichungen im Hinblick auf die geschuldete Vergütung zu Lasten von DAT von mehr als 3 %, trägt der KUNDE die Kosten des Audits, ansonsten trägt DAT die Kosten des Audits.
14 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN, PREISANPASSUNG
14.1 Vergütung
Mit Abschluss des Vertrages verpflichtet sich der KUNDE zur Zahlung der bei Vertragsschluss vereinbarten Vergütung bzw. des im Bestellformular bzw. dem Angebot angegebenen Preises für die Nutzung der Leistungen. Alle Preise sind in Euro und verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
14.2 Soweit im Bestellformular/Angebot oder in Besonderen Geschäftsbedingungen nicht anders vereinbart, wird die Vergütung wie folgt in Rechnung gestellt:
Nutzungsunabhängige Entgelte
Nutzungsunabhängige Entgelte werden für die Vertragslaufzeit jährlich im Voraus in Rechnung gestellt, soweit kein kürzerer Abrechnungszeitraum (durch Ratenzahlungsvereinbarung) vereinbart ist. Bei unterjährigem Vertragsbeginn erfolgt eine anteilige Berechnung des Jahresentgelts.
Nutzungsabhängige Entgelte
Nutzungsabhängige Entgelte werden nach dem Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums in Rechnung gestellt.
14.3 Rechnungsanschrift
DAT erstellt und versendet Rechnungen unter Angabe der Auftragsnummer an die vom KUNDEN angegebene Adresse oder E-Mail-Adresse. Im Falle einer nicht erfolgten Adressänderung durch den KUNDEN ist DAT berechtigt, dem KUNDEN die angefallenen Adressermittlungskosten in Rechnung zu stellen.
14.4 Fälligkeit
Rechnungen der DAT sind sofort zur Zahlung fällig, soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde.
14.5 Zahlungsmethoden
Soweit nicht anders vereinbart, erfolgen die Zahlungen des KUNDEN durch Überweisung auf eines der in der Rechnung angegebenen Konten der DAT oder mittels Lastschrifteinzug bzw. mittels SEPA-Basislastschrift. Der KUNDE ermächtigt DAT im zweitgenannten Fall, alle im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses anfallenden Zahlungen von seinem Konto mittels SEPA–Basislastschriftmandat einzuziehen. Der KUNDE hat für eine ausreichende Deckung des Kontos bei Fälligkeit zu sorgen. Zugleich hat der KUNDE sein Kreditinstitut anzuweisen, die von DAT auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf sieben (7) Kalendertage verkürzt. Für den Fall, dass die abgebuchten Raten ganz oder teilweise der DAT zurückbelastet werden, wird die gesamte restliche Jahresforderung zur Zahlung fällig.
14.6 Preisanpassung
DAT ist berechtigt, die vereinbarten Preise unter Beachtung der Bedingungen der folgenden Absätze a) und b) angemessen anzupassen. DAT wird dem KUNDEN die Preisanpassung mindestens sechs (6) Wochen vor ihrem Inkrafttreten unter Angabe der Gründe ankündigen. Die Ankündigung erfolgt schriftlich, per E-Mail an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse oder elektronisch über eine vom KUNDEN genutzte Software bzw. Anwendung. § 315 BGB bleibt unberührt.
a) DAT kann die vereinbarten Preise angemessen anpassen, (i) wenn und soweit sich einzelne, ihrer Kalkulation zugrunde liegende Faktoren aufgrund von Umständen ändern, die DAT nicht zu vertreten hat und die außerhalb ihres direkten Einflussbereichs liegen und (ii) sich dies nicht nur unerheblich auf die Kosten der Leistungserbringung für DAT auswirkt, (iii) insbesondere wenn
- neue gesetzliche, behördliche oder technische Anforderungen, neue Sicherheitsbestimmungen oder neue Datenschutzerfordernisse zu erhöhten Kosten oder Aufwendungen bei DAT führen (z.B. für notwendige funktionale Erweiterungen der Software) oder
- DAT zur Leistungserbringung auf die Infrastruktur, Produkte oder Leistungen anderer Lieferanten oder Dienstleister zurückgreift und diese Vorleistungen DAT nicht, nicht mehr oder nur noch in geänderter Form und/oder zu einem höheren Preis zur Verfügung stehen, ohne dass dies auf Umstände zurückzuführen ist, die DAT zu vertreten hat.
Eine Erhöhung der Nutzungsgebühren aufgrund solcher konkreten Kostensteigerungen erfolgt nur, wenn und soweit diese nicht durch Kostenreduzierungen an anderer Stelle ausgeglichen werden.
b) DAT kann die vereinbarten Preise darüber hinaus auch an die generelle Preisentwicklung am Markt (z.B. in Bezug auf die Höhe von Mitarbeitergehältern, Mieten, Energiekosten, etc.) anpassen. Zur Berechnung und zum Nachweis der Preisentwicklung kann sich DAT z.B. an der Entwicklung des Verbraucherpreisindex oder an der Entwicklung des Index der durchschnittlichen Verdienste der im IT-Sektor beschäftigten Arbeitnehmer in Deutschland (oder einem ähnlichen Lohnkostenindex) orientieren. Maßgeblich ist insoweit die Indexentwicklung seit der letzten Preisanpassung (bzw. seit Vertragsschluss, sofern es sich um die erste Preisanpassung handelt). Der KUNDE kann der Erhöhung innerhalb von zwei (2) Wochen ab ihrer Bekanntgabe schriftlich, per E-Mail oder elektronisch, z.B. über ein von DAT angebotenes elektronisches Widerspruchsformular widersprechen. Macht der KUNDE von seinem Widerspruchsrecht keinen Gebrauch, tritt die Preisanpassung zum angekündigten Zeitpunkt in Kraft. Widerspricht der KUNDE fristgemäß, bleiben die Nutzungsgebühren unverändert, DAT behält sich jedoch das Recht vor, den Vertrag mit einer Frist von drei (3) Monaten zu kündigen. DAT wird den Kunden zusammen mit der Ankündigung der Preiserhöhung auf sein Widerspruchsrecht, die entsprechende Frist und die Folgen eines unterbliebenen Widerspruchs hinweisen.
14.7 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
Gegen Forderungen von DAT kann der KUNDE nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
14.8 Zahlungsverzug
Gerät der KUNDE in Zahlungsverzug, ist DAT berechtigt, für die Dauer des Verzuges ihr Zurückbehaltungsrecht auszuüben und die Leistungen für den KUNDEN zu sperren. Bei Zahlungsverzug kann DAT außerdem für jede unberechtigte Rücklastschrift Schadensersatz in Höhe der DAT entstandenen Bankrücklastkosten verlangen. Die Zahlungspflicht des KUNDEN bleibt auch im Falle der Ausübung des Zurückbehaltungsrechts durch DAT bestehen. Weiter ist DAT zur außerordentlichen Kündigung gemäß Ziffer 19.2 dieser AGB berechtigt.
15 MÄNGELANSPRÜCHE
15.1 Für Mängel an den Leistungen haftet DAT ausschließlich nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen.
15.2 Mängel sind wesentliche Abweichungen von dem vertraglich vereinbarten Funktionsumfang der Leistungen, etwa der Software.
15.3 Sind die von DAT nach dem Vertrag zu erbringenden Leistungen mangelhaft, wird DAT innerhalb angemessener Frist und nach Zugang einer Mängelrüge des KUNDEN in Schriftform oder Textform die Leistungen nach Wahl von DAT nachbessern oder erneut erbringen. Als Nachbesserung gilt auch die Bereitstellung von Nutzungsanweisungen, mit denen der KUNDE aufgetretene Mängel zumutbar umgehen kann, um die Leistungen vertragsgemäß zu nutzen.
15.4 Schlägt die mangelfreie Bereitstellung der Leistungen aus Gründen, die DAT zu vertreten hat, auch innerhalb einer von dem KUNDEN schriftlich gesetzten, angemessenen Frist fehl, kann der KUNDE die vereinbarte Vergütung um einen angemessenen Betrag mindern. Das Recht zur Minderung ist auf die Höhe der den mangelhaften Leistungsteil betreffenden monatlichen Vergütung beschränkt.
15.5 Der KUNDE wird DAT eventuell auftretende Mängel unverzüglich in Schriftform oder Textform anzeigen. Weiterhin wird der KUNDE die DAT bei der Behebung von Mängeln unentgeltlich unterstützen und DAT insbesondere sämtliche Informationen und Dokumente zukommen lassen, die DAT für die Analyse und Beseitigung von Mängeln benötigt.
15.6 Für Mängel an werkvertraglichen Leistungen gelten die gesetzlichen Mängelgewährleistungsrechte, wobei die Verjährungsfrist für Mängelansprüche für solche Leistungen – außer im Fall von Schadensersatzansprüchen – zwölf (12) Monate ab Fertigstellung beträgt.
15.7 Fehlerhafte Daten werden nach schriftlicher nachvollziehbarer Fehlerbeschreibung durch den KUNDEN, soweit möglich, durch DAT umgehend behoben. Eine Gewährleistung der DAT für die Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit und/oder Verwendbarkeit der ihr von Herstellern und Importeuren von Kraftfahrzeugen, anderen Marktbeteiligten und ihren Vorlieferanten zur Verfügung gestellten Daten wird ausgeschlossen. Die Gewährleistung, dass die Leistungen, Software oder die darin enthaltenen Daten den Anforderungen oder den Erwartungen des KUNDEN entsprechen, wird ebenfalls ausgeschlossen. Es obliegt der Verantwortung des KUNDEN, die Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit und/oder Verwendbarkeit aller Daten, Informationen oder sonstiger Inhalte, die zur Verfügung gestellt werden, selbst zu beurteilen.
15.8 Die Abtretung von Mängelansprüchen ist ausgeschlossen.
15.9 Schadenersatzansprüche unterliegen den in Ziffer 16 dieser AGB festgelegten Beschränkungen.
16 HAFTUNG, HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
16.1 DAT haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für garantierte Beschaffenheitsmerkmale unbeschränkt. Wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen arglistigem Verschweigen eines Mangels oder in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung haftet DAT ebenfalls unbeschränkt.
16.2 Für die leicht fahrlässige Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der KUNDE regelmäßig vertraut („wesentliche Vertragspflichten“) haftet DAT nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Im Übrigen ist eine Haftung der DAT für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in vorstehendem Satz genannten wesentlichen Vertragspflichten ausgeschlossen.
16.3 Vorbehaltlich Ziffern 16.1 und 16.2 dieser AGB, die unberührt bleiben, gelten die folgenden Haftungsbeschränkungen:
16.3.1 Dem KUNDEN ist bekannt, dass er im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht insbesondere für eine regelmäßige Sicherung der Daten zu sorgen und im Falle eines vermuteten Softwarefehlers alle zumutbaren zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen hat, sodass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können und Softwarefehler reproduzierbar sind. Im Falle eines von DAT leicht fahrlässig verursachten Datenverlustes haftet DAT nur für die Kosten der Vervielfältigung der Daten von den vom KUNDEN zu erstellenden Sicherungskopien sowie für die Wiederherstellung der Daten, die auch bei einer ordnungsgemäßen Sicherung der Daten verloren gegangen wären. Bei der Online-Übertragung von Daten haftet DAT nicht für fehlerhafte oder nicht mögliche Übermittlungen, die ihre Ursache im Übertragungsnetz Dritter haben.
16.3.2 Die Haftung der DAT für die Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit und/oder Verwendbarkeit der ihr von Herstellern und Importeuren von Kraftfahrzeugen, anderen Marktbeteiligten und ihren Vorlieferanten zur Verfügung gestellten Daten ist ausgeschlossen.
16.4 Die verschuldensunabhängige Haftung der DAT für bereits bei Vertragsabschluss vorhandene Fehler nach § 536a BGB ist ausdrücklich ausgeschlossen.
16.5 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen der DAT.
16.6 Eine weitergehende Haftung als in dieser Ziffer 16 vorgesehen ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Klarstellend sei erwähnt, dass DAT zudem nicht für Schäden haftet, soweit sie nicht von DAT zu vertreten sind, welche etwa durch Zufall, durch Höhere Gewalt, durch unvorhersehbare behördliche Restriktionen, Virenbefall von Datenverarbeitungsanlagen, oder Hackerattacken trotz angemessener und branchenüblicher IT-Sicherheitsmaßnahmen verursacht werden.
17 HÖHERE GEWALT
17.1 Höhere Gewalt bezeichnet jedes Ereignis bzw. jeden Umstand, der nicht unter der angemessenen Kontrolle des KUNDEN oder der DAT steht und der aufgrund seiner Natur nicht vorhersehbar war oder, wenn er vorhersehbar war, unvermeidbar war („Höhere Gewalt“). Als Fälle Höherer Gewalt gelten insbesondere: Überschwemmungen, Dürren, Erdbeben oder andere Naturkatastrophen, Quarantänen, Epidemien oder Pandemien, Terroranschläge, Bürgerkriege, Aufruhre oder Unruhen, Kriege, Kriegsdrohungen oder Kriegsvorbereitungen, bewaffnete Konflikte, die Verhängung von Sanktionen, Embargos oder der Abbruch diplomatischer Beziehungen, nukleare, chemische oder biologische Verseuchungen, jedes Gesetz oder jede Handlung einer Regierung oder öffentlichen Behörde, einschließlich, ohne Einschränkung, der Verhängung einer Ausfuhr- oder Einfuhrbeschränkung, einer Quote oder eines Verbots, der Einsturz von Gebäuden, Feuer, Explosionen oder Unfälle und die Unterbrechung oder der Ausfall des Versorgungsnetzes, Versorgungsschwierigkeiten und andere Leistungsstörungen auf Seiten eines Vorlieferanten von DAT aufgrund von Ereignissen oder Umständen, die aufgrund der Vereinbarung zwischen DAT und dem KUNDEN oder gemäß der entsprechenden Vereinbarung zwischen DAT und dem Vorlieferanten höhere Gewalt (entsprechend der jeweiligen Definition) darstellen.
17.2 Im Falle von durch Höhere Gewalt verursachte Verzögerungen bei der Leistung wird der Vertrag ausgesetzt und das Leistungsdatum um den Zeitraum der Verspätung verlängert. DAT haftet nicht für Verzögerungen der Leistungen, sofern dies auf Höherer Gewalt beruht.
17.3 Sofern das Ereignis Höherer Gewalt länger als neunzig (90) Kalendertage andauert, so können DAT und der KUNDE jeweils den betreffenden Vertrag ohne Einhaltung einer weiteren Frist schriftlich ordentlich kündigen. Sofern der KUNDE von dem Kündigungsrecht Gebrauch macht, wird er DAT die bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachten Leistungen vergüten.
18 EXPORT
18.1 Vertragliche Leistungen und Software kann - trotz der Ausgestaltung als Software-as-a-Service-Lösung - gegebenenfalls Handelsrestriktionen, wie z. B. Export- und Importbeschränkungen sowie Embargos unterliegen. Insbesondere können Genehmigungspflichten und Verbote u. a. für die Nutzung der Leistungen oder damit verbundener Technologien im Ausland bestehen. Der KUNDE sichert zu, alle anwendbaren Exportkontrollgesetze und -vorschriften in dem Maße einzuhalten, wie dies im Hinblick auf die im Rahmen dieses Vertrags zu nutzenden Leistungen erforderlich ist und die Leistungen im Ausland rechtmäßig zu nutzen und bei Bedarf DAT alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für eine etwaige Beantragung von Genehmigungen benötigt werden. Der KUNDE sichert gleichzeitig zu, vor der Erteilung einer etwaig benötigten Genehmigung die Leistungen nur in dem Maße zu nutzen, wie dies ohne eine etwaige Genehmigung zulässig ist. Der KUNDE ist verantwortlich für die Einhaltung der für ihn einschlägigen Exportkontrollgesetze und -vorschriften.
18.2 Der Begriff „Sanktionen“ bezeichnet alle für DAT anwendbaren und von Staaten, Staatengemeinschaften und Institutionen erlassenen Beschränkungen insbesondere in Bezug auf die Zurverfügungstellung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen. Der KUNDE erklärt, dass er nicht selbst auf einer Sanktionsliste geführt wird, nicht im Eigentum oder unter der Kontrolle einer sanktionierten natürlichen oder juristischen Person steht oder in einem sanktionierten Land ansässig ist oder die Leistungen, etwa Software, in einem sanktionierten Land nutzt oder einer sanktionierten Partei zur Verfügung stellt.
Der KUNDE ist darüber hinaus verpflichtet, DAT unverzüglich über jegliche Tatsache zu informieren, aufgrund derer die vorgenannte Erklärung nicht mehr zutreffend ist.
18.3 Der KUNDE stellt DAT von allen Ansprüchen, die von Dritten, insbesondere Behörden, gegenüber DAT wegen der Nichtbeachtung der Regelungen in Ziffern 18.1 und 18.2 dieser AGB geltend gemacht werden, in vollem Umfang frei und verpflichtet sich zum Ersatz aller DAT in diesem Zusammenhang entstehenden Schäden und Aufwendungen. Dies gilt nicht, sofern der KUNDE die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Eine Umkehr der Beweislast ist hiermit nicht verbunden.
18.4 Die Vertragserfüllung der DAT steht unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund von anwendbaren nationalen und internationalen Vorschriften des Export- und Import- bzw. Außenwirtschaftsrechtes, keine Embargos und/oder sonstigen Sanktionen sowie keine weiteren gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
18.5 Sofern der KUNDE gegen die Pflichten in dieser Ziffer verstößt, ist DAT zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt.
19 VERTRAGSDAUER, KÜNDIGUNG
19.1 Sofern nicht anders vereinbart, wird ein Vertrag auf unbestimmte Zeit, mindestens aber bis zum Ende des auf das Datum der Bestellung folgenden Kalenderjahres geschlossen („Mindestlaufzeit“). Er ist mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende der Mindestlaufzeit oder zum Ende eines auf die Mindestlaufzeit folgenden Kalenderjahres ordentlich kündbar.
19.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei vorsätzlich oder fahrlässig gegen eine wesentliche Pflicht aus dem Vertragsverhältnis verstößt und deswegen der kündigenden Partei das Festhalten am Vertrag nicht mehr zumutbar ist. Wichtige Gründe, die DAT zur außerordentlichen Kündigung berechtigen, sind insbesondere:
- Zahlungsverzug des KUNDEN mit wenigstens einem nicht unerheblichen Teil der geschuldeten Vergütung, sofern der KUNDE seine Verletzungshandlungen nicht innerhalb einer angemessenen Frist abstellt, wenn DAT diesen zuvor zur Unterlassung dieser Verletzungshandlungen in Text- oder Schriftform aufgefordert hat,
- Verstoß gegen eine Geheimhaltungsverpflichtung oder Urheber- und Schutzrechte durch den KUNDEN, sofern dieser seine Verletzungshandlungen nicht innerhalb einer angemessenen Frist abstellt, wenn DAT diesen zuvor zur Unterlassung dieser Verletzungshandlungen in Text- oder Schriftform aufgefordert hat,
- Verstoß des KUNDEN gegen die ihm vertraglich eingeräumten Nutzungsrechte, sofern dieser seine Verletzungshandlungen nicht innerhalb einer angemessenen Frist abstellt, wenn DAT diesen zuvor zur Unterlassung dieser Verletzungshandlungen in Text- oder Schriftform aufgefordert hat,
- unrichtige Angaben des KUNDEN über seine Vermögenslage, die für eine Entscheidung von DAT über den Abschluss des Vertrags sowie die Erbringung von Leistungen von erheblicher Bedeutung waren,
- Eintritt oder drohender Eintritt einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögenslage des KUNDEN und dadurch bedingte Gefährdung der Erfüllung von Verbindlichkeiten durch den KUNDEN,
- wiederholte Verletzung vertraglicher Pflichten durch den KUNDEN, wenn dieser bei einer abhilfefähigen Pflichtverletzung trotz Mahnung nicht binnen einer angemessenen Frist die Verletzungsfolgen beseitigt hat,
- mehr als zehnprozentige (10%-ige) Beteiligung eines Konkurrenzunternehmens von DAT am Unternehmen des KUNDEN oder mehr als zehnprozentige (10%-ige) Beteiligung des KUNDEN an einem Konkurrenzunternehmen von DAT,
- das Vorliegen von Handelsrestriktionen bzw. Sanktionen gemäß Ziffer 18 dieser AGB oder ein Verstoß des KUNDEN gegen eine Bestimmung von Ziffer 18 dieser AGB.
19.3 Jede Kündigung muss für deren Wirksamkeit schriftlich erfolgen, wobei die Textform (E-Mail) ausreichend ist.
20 DATENSCHUTZ
20.1 Die Parteien verarbeiten personenbezogene Daten ausschließlich entsprechend den Bestimmungen der anwendbaren Datenschutzgesetze, insbesondere entsprechend der EU-Datenschutzgrundverordnung („DSGVO“) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes.
20.2 Soweit DAT für den KUNDEN personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien eine Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß den Vorgaben des Art. 28 DSGVO.
20.3 Im Übrigen wird auf die Datenschutzerklärung der DAT verwiesen, die unter www.dat.de während des Bestellprozesses und auch sonst jederzeit für den KUNDEN abrufbar ist und dort von dem KUNDEN abgespeichert und ausgedruckt werden kann.
21 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
21.1 Nebenabmachungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie schriftlich mit der DAT erfolgen, bzw. von dieser schriftlich bestätigt werden.
21.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) finden keine Anwendung, auch wenn der KUNDE seinen Sitz im Ausland hat. Zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der KUNDE seinen Sitz hat, bleiben unberührt.
21.3 Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen ist der Sitz der DAT.
21.4 Ist der KUNDE Kaufmann, eine juristische Person öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit einem Vertrag zwischen DAT und dem KUNDEN der Sitz der DAT. DAT ist aber auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des KUNDEN zu klagen.
21.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch der Vertrag zwischen DAT und dem KUNDEN im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die der unwirksamen Bestimmung in rechtlicher, wirtschaftlicher und tatsächlicher Hinsicht möglichst nahekommt.
B Besondere Geschäftsbedingungen für den jeweiligen Dienst
I. BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIE KOSTENPFLICHTIGE BEREITSTELLUNG VON SOFTWARE DER SILVERDAT PRODUKTFAMILIE ÜBER DAS INTERNET AUF DER GRUNDLAGE VON SOFTWARE-AS-A-SERVICE BZW. ALS WEBAPPLIKATION („SOFTWARE“)
1 Anwendungsbereich
Diese Besonderen Bedingungen für die kostenpflichtige Bereitstellung von Software der SilverDAT Produktfamilie („DAT-Anwendungen“) regeln den Zugriff auf bzw. die Nutzung von Software der DAT und ergänzen die jeweils gültigen und mit dem KUNDEN vereinbarten Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“). Die Regelungen der AGB behalten ihre Gültigkeit, soweit diese nicht durch speziellere Regelungen in diesen Besonderen Bedingungen abgeändert werden.
2 GELTUNGSBEREICH
2.1 Die vorliegenden Besonderen Bedingungen gelten neben den AGB für alle Verträge zwischen DAT und dem KUNDEN (zusammen die „Parteien“), über die entgeltliche Bereitstellung bzw. Nutzung von DAT-Anwendungen.
2.2 Der KUNDE erkennt die Geltung dieser Besonderen Bedingungen als vertragliche Grundlage für das Angebot der Leistungen durch DAT an. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des KUNDEN werden von DAT nicht anerkannt und finden keine Anwendung, sofern DAT diesen nicht ausdrücklich zugestimmt hat; dies gilt auch dann, wenn die abweichenden oder entgegenstehenden Bedingungen des KUNDEN in Dokumenten, die Vertragsbestandteil werden, ausdrücklich erwähnt werden.
Die aktuell geltenden AGB und Besonderen Geschäftsbedingungen sind unter www.dat.de/unternehmen/rechtliches/geschaeftsbedingungen während des Bestellprozesses und auch sonst jederzeit für den KUNDEN abrufbar und können dort von dem KUNDEN abgespeichert und ausgedruckt werden.
3 LEISTUNGSUMFANG
3.1 Die Leistungen von DAT bestehen aus der Überlassung der Software zur Nutzung über das Internet und der Einräumung von Speicherplatz auf von DAT bereitgestellten Servern (zusammen „Dienste“).
3.2 DAT stellt dem KUNDEN die Software in der jeweils aktuellen Version für die Dauer des Vertrages über das Internet entgeltlich zur Verfügung.
3.3 DAT stellt dem KUNDEN für die Dauer des Vertrages Zugriff auf die bereitgestellten Server über das Internet bereit („Software-as-a-Service“). Betrieb und Wartung der Server obliegen DAT. Ort der Leistungsübergabe an den KUNDEN ist der Routerausgang des zur Leistungserbringung genutzten Rechenzentrums.
3.4 Die Software eignet sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung und weist ansonsten eine Beschaffenheit auf, die bei Software der gleichen Art üblich ist. Im Übrigen wird auf Ziffer 3.1 der AGB verwiesen.
4 ZUGANG ZU DER SOFTWARE
Für den Zugang zu der Software gelten die Regelungen in Ziffer 4 der AGB.
5 NUTZUNGSRECHTE, AUSWERTUNGSERGEBNISSE, EULA
5.1 In Ergänzung zu Ziffer 9 Urheber-, Schutz- und Nutzungsrechte der AGB gilt für Software folgendes:
5.2 Der KUNDE darf die Software nur in den im Bestellformular oder Angebot angegebenen zusammenhängenden, abgrenzbaren, nicht durch öffentliche Straßen oder Wege getrennten Betriebsgeländen einschließlich derer Betriebsanlagen („Betriebe“, „Betriebsstätten“, „Filialen“ oder „Geschäftsstellen“) des KUNDEN nutzen. Für jeden weiteren Betrieb oder jede weitere Betriebsstätte, Filiale oder Geschäftsstelle des KUNDEN ist ein gesonderter Vertrag zu schließen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
5.3 Die Nutzung der Software durch den KUNDEN ist beschränkt auf die Nutzung durch die gemäß dem Bestellformular bzw. dem Angebot vereinbarte Anzahl von beim KUNDEN abhängig beschäftigten Personen, die Zugang zur Software haben („User“). Die Nutzung der Software ist nur dieser festgelegten Anzahl von Usern gleichzeitig gestattet („Concurrent User“), soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
5.4 Die vom KUNDEN bis zur Vertragsbeendigung vertragsgemäß mithilfe der Software erstellten Daten und Auswertungsergebnisse („Auswertungsergebnisse“) können nur über das Ende der Laufzeit des Vertrages hinweg genutzt werden, soweit der KUNDE diese selbst und auf eigene Kosten rechtzeitig vor dem Ende der Laufzeit des Vertrages außerhalb der IT-Umgebung von DAT gespeichert hat. Der KUNDE ist für die Speicherung seiner Auswertungsergebnisse zur anderweitigen, späteren Nutzung selbst verantwortlich.
5.5 Abhängig davon, für welche Fahrzeughersteller der KUNDE Software der DAT nutzt, können hierfür spezifische Regelungen der Fahrzeughersteller („Endbenutzer-Lizenzvereinbarung“ oder „EULA“) Anwendung finden, die in der zum Zeitpunkt der Nutzung jeweils geltenden Fassung für den KUNDEN verbindlich gelten. Die jeweils geltende Endbenutzer-Lizenzvereinbarung ist unter www.dat.de/eula einsehbar und abrufbar sowie in die betreffende DAT-Anwendung und/oder das Bestellformular/Angebot eingebunden und vom KUNDEN zu akzeptieren.
6 ÄNDERUNGEN DIESER BESONDEREN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN UND DER VERTRAGLICH VEREINBARTEN LEISTUNGEN
Für die Änderung dieser Besonderen Bedingungen und der vertraglich vereinbarten Leistungen gilt Ziffer 8 der AGB.
7 VERTRAGSSTRAFE
Sofern der KUNDE schuldhaft gegen die zwischen ihm und DAT vereinbarten Vertragsbestimmungen, insbesondere gegen den Umfang der eingeräumten Nutzungsrechte verstößt, hat der KUNDE an DAT für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine von DAT nach billigem Ermessen im Einzelfall festzusetzende und auf Verlangen von dem KUNDEN vom zuständigen Gericht auf ihre Angemessenheit zu überprüfende Vertragsstrafe zu zahlen. Eine Umkehr der Beweislast ist hiermit nicht verbunden. DAT bleibt berechtigt, neben der Vertragsstrafe Schadensersatzansprüche geltend zu machen. In diesem Fall werden von DAT geltend gemachte Vertragsstrafen auf eventuell höhere Schadensersatzansprüche von DAT angerechnet.
8 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Sofern keine andere Vereinbarung im Bestellformular getroffen wird, gelten für die Zahlungsbedingungen Ziffer 14 der AGB.
9 VERTRAGSDAUER/KÜNDIGUNG
Sofern keine andere Vereinbarung im Bestellformular / Angebot getroffen wird, gelten für die Lauf-zeit sowie die Kündigung des Vertrages die dahingehenden Bestimmungen in Ziffer 19 der AGB.
10 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Besonderen Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch der Vertrag zwischen DAT und dem KUNDEN im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die der unwirksamen Bestimmung in rechtlicher, wirtschaftlicher und tatsächlicher Hinsicht möglichst nahekommt.
B Besondere Geschäftsbedingungen für den jeweiligen Dienst
II. BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR ENTWICKLERZUGÄNGE FÜR DAT-SCHNITTSTELLEN
1 ANWENDUNGSBEREICH, NUTZUNGSBESCHRÄNKUNGEN
1.1 Die Deutsche Automobil Treuhand GmbH („DAT“), Hellmuth-Hirth-Straße 1, 73760 Ostfildern, Amtsgericht Stuttgart HRB-Nr. 214549, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer DE 147826142, bietet verschiedene Leistungen, Softwareprodukte und Daten an („DAT-Anwendungen“). Der entsprechende Zugriff auf bereitgestellte Server zur Nutzung von DAT-Anwendungen erfolgt über das Internet („Software-as-a-Service“). Die vorliegenden Besonderen Bedingungen regeln den Zugriff auf DAT-Anwendungen über Schnittstelle.
1.2 Diese Besonderen Bedingungen für die Schnittstellenpartnerschaft ergänzen die jeweils gültigen und mit dem Schnittstellenpartner vereinbarten Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) mit der Maßgabe, dass die Bezugnahme auf den „KUNDEN“ in den AGB auch für den Schnittstellenpartner gelten soll, soweit die Regelungen in den AGB nicht durch speziellere Regelungen in diesen Besonderen Bedingungen abgeändert werden.
1.3 Schnittstellenpartner von DAT („SSTP“)
i) sind Geschäftspartner der DAT;
ii) gewerbliche Anbieter von Softwareanwendungen (etwa Softwarehäuser, Anbieter von Werkstatt- und Sachverständigen-Software) („Fremdprogramm(e)“) und/oder
iii) Kunden der DAT, die eine eigene Software entwickelt haben (nachfolgend „Selbstnutzer“ genannt),
die einzelne Funktionen von DAT-Anwendungen über eine eigene, individuell programmierte Schnittstelle („Schnittstelle“) in die Fremdprogramme einbauen und für Kunden der DAT bzw. gemeinsame Kunden von DAT und dem SSTP nutzbar machen.
Der SSTP verarbeitet über die Schnittstelle Daten aus DAT-Anwendungen und übergibt Daten an DAT-Anwendungen, um die vertragsgegenständlichen Funktionen von DAT-Anwendungen für sich oder die jeweils beteiligten Anwender nutzbar zu machen.
1.4 Die Nutzung von DAT-Anwendungen einschließlich der VIN-Abfrage bzw. die Nutzung anderer Hersteller-Daten setzt eine entsprechende vertragliche Vereinbarung zwischen der DAT und dem SSTP sowie der DAT und den Kunden der DAT bzw. zwischen DAT und den gemeinsamen Kunden von DAT und dem SSTP voraus. Darüber hinaus setzt die Nutzung von Hersteller-Daten die vorherige schriftliche Zustimmung der DAT voraus, die auch per E-Mail erfolgen kann. Die vorbehaltlose Freischaltung der DAT-Entwicklungsumgebung, steht einer solchen Zustimmung gleich. DAT ist berechtigt, die Entwicklungsumgebung jederzeit zu sperren bzw. dem SSTP den Zugang zu entziehen, insbesondere wenn eine Zustimmung bzw. Genehmigung durch den Fahrzeughersteller für die Nutzung von dessen Daten nicht erteilt wird. Hieraus kann der SSTP keine Schadensersatzansprüche gegenüber DAT geltend machen. Die Regelungen zu Haftung und Haftungsbeschränkung in Ziffer 16 der AGB bleiben hiervon unberührt.
1.5 Die Leistungen von DAT bestehen aus der Überlassung der vertragsgegenständlichen Funktionen von DAT-Anwendungen zur Nutzung über die Schnittstelle allein zu den zwischen DAT und dem SSTP vertraglich festgelegten Zwecken und zu dem vereinbarten Umfang („Leistungen“) und werden auf Grundlage dieser Besonderen Bedingungen erbracht.
2 GELTUNGSBEREICH
2.1 Die vorliegenden Besonderen Bedingungen gelten neben den AGB für alle Verträge zwischen DAT und dem SSTP (zusammen die „Parteien“), über die entgeltliche und unentgeltliche Anbindung von DAT-Anwendungen, welche über eine Schnittstelle erfolgt („Vertrag“) („DAT-Anwendungen“ sowie „Schnittstelle“ für die Zwecke dieses Vertrages im Folgenden die „Software“).
2.2 Der SSTP erkennt die Geltung dieser Besonderen Bedingungen als vertragliche Grundlage für das Angebot der Leistungen durch DAT an. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des SSTP werden von DAT nicht anerkannt und finden keine Anwendung, sofern DAT diesen nicht ausdrücklich zugestimmt hat; dies gilt auch dann, wenn die abweichenden oder entgegenstehenden Bedingungen des SSTP in Dokumenten, die Vertragsbestandteil werden, ausdrücklich erwähnt werden.
Die aktuell geltenden AGB und Besonderen Geschäftsbedingungen sind unter www.dat.de/unternehmen/rechtliches/geschaeftsbedingungen während des Bestellprozesses und auch sonst jederzeit für den SSTP abrufbar und können dort von dem SSTP abgespeichert und ausgedruckt werden.
SSTP sind ausschließlich Unternehmer. Ein Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches - BGB).
3 LEISTUNGSUMFANG
3.1 Der SSTP erhält nach erfolgreicher Anbindung der Schnittstelle durch DAT gemäß Ziffer 4 dieser Besonderen Bedingungen einen Zugang zu den vertragsgegenständlichen Funktionen der Software für den im Bestellformular vereinbarten Zeitraum, um diese Funktionen über das jeweilige Fremdprogramm für die jeweils beteiligten Anwender nutzbar zu machen. Für die Nutzung von DAT-Anwendungen, insbesondere die dahingehenden Nutzungsbeschränkungen, gelten die Regelungen in diesen Besonderen Bedingungen. Vor einem produktiven Einsatz der Schnittstelle muss zwingend eine Abnahme als Primärprüfung durch DAT erfolgen. Die tatsächliche Nutzung der Leistungen hängt von dem eingesetzten Fremdprogramm, der Leistungsfähigkeit der eingesetzten Endgeräte, der verfügbaren Netztechnologie sowie den technischen und geographischen Gegebenheiten am Ort der Nutzung ab. Eine Einflussnahme auf den Datenverkehr außerhalb des Servernetzes der DAT ist DAT nicht möglich. Eine erfolgreiche Weiterleitung von Informationen von oder zu dem vom SSTP genutzten Fremdprogramm ist insoweit nicht geschuldet.
3.2 Der Kunde des SSTP, der die Funktionen der Software nutzen möchte, muss Kunde von DAT sein und/oder über ein DAT-Nutzerprofil sowie die entsprechenden Lizenzen verfügen. Der SSTP hat dies sicherzustellen. Ausnahmen sind im Einzelfall nach vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung durch DAT möglich, um Testabfragen durchzuführen oder potenziellen Kunden die Funktionen der Software zu zeigen und zu erläutern.
Soweit nichts Abweichendes zwischen den Parteien vereinbart wird, darf der SSTP selbst die Funktionen der Software nicht zu eigenen geschäftlichen Zwecken nutzen. Der Zugang zu den Funktionen der Software durch den SSTP geschieht lediglich zu Zwecken von Tests, Supportleistungen und Entwicklung, um den reibungslosen Zugang zu den Funktionen für die gemeinsamen Kunden des SSTP und DAT sicherzustellen.
3.3 Art und Umfang der Leistungen von DAT ergeben sich aus den zwischen den Parteien getroffenen konkreten Vereinbarungen über die Eigenschaften, Merkmale und Leistungscharakteristika, sowie aus ggfs. weiteren Dokumenten, wie der gültigen Leistungs- bzw. Produktbeschreibung, eventuell vereinbarten Zusatzbedingungen, den AGB und diesen Besonderen Bedingungen. Die Parteien können in dem entsprechenden Bestellformular oder Angebot eine monatliche Obergrenze in Bezug auf das Abrufen bestimmter Funktionen der Software vereinbaren (etwa Identifikation, Bewertungen und Kalkulationen).
3.4 Die aktuell geltenden Leistungs- bzw. Produktbeschreibungen sind unter www.dat.de/unternehmen/rechtliches/produktbeschreibungen während des Bestellprozesses und auch sonst jederzeit für den SSTP abrufbar und können dort von dem SSTP abgespeichert und ausgedruckt werden.
3.5 DAT ist berechtigt die über die Schnittstelle abgefragte Datenmenge (Traffic, Serverlast, Re-quests) („Last“) zu begrenzen. Im Falle einer nicht vertragsgemäßen Nutzung der Funktionen der Software (etwa die Verwendung von Maßnahmen und Mechanismen, die die Funktionen bzw. den Betrieb der Software stören oder bei sonstiger missbräuchlicher Verwendung), ist DAT berechtigt, die Anbindung von DAT-Anwendungen zu drosseln oder jedenfalls zeitweilig zu sperren.
4 ANBINDUNG AN UND ZUGRIFF AUF DIE SOFTWARE, ABNAHME DER SCHNITTSTELLE
4.1 Der SSTP darf die Schnittstelle ausschließlich
i) für diejenige Kundennummer, die als InterfacePartnerNumber zu verwenden ist und
ii) für die unter dieser Kundennummer frei geschalteten Produktzugänge und WebServices
nutzen.
4.2 Die Anbindung an die Software muss gemäß dem aktuellen Schnittstellenkompendium, der browserbasierten Entwicklerdokumentation sowie den weiteren technischen Spezifikationen der DAT („Schnittstellenbeschreibung“) erfolgen. Die aktuelle Schnittstellenbeschreibung wird dem SSTP direkt auf seinem Dashboard zur Verfügung gestellt. Die Teilnahme an einem Schnittstellenworkshop der DAT ist Grundlage für die Bereitstellung von DAT-Anwendungen. Die Schnittstellenbeschreibung gilt als Vertrauliche Information im Sinne der AGB der DAT.
4.3 Die zur Anbindung an die Software auf Seiten des SSTP notwendigen technischen, organisatorischen und sonstigen Maßnahmen stehen allein in der Verantwortung des SSTP. Die damit verbundenen finanziellen Aufwendungen gehen zu Lasten des SSTP.
4.4 Die produktive Anbindung an die vertragsgegenständlichen Funktionen setzt eine Abnahme der durch den SSTP erstellten Schnittstelle durch die DAT voraus. Die technische Abnahme wird gemäß den Richtlinien des Auditprozesses der DAT-Qualitätssicherung durchgeführt. Für die ordnungsgemäße Nutzung von DAT-Anwendungen müssen alle technischen Voraussetzungen an die Schnittstelle und die notwendigen Sicherheitsvorgaben erfüllt und die Schnittstelle von DAT abgenommen sein. Sollte der SSTP diese Voraussetzungen nicht erfüllen oder keine Abnahme erfolgen, so ist DAT berechtigt die Schnittstelle nicht anzubinden und/oder den Zugriff auf einzelne und/oder alle vertragsgegenständlichen Funktionen der Software nicht einzurichten bzw. zu sperren. Hieraus kann der SSTP keine Schadensersatzansprüche gegenüber DAT geltend machen. Die Regelungen zu Haftung, Haftungsbeschränkung in Ziffer 16 der AGB bleiben hiervon unberührt. Der SSTP ist für die Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen selbst verantwortlich. Sobald die Schnittstelle funktionstüchtig ist, muss diese zu einer ersten Abnahme unter IN-QATA@dat.de angemeldet werden. DAT übernimmt insbesondere keine Verantwortung für den Funktionsumfang der von dem SSTP entwickelten Schnittstelle.
4.5 Nach erfolgreicher Abnahme erhält der SSTP ein Zertifikat. Sofern dieses abläuft bzw. seine Gültigkeit verliert, ist der SSTP verpflichtet dies rechtzeitig gemäß dem Zertifizierungsprozess der DAT zu erneuern.
4.6 Die DAT ist berechtigt alle 24 Monate sowie jederzeit bei Änderungen der Schnittstelle eine Nachauditierung mit einer Ankündigungsfrist von 6 Wochen durchzuführen.
4.7 Der Zugang zu den vertragsgegenständlichen Funktionen von DAT-Anwendungen erfolgt in dem Fremdprogramm des SSTP über die zwischen den Parteien festgelegten Authentifizierungsmethoden (z.B. dem DAT WebToken).
5 PFLICHTEN DES SSTP
5.1 Der SSTP integriert die vertragsgegenständlichen Funktionen der Software in das Programm des SSTP und wird die für die ordnungsgemäße Funktion der Schnittstelle notwendigen Tests durchführen. Zudem wird er die Ergebnisse sowie gegebenenfalls weitere Informationen DAT zur Verfügung stellen, um dem DAT-Schnittstellen-Support eine möglichst effektive Unterstützung zu ermöglichen.
5.2 Der SSTP stellt sicher, dass die jeweils aktuellen Vorgaben der von DAT zur Verfügung gestellten Schnittstellenbeschreibung eingehalten werden.
5.3 Der SSTP ist verpflichtet, alle erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um die Datensicherheit während der Nutzung der Schnittstelle zu gewährleisten und ggfs. von DAT mitgeteilte Vorgaben zur Informationssicherheit zu beachten. Die jeweils aktuellen einschlägigen Empfehlungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik sind umzusetzen. Auf die Regelungen in Ziffer 10 wird ausdrücklich verwiesen.
5.4 Der SSTP ist verpflichtet, DAT alle Informationen sowie Änderungen mitzuteilen, die sich während der Laufzeit des Vertrages ergeben und für die Leistungserbringung und organisatorische Abwicklung wesentlich sind.
Hierzu zählen insbesondere, ohne Beschränkung:
- Namen sowie Kontaktinformationen der Personen, die berechtigt sind, gegenüber DAT verbindlich zu handeln;
- Änderungen an Bezeichnung und Rechtsform sowie Geschäftssitz des SSTP;
- Namen sowie Kontaktinformationen von Personen, die Mitteilungen, insbesondere zu technischen Änderungen, entgegennehmen können;
- genutzte Dienste, Funktionsaufrufe, usw.
5.5 Der SSTP verpflichtet sich, die im jeweiligen Fall relevanten Nutzungsbedingungen und andere rechtliche Hinweise von DAT in seiner Umgebung unverzüglich entsprechend einzubinden, sodass diese den jeweiligen Anwendern rechtzeitig und deutlich angezeigt werden. Insbesondere muss zu jeder abgerufenen VIN-Information der folgende Urheberrechtshinweis in dem Fremdprogramm des SSTP angezeigt werden: „Die Ergebnisse der VIN-Abfrage und Reparaturkostenkalkulation enthalten Angaben des Herstellers, an denen die Deutsche Automobil Treuhand GmbH die erforderlichen Rechte zur Aufbereitung und Veröffentlichung hat.“ Der SSTP ist verpflichtet, diesen Urheberrechtshinweis nach schriftlicher Aufforderung durch DAT unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Werktagen gerechnet ab dem Zugang der Information bei dem SSTP, in seiner Umgebung entsprechend anzupassen. DAT behält sich das Recht vor, Nachweise der Einhaltung dieser Verpflichtungen einzufordern und/oder gemäß den Regelungen in Ziffer 13 der AGB, jedoch ohne Vorankündigung, eine Überprüfung bzw. ein Audit des Fremdprogramms des SSTP durchzuführen.
5.6 Werden die Schnittstellen, Softwaresysteme von DAT und/oder Daten von DAT durch den SSTP, zu seinem Betrieb gehörende Personen oder Dritte, die mit Wissen, Duldung oder auf Veranlassung des SSTP die Schnittstellen, Softwaresysteme oder Daten nutzen, beschädigt, ist der SSTP gegenüber der DAT schadensersatzpflichtig.
5.7 Sofern DAT dem SSTP Änderungen bzw. Korrekturen an den im Rahmen der vertragsgegenständlichen Funktionen der Software bereitgestellten Daten mitteilt, z.B. die Löschung einzelner Datensätze oder Teile hieraus sowie Ergänzungen von Datensätzen, ist der SSTP verpflichtet die betroffenen Datensätze bzw. hieraus hergestellte Dienste und Leistungen, insbesondere im Falle der Verwendung gegenüber Kunden in Fremdprogrammen, unverzüglich zu berichtigen. Im Falle einer von dem SSTP nicht oder zu spät erfolgten Änderung bzw. Korrektur stellt der SSTP die DAT von sämtlichen Schadensersatzansprüchen, Aufwendungen und sonstigen Verpflichtungen, einschließlich Anwaltskosten, die hieraus entstehen auf erstes Anfordern hin frei. Eine Umkehr der Beweislast ist hiermit nicht verbunden.
6 GRENZEN DER NUTZUNG SOWIE VERBOTENE VERHALTENSWEISEN (NETIQUETTE)
6.1 Die DAT stellt die Leistungen nur für die vertragsgemäße Nutzung bereit.
6.2 Der SSTP ist nicht berechtigt, Maßnahmen, Mechanismen oder Programme in Verbindung mit der Schnittstelle zu verwenden, die die Funktion und den Betrieb von DAT-Anwendungen stören kann. Der SSTP darf keine Maßnahmen ergreifen, die eine unzumutbare oder übermäßige Belastung der technischen Kapazitäten der DAT zur Folge haben können. Dem SSTP ist es insbesondere nicht gestattet, seitens der DAT generierte Inhalte zu blockieren, zu überschreiben oder zu modifizieren, soweit dies nicht ausdrücklich schriftlich von DAT erlaubt worden ist. Unberührt hiervon bleibt das Recht des SSTP in Abstimmung mit der DAT auf Störungen hinzuweisen, sofern dies zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Hinweises nicht bereits durch DAT erfolgt ist.
6.3 DAT kann den Zugang zu oder die Nutzung von DAT-Anwendungen durch den SSTP aussetzen, wenn nach dem Ermessen von DAT eine erhebliche Bedrohung der Funktionalität, Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit der DAT-Anwendungen oder von dort gespeicherten Inhalten, Daten oder Anwendungen vorliegt.
6.4 Es ist dem SSTP nicht gestattet, ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung durch die DAT den DAT-Anwendungen Elemente (insbesondere Funktionen, Ergebnisse und Inhalte) hinzuzufügen oder Elemente zu ändern, zu löschen oder in einer anderen Form zu modifizieren. Insbesondere ist es dem SSTP nicht gestattet, grafische Elemente zu kopieren, zu entnehmen oder anderweitig zu verwenden oder zu versuchen, den Quellcode der DAT-Anwendungen zu dekompilieren. Dies gilt nicht, soweit die Dekompilierung gemäß § 69e UrhG gesetzlich erlaubt ist.
6.5 Der SSTP darf keine Hilfsmittel anwenden, die in den Betrieb der DAT-Anwendungen eingreifen (insbesondere sog. „Bots“, „Hacks“ etc.). Der SSTP darf auch keine derartigen Hilfsmittel anbieten oder anpreisen. Dem SSTP ist es insbesondere untersagt, sich sonstige Vorteile durch das planmäßige Ausnutzen von Programmfehlern zum eigenen Vorteil („Exploits“) zu verschaffen.
6.6 Die DAT ist berechtigt, geeignete Maßnahmen und Programme einzusetzen, um mögliche Vertragspflichtverletzungen des SSTP aufzudecken, insbesondere einzelne Handlungen auf Plausibilität und Vereinbarkeit mit den Bestimmungen dieser Ziffer 6 zu prüfen.
6.7 Der SSTP ist verpflichtet, ggfs. von DAT erhaltene Zugangsdaten und Passwörter geheim zu halten und die erforderlichen und üblichen Sicherungsmaßnahmen gegen die ungewollte und missbräuchliche Nutzung durch Dritte zu treffen. Der SSTP ist für die regelmäßige Aktualisierung von Zugangsdaten und Passwörtern verantwortlich. Der SSTP ist weiter verpflichtet ihm ggfs. mitgeteilte Lizenznummern gegenüber Dritten geheim zu halten.
6.8 Der SSTP wird diese Verpflichtungen in gleicher Weise seinen Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen auferlegen.
6.9 Sofern der SSTP schuldhaft vertragswidrig Dritten die Nutzung von DAT-Anwendungen ermöglicht, hat der SSTP der DAT den hieraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
6.10 Die Bestimmungen dieser Ziffer 6 schränken das Recht der DAT zur Kündigung – insbesondere zur außerordentlichen Kündigung – nach den mit dem SSTP getroffenen Regelungen in Ziffer 19 der AGB nicht ein. Ebenso wenig schränken sie das Recht der DAT zur Ausübung des virtuellen Hausrechts ein.
6.11 Regelungen zu rechtswidrigen Inhalten und zur Umsetzung gesetzlicher Vorgaben sowie Maßnahmen der DAT gegen unangemessenes Verhalten sind in der zum Zeitpunkt der Nutzung jeweils geltenden Fassung der Plattformnutzungsbedingungen der DAT, die für den SSTP verbindlich gelten, enthalten. Die jeweils geltenden Plattformnutzungsbedingungen sind in C. der Geschäftsbedingungen enthalten.
7 SUPPORT
Der SSTP ist nach Teilnahme an dem durch DAT durchgeführten Schnittstellenworkshop berechtigt, den DAT-Schnittstellen-Support im Umfang technischer Hilfestellungen per Mail unter interfaces@dat.eu zu kontaktieren.
8 ÄNDERUNGEN DIESER BESONDEREN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN UND DER VERTRAGLICH VEREINBARTEN LEISTUNGEN
8.1 Für die Änderung dieser Besonderen Geschäftsbedingungen und der vertraglich vereinbarten Leistungen gilt Ziffer 8 der AGB.
8.2 Weiterhin behält sich DAT Änderungen der Schnittstellenspezifikation, der Datenformate und der Dateninhalte vor. Die Änderung der Dateninhalte erfolgt laufend. Die Änderung der Schnittstellenspezifikation und der Datenformate teilt DAT dem SSTP mindestens vier (4) Wochen vor ihrem geplanten Wirksamwerden in Textform mit. Hat sich der SSTP für den entsprechenden Newsletter von DAT registriert, so können Änderungsmitteilungen auch auf diesem Weg erfolgen.
8.3 Durch Änderungen der Schnittstellenspezifikation, der Datenformate und der Dateninhalte können beim SSTP Anpassungen an den eigenen IT-Systemen notwendig werden. Die Kosten hierfür trägt der SSTP.
9 URHEBER-, SCHUTZ- UND NUTZUNGSRECHTE, NUTZUNGSBESCHRÄNKUNGEN
9.1 DAT räumt dem SSTP an DAT-Anwendungen einschließlich der zugehörigen Daten bzw. Datenbanken, Grafiken, Formularen und Texten nach vollständiger Bezahlung der unter dem Vertrag geschuldeten Vergütung, sofern eine solche vereinbart wird, die auf die Laufzeit des Vertrags zeitlich begrenzten, nicht übertragbaren, nicht ausschließlichen und einfachen Nutzungsrechte innerhalb Deutschlands ein, beschränkt auf den vertraglich vereinbarten Nutzungsumfang, insbesondere gemäß Ziffer 9.2 dieser Besonderen Bedingungen.
9.2 Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend zwischen den Parteien vereinbart, darf der SSTP die DAT-Anwendungen über die Schnittstelle allein zu Test- bzw. Entwicklungszwecken, zur Anpassung des eigenen Programms des SSTP auf Softwaresysteme von DAT, sowie um den Datenaustausch zwischen den Softwaresystemen von DAT und dem Programm des SSTP für gemeinsame Kunden von DAT und dem SSTP zu ermöglichen, nutzen. Eine kommerzielle Nutzung der DAT-Anwendungen ist untersagt. Jede sonstige Nutzung und/oder Verwertung der Softwaresysteme, Programme und Daten von DAT, insbesondere die Weitergabe und/oder Überlassung an Dritte zur alleinigen oder gewerblichen Nutzung, sowie die Zusammenführung der Daten von DAT mit eigenen Daten aus dem Fremdprogramm, ist untersagt.
9.3 Eine weitergehende Nutzung der DAT-Anwendungen durch den SSTP setzt den Abschluss eines separaten Lizenzvertrages zwischen dem SSTP und DAT voraus.
10 IT-SICHERHEIT
10.1 Der SSTP muss angemessene, geeignete und dokumentierte IT-Sicherheitsvorkehrungen im Zusammenhang mit der Nutzung der Schnittstelle treffen. Diese Dokumentation ist auf Anforderung der DAT zur Verfügung zu stellen. Gleiches gilt für alle Anwendungen oder Programme von Drittanbietern, die von dem SSTP in die Schnittstelle integriert werden.
10.2 Der SSTP ist verpflichtet, der DAT einen IT-Sicherheitsvorfall, bzw. dahingehende Anhaltspunkte, unverzüglich unter Angabe der hierzu bekannten Informationen per E-Mail an ticket@dat.de zu melden. Ein IT-Sicherheitsvorfall ist ein negatives Ereignis, das die Informationssicherheit (also die Vertraulichkeit, die Verfügbarkeit und/oder die Integrität) von Daten, Informationen, Geschäftsprozessen, IT-Services, IT-Systemen, IT-Anwendungen oder der IT-Infrastruktur der DAT und/oder deren Kunden beeinträchtigt. Sofern DAT weitere Informationen anfordert, sind diese soweit dies möglich ist, DAT unverzüglich zur Verfügung zu stellen.
10.3 Bestehen Anhaltspunkte für einen aus der Sphäre des SSTP stammenden IT-Sicherheitsvorfall, ist DAT berechtigt die Schnittstelle ohne vorherige Ankündigung bis auf weiteres zu sperren. Der SSTP kann hieraus keine Schadensersatzansprüche gegenüber der DAT geltend machen. Die Regelungen zu Haftung, Haftungsbeschränkung in Ziffer 16 der AGB bleiben hiervon unberührt.
11 VERTRAGSSTRAFE
Sofern der SSTP schuldhaft gegen die zwischen ihm und DAT vereinbarten Vertragsbestimmungen, insbesondere gegen den Umfang der eingeräumten Nutzungsrechte verstößt, hat der SSTP an DAT für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine von DAT nach billigem Ermessen im Einzelfall festzusetzende und auf Verlangen von dem SSTP vom zuständigen Gericht auf ihre Angemessenheit zu überprüfende Vertragsstrafe zu zahlen. Eine Umkehr der Beweislast ist hiermit nicht verbunden. DAT bleibt berechtigt, neben der Vertragsstrafe Schadensersatzansprüche geltend zu machen. In diesem Fall werden von DAT geltend gemachte Vertragsstrafen auf eventuell höhere Schadensersatzansprüche von DAT angerechnet.
12 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Sofern keine andere Vereinbarung im Bestellformular getroffen wird, gelten für die Zahlungsbedingungen Ziffer 14 der AGB.
13 MÄNGELANSPRÜCHE
Die Leistungen von DAT beschränken sich allein auf die Bereitstellung der Zugangsmöglichkeit zu den vertragsgegenständlichen Funktionen der Software im vertraglich vereinbarten Umfang. DAT übernimmt keine Gewährleistung für den unterbrechungsfreien Zugriff über die Schnittstelle und die permanente Verfügbarkeit der vertragsgegenständlichen Funktionen. Die Bestimmungen der Ziffer 4.4 dieser Besonderen Bedingungen gelten entsprechend.
14 VERTRAGSDAUER/KÜNDIGUNG
Sofern keine andere Vereinbarung im Bestellformular getroffen wird, gelten für die Laufzeit sowie die Kündigung des Vertrages die dahingehenden Bestimmungen in Ziffer 19 der AGB.
15 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Besonderen Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch der Vertrag zwischen DAT und dem SSTP im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die der unwirksamen Bestimmung in rechtlicher, wirtschaftlicher und tatsächlicher Hinsicht möglichst nahekommt.
B BESONDERE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN JEWEILIGEN DIENST
III. BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR RESTWERTSTUDIEN
1 ANWENDUNGSBEREICH
1.1 Die Deutsche Automobil Treuhand GmbH („DAT“), Hellmuth-Hirth-Straße 1, 73760 Ostfildern, Amtsgericht Stuttgart HRB-Nr. 214549, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer DE 147826142, bietet Leistungen im Bereich der Erstellung von Studien über den prognostizierten Restwert eines Fahrzeugs („Studien“) an.
1.2 Diese Besonderen Bedingungen für Restwertstudien ergänzen die jeweils gültigen und mit dem KUNDEN vereinbarten Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) in Bezug auf die Erstellung von Studien durch DAT und deren Nutzung durch den KUNDEN. Die Regelungen der AGB behalten ihre Gültigkeit, soweit diese nicht durch speziellere Regelungen in diesen Besonderen Bedingungen abgeändert werden.
2 GELTUNGSBEREICH
2.1 Die vorliegenden Besonderen Bedingungen gelten neben den AGB für alle Verträge zwischen DAT und dem KUNDEN (zusammen die „Parteien“), über die entgeltliche Erstellung einer Studie.
2.2 Der KUNDE erkennt die Geltung dieser Besonderen Bedingungen als vertragliche Grundlage für das Angebot der Leistungen durch DAT an. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des KUNDEN werden von DAT nicht anerkannt und finden keine Anwendung, sofern DAT diesen nicht ausdrücklich zugestimmt hat; dies gilt auch dann, wenn die abweichenden oder entgegenstehenden Bedingungen des KUNDEN in Dokumenten, die Vertragsbestandteil werden, ausdrücklich erwähnt werden.
Die aktuell geltenden AGB und Besonderen Geschäftsbedingungen sind unter www.dat.de/unternehmen/rechtliches/geschaeftsbedingungen während des Bestellprozesses und auch sonst jederzeit für den KUNDEN abrufbar und können dort von dem KUNDE abgespeichert und ausgedruckt werden.
3 LEISTUNGSUMFANG
3.1 Der KUNDE erhält eine Studie über den prognostizierten Restwert zu dem vom KUNDEN beauftragten Fahrzeug. Die Studie umfasst die Ermittlung und Lieferung der Restwertprognosen sowie einen analytischen Teil durch DAT.
3.2 Sofern nicht anders vereinbart, bezieht sich die Studie ausschließlich auf den deutschen Markt.
3.3 Weitere Vereinbarungen werden in einem Angebot der DAT festgehalten, etwa betreffend den Umfang und die Vorgehensweise in Bezug auf die Studie sowie einen (vorläufigen) Projektzeitenplan, der geplante Phasen, Aufgaben und Termine umfasst.
3.4 Die Studie wird dem KUNDEN entweder persönlich oder über Remote-Dienste, wie z.B. Microsoft Teams, vorgestellt. Die DAT übergibt dem KUNDEN die Studie als pdf-Dokument per E-Mail in deutscher oder englischer Sprache. Die Parteien legen die Termine für die Abgabe der Studie und die Vorstellung der Studie fest.
3.5 DAT ist bemüht, dem KUNDEN die Studie bis zu dem im Angebot genannten Zeitpunkt zur Verfügung zu stellen. In der Regel stellt DAT dem KUNDEN die Studie innerhalb von ca. 6 Wochen nach Bestätigung des Angebots durch den KUNDEN und Zugang aller relevanten Daten und Informationen zur Verfügung. Zeichnen sich Verzögerungen ab, informiert DAT den KUNDEN hierüber frühzeitig.
4 MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES KUNDEN
4.1 Der KUNDE ist verpflichtet, DAT alle für die Erstellung der Studie erforderlichen Informationen rechtzeitig, vollständig und kostenlos zur Verfügung zu stellen und alle erforderlichen Mitwirkungsleistungen rechtzeitig zu erbringen.
4.2 Die Mitwirkungsleistungen werden dem KUNDEN von DAT schriftlich mitgeteilt, wobei die Textform ausreichend ist und wenn möglich im Angebot festgehalten.
4.3 Zu den vom KUNDEN zur Verfügung zu stellenden Informationen bzw. zu den Mitwirkungsleistungen zählen insbesondere:
a) detaillierte Informationen zu Listenpreisen, Serien- und Sonderausstattungen bis spätestens sechs Wochen vor dem Liefertermin der Studie;
b) technische Daten und Informationen für eine bessere Positionierung;
c) die erwarteten Verkaufszahlen und
d) das Fahrzeug muss der DAT im Voraus, spätestens zwei Wochen vor dem Liefertermin der Studie, zur Ansicht bereitgestellt werden, und es müssen Probefahrten ermöglicht werden, um eine genaue Restwertprognose zu ermöglichen. Der Termin und der Ort werden zwischen den Parteien abgestimmt.
4.4 Die vom KUNDEN zu erbringenden Leistungen sind Voraussetzung für die vertragsgemäße Erstellung der Studie durch DAT. Erbringt der KUNDE solche Leistungen nicht, stellen die daraus resultierenden Mängel, erhöhte Kosten und Verzögerungen keine (vertragliche) Pflichtverletzung der DAT dar. Der KUNDE kann hieraus keine Ansprüche gegenüber der DAT geltend machen.
4.5 Der KUNDE ist für eine ausreichend geschützte bzw. gesicherte Übermittlung von Informationen an DAT verantwortlich. Auf Wunsch des KUNDEN erfolgt die Kommunikation zwischen den Parteien verschlüsselt und/oder passwortgeschützt. Sofern DAT keine entsprechenden schriftlichen Weisungen des KUNDEN erhält, ist DAT berechtigt, mit dem KUNDEN ohne Verschlüsselung oder Passwortschutz per E-Mail zu kommunizieren.
5 ANSPRECHPARTNER
Die Parteien benennen mindestens einen Ansprechpartner, der zur Klärung von Fragen zur Verfügung steht und befugt ist, rechtlich wirksam Auskünfte zu erteilen und Entscheidungen zu treffen.
6 ABNAHME
6.1 Die Abnahme der Studie ist spätestens zum Zeitpunkt der Vorstellung der Studie gemäß Ziffer 3.4 dieser Besonderen Bedingungen zu erklären, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen. Mängel an einer Studie werden wie folgt kategorisiert:
| Art des Defekts | Beschreibung | Beispiele |
|---|---|---|
| Wesentliche Mängel | Wesentliche Teile / Abschnitte sind falsch / unbrauchbar. Sie enthalten unzutreffende Aussagen zu wesentlichen Sachverhalten. | Wesentliche Aspekte des Projektgegenstands wurden nicht wie vereinbart geprüft. Der Inhalt ist sachlich falsch oder enthält Widersprüche in wesentlichen Aussagen. |
| Unwesentliche Mängel | Das Dokument enthält Aussagen, die nachträglich zu korrigieren oder in Bezug auf einzelne Sachverhalte zu ergänzen sind. Das Gesamtergebnis wird dadurch jedoch nicht beeinflusst. | Mangel an Details/Darstellung ein-zelner Fakten. Tippfehler oder andere formale Fehler. |