ENDNUTZERLIZENZVERTRAG
(„Vertrag“ oder „EULA“)
PRÄAMBEL
DAT hat einen Vertrag mit der High-Mobility GmbH (nachfolgend als „High Mobility“ bezeichnet) geschlossen, der die Rechte von DAT für die Vermarktung und Lizenzierung von Telematikdaten/-produkten an Kunden von DAT durch Integration der Telematikdaten in DAT-Produkte oder als eigenständiges Produkt regelt (nachfolgend „Telematikdaten/-produkte“ oder „Dienstleistungen“).
Neben den zwischen DAT und dem KUNDEN bestehenden weiteren vertraglichen Vereinbarungen zur Nutzung von DAT-Produkten (nachfolgend „Lizenzvertrag“) gelten für die Nutzung der Telematikdaten/-produkte ergänzend die Bedingungen dieser EULA, die vom KUNDEN/Flottenbetreiber eingehalten werden muss. Der KUNDE/Flottenbetreiber wird die Einhaltung der Bedingungen dieses Vertrags auch gegenüber seinen Kunden sicherstellen. Darüber hinaus ist der KUNDE/Flottenbetreiber verpflichtet und wird auch gegenüber seinen Kunden sicherstellen, dass keine anderen Rechte als die in dem Vertrag zwischen DAT und dem KUNDEN/Flottenbetreiber vereinbarten Rechte gewährt oder eingeräumt werden.
Im Falle von Widersprüchen zwischen dieser EULA und den Anhängen zu dieser EULA gilt die folgende Rangfolge, wobei das zuerst genannte Dokument Vorrang gegenüber dem jeweils nachrangig genannten Dokument hat:
- Anhänge zu dieser EULA
- Diese EULA
Regelungslücken gelten nicht als Widersprüche in diesem Sinne.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser EULA ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen dieses Vertrags davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die der ungültigen Bestimmung in rechtlicher, wirtschaftlicher und tatsächlicher Hinsicht möglichst nahekommt.
Diese Präambel ist wesentlicher Bestandteil dieses Vertrags.
1. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
1.1 „Flottenfahrzeug“ bezeichnet ein Fahrzeug des Flottenbetreibers, das von High Mobility genehmigt ist.
1.2 „Flottenfahrzeugdaten“ bezeichnet bestimmte Daten über ein Flottenfahrzeug, die DAT von einem Autohersteller über High Mobility zur Verfügung gestellt werden.
1.3 „Flottenbetreiber“ oder „KUNDE“ bezeichnet die juristische Person, die Eigentümer einer Flotte von Fahrzeugen, die vom Flottenendnutzer (wie unten definiert) genutzt werden, ist oder diese kontrolliert und die von DAT angebotenen Dienstleistungen in Anspruch nehmen möchte.
1.4 „Flottenendnutzer“ bezeichnet eine Person, die ein Flottenfahrzeug aus der Flotte des Flottenbetreibers nutzt.
1.5 „Freigabeprozess“ bezeichnet einen Genehmigungsprozess, bei dem ein Fahrzeug eines Flottenbetreibers von High Mobility registriert und von High Mobility für den Zugriff auf Flottenfahrzeugdaten freigegeben wird. Der Erfolg des Freigabeprozesses hängt von verschiedenen Voraussetzungen ab, die sich je nach Fahrzeughersteller unterscheiden, wie in Abschnitt 2.4. genauer beschrieben.
1.6 „Plattform“ bezeichnet die auf high-mobility.com gehostete Datenplattform, die zur technischen Bereitstellung der Flottenfahrzeugdaten genutzt wird.
2. LEISTUNGSUMFANG
2.1 Dieser Vertrag gilt für die Telematikdaten/-produkte.
2.2 Aus Datenschutzgründen können Verträge über Telematikdaten/-produkte nur mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB geschlossen werden. Die Lizenzierung an Verbraucher ist nicht erlaubt.
2.3 Flottenfahrzeugdaten werden gemäß dieser EULA und ihren Anhängen vom Fahrzeughersteller über High Mobility an die jeweiligen KUNDEN von DAT übermittelt.
2.4 Flottenfahrzeugdaten werden DAT über Anwendungsschnittstellen (Application Programming Interfaces; APIs) in der Plattform zur Verfügung gestellt.
2.5 Aufschiebende Bedingung für die Übermittlung der Flottenfahrzeugdaten ist die Bereitstellung der entsprechenden Flottenfahrzeugdaten durch den Fahrzeughersteller an High Mobility sowie die Einhaltung des Freigabeprozesses. Freigabeprozess bezeichnet einen Genehmigungsprozess, bei dem ein Fahr-zeug eines Flottenbetreibers von High Mobility registriert und von High Mobility für den Zugriff auf Flottenfahrzeugdaten freigegeben wird. Der Erfolg des Freigabeprozesses hängt von verschiedenen Voraussetzungen ab, darunter technische oder von Fahrzeugherstellern festgelegte Voraussetzungen. Die erfolgreiche Freigabe eines Flottenfahrzeugs wird von DAT deshalb weder zugesichert noch garantiert. Ein freigegebenes Flottenfahrzeug wird als Flottenfahrzeug erachtet.
Nach erfolgreichem Abschluss des Freigabeprozesses, stellt High Mobility DAT die Flottenfahrzeugdaten bereit. Der Flottenbetreiber erkennt an, dass sich der Umfang der bereitgestellten Daten, die Schnellig-keit der Freigabe, die Aktualisierungshäufigkeit und die unterstützten Länder je nach Marke unterscheiden können. Der Flottenbetreiber kann bei DAT oder High Mobility eine aktuelle Liste der unterstützten Länder, Datenpunkte, Aktualisierungshäufigkeiten und kompatiblen Fahrzeugmodelle der einzelnen Marken erhalten.
3. PFLICHTEN UND ZUSICHERUNGEN DES FLOTTENBETREIBERS
3.1 INFORMATION UND EINWILLIGUNG DES FLOTTENENDNUTZERS
Der Flottenbetreiber wird den Flottenendnutzer gemäß DSGVO über die Verwendung der Flottenfahrzeugdaten und den Zweck dieser Verwendung informieren und die Einwilligung des Flottenendnutzers einholen. Der Flottenbetreiber ist verpflichtet, DAT die dahingehenden Informationen bei entsprechender Anforderung durch DAT vorzulegen. Der Flottenbetreiber ist allein verantwortlich dafür, dass seine Flottenendnutzer die rechtlichen und vertraglichen Bestimmungen einhalten.
3.2 BESTÄTIGUNG DES FLOTTENBETREIBERS
Der Flottenbetreiber sichert zu, dass
i) alle Flottenfahrzeuge Eigentum und rechtmäßiger Besitz des jeweiligen Flottenbetreibers sind oder von diesem rechtmäßig betrieben bzw. kontrolliert werden und
ii) nur von Fahrzeugen des Flottenbetreibers Telematikdaten übertragen werden, bei denen der Flottenbetreiber eine Einwilligung des Flottenendnutzers eingeholt hat.
3.3 EINHALTUNG GELTENDEN RECHTS
Der Flottenbetreiber wird während der Laufzeit dieses Vertrags und der Inanspruchnahme der Dienstleistungen gemäß diesem Vertrag alle geltenden Gesetze und Vorschriften einhalten. Der Flottenbetreiber wird dies auch bei seinen Flottenendnutzern sicherstellen.
3.4 EINHALTUNG DES DATENSCHUTZRECHTS
Der Flottenbetreiber ist verpflichtet, die anwendbaren Datenschutzgesetze und alle anderen geltenden Datenschutzvorschriften einzuhalten. Ein Verstoß gegen Datenschutzvorschriften wird als Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten angesehen. Dazu gehören insbesondere datenschutzrechtliche Anforderungen an die IT-Sicherheit im Verantwortungsbereich des Flottenbetreibers. Der Flottenbetreiber sichert zu, dass er die Datenschutzgesetze und alle anderen geltenden Datenschutzvorschriften einhält.
4. OEM-SPEZIFISCHE PFLICHTEN
Der Flottenbetreiber muss bei der Verwendung von Flottenfahrzugdaten eines bestimmten Fahrzeughersteller (nachfolgend auch „OEM“) die folgenden OEM-spezifischen Vorschriften und Einschränkungen beachten:
4.1 STELLANTIS
Der KUNDE wird die Flottenfahrzeugdaten von Stellantis ausschließlich zur Bereitstellung der folgenden zulässigen Anwendungsfälle nutzen:
- Pay-as-you-Drive: Bei diesem Anwendungsfall werden Fahrzeuge und Mobilitätsoptionen auf Pay-per-Use-Basis angeboten. Anhand der Kilometerdaten wird die tatsächlich gefahrene Strecke be-rechnet und den Kunden entsprechend in Rechnung gestellt. Dieser Ansatz ermöglicht flexiblere und stärker personalisierte Mobilitätsoptionen, die individuellen Bedürfnissen entgegenkommen.
- Pay-how-you-Drive: Bewertung des Fahrerrisikos auf Grundlage der Fahrzeugnutzung und Fahrweise anhand von Beschleunigung, Geschwindigkeit und ADAS-Daten für dynamische Versicherungsprämien.
- Carpool-Nutzung: Kilometerdaten sind nützlich, wenn sichergestellt werden soll, dass Poolfahrzeuge wirtschaftlich genutzt werden, wodurch hohe Gebühren am Ende der Leasinglaufzeit vermieden werden können. Dieser Anwendungsfall beinhaltet die Überwachung der gefahrenen Strecke bei jedem Fahrzeug im Pool, um sicherzustellen, dass diese effizient genutzt werden.
- Verifizierung des Kilometerstands: Mithilfe des Kilometerzählers werden die exakten Kilometerdaten aus der Ferne validiert, z. B. am Ende der Leasinglaufzeit.
- Wertschätzung und -prognose: Mithilfe von Kilometerdaten kann der Wert eines Fahrzeugs kontinuierlich überwacht und sein Restwert anhand der Nutzung geschätzt werden. Das hilft, intelligente Entscheidungen über den Austausch von Bestandsfahrzeugen durch neue Fahrzeuge zu treffen.
- Autoabonnement: In diesem Anwendungsfall werden Kilometerdaten genutzt, um die über das monatliche Inklusivkilometerpaket hinaus gefahrenen Kilometer automatisch in Rechnung zu stellen. Dieser Ansatz ermöglicht ein flexibleres Abonnementmodell, das individuellen Bedürfnissen genügt.
- Erkennung von Tachomanipulation: Kilometerdaten sind auch hilfreich, um sicherzustellen, dass der Kilometerstand im Laufe des Fahrzeuglebenszyklus nicht zwecks Remarketing manipuliert wurde. Dieser Ansatz hilft, sicherzustellen, dass Fahrzeuge auf dem Gebrauchtfahrzeugmarkt korrekt dargestellt werden, und trägt dazu bei, Betrug zu verhindern.
- Standortverfolgung: Der Standortdatenpunkt ist hilfreich für Transport- und Lieferunternehmen, da er ihnen hilft, die Position des Fahrzeugs genau zu bestimmen.
- Geofencing: Mit dieser Funktion können Unternehmen Prozesse automatisieren und auslösen, wenn ein Fahrzeug einen bestimmten Bereich befährt oder verlässt. Zum Beispiel können Autovermietungen nachverfolgen, ob ein Fahrzeug in den Ländern bleibt, die gemäß ihren Geschäftsbedingungen zulässig sind.
- Wiederauffinden von gestohlenen Fahrzeugen: Wenn ein Fahrzeug gestohlen wird, kann es mithilfe des Standortdatenpunkts lokalisiert werden. Im Gegensatz zu Dongles, die von Dieben ganz einfach entfernt werden können, bietet dieser Datenpunkt eine zuverlässigere Möglichkeit zum Tracking von gestohlenen Fahrzeugen.
- Routenverlauf: Die vorgeschlagenen Datenpunkte können genutzt werden, um Fahrtenbuchlösungen anzubieten, mit denen Unternehmen für Steuerrückerstattungen zwischen privaten und geschäftlichen Fahrten unterscheiden können.
- Missbrauch von Fahrzeugen: Diese Daten können herangezogen werden, um festzustellen, ob das Fahrzeug zu anderen als den vertraglich vereinbarten Zwecken genutzt wurde, und bietet Unternehmen somit eine bessere Kontrolle über ihre Vermögenswerte.
- Verbrauchsüberwachung: Kraftstoff- und Energieverbrauch können für die Budgetierung und TCO-Analyse sowie für das generelle Kosten- und Effizienzmanagement überwacht werden.
- Nachhaltigkeitsbericht: Messung der CO₂-Emissionen und Nachweis einer umweltfreundlichen Nutzung gemäß den rechtlichen Standards.
- Fahrstilanalyse: Beschleunigungs-, Geschwindigkeits- und ADAS-Daten können überwacht werden, um ein sicheres Fahrverhalten zu fördern und Risiken zu reduzieren.
- Unfall-/Kollisionsmanagement (Schadenserstmeldung): Unfall- und Fahrzeugzustandsdaten werden verarbeitet, um Schadensmanagement und Unfallmeldung automatisch auszulösen.
- Lade-/Batteriemanagement: Überwachung der Ladevorgänge zur Optimierung des Energieverbrauchs, Beurteilung der Batteriegesundheit und Erstattung von Mobilitätskosten.
- Routenoptimierung: Anpassung der Routen und Ladestopps unterwegs anhand von Live-Batteriedaten und Geolocation-Daten.
- Wartung und Ferndiagnose: Prüfung und Analyse der Fahrzeugzustandsparameter und anstehenden Services, um die Verfügbarkeit zu maximieren, Schäden zu verhindern und höhere Remarketing-Werte zu erzielen.
4.2 BMW GROUP
Der Kunde bestätigt den Erhalt und die Kenntnis der Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen für BMW Connected FleetData, die unter diesem Link in englischer Sprache verfügbar sind.
4.3 FORD
Bei der Aktivierung von Ford erklärt sich der KUNDE mit Anhang 2 dieses Vertrags, dem Anhang „Ford-Flottenfahrzeugdaten“, einverstanden. Der KUNDE wird mit jedem Flottenendnutzer einen Vertrag schließen, der alle in Anhang 2 aufgeführten Bestimmungen enthält.
Für den Freigabeprozess bei Ford muss sich jeder Flottenbetreiber, der den Kundenservice nutzt, ein Benutzerkonto auf https://fleetaccount.ford.com/erstellen. Nachdem das Benutzerkonto erstellt wurde, müssen alle Flottenfahrzeuge in das Benutzerkonto importiert und von Ford verifiziert werden. Falls das Eigentum an einem Flottenfahrzeug von Ford nicht verifiziert werden kann, müssen weitere Nachweise hochgeladen werden. Sobald ein Flottenfahrzeug erfolgreich in das Benutzerkonto hochgeladen und dem Zugriff von High Mobility zugestimmt wurde, kann das Flottenfahrzeug über die High-Mobility-Plattform aktiviert werden.
Registrierungslink für Flottenbetreiber: https://fleetaccount.ford.com/third-party-signup. Bitte beachten Sie, dass der Flottenbetreiber im Serviceanbieter-Dropdown-Menü „High Mobility GmbH“ auswählen muss.
4.4 TOYOTA & LEXUS
Der KUNDE wird die Datenpunkte nur für die Entwicklung und Bereitstellung unten genannter Anwendungsfälle nutzen:
- Pay-as-you-Drive: Bei diesem Anwendungsfall werden Fahrzeuge und Mobilitätsoptionen auf Pay-per-Use-Basis angeboten. Anhand der Kilometerdaten wird die tatsächlich gefahrene Strecke berechnet und den Kunden entsprechend in Rechnung gestellt. Dieser Ansatz ermöglicht flexiblere und stärker personalisierte Mobilitätsoptionen, die individuellen Bedürfnissen entgegenkommen.
- Carpool-Nutzung: Kilometerdaten sind nützlich, wenn sichergestellt werden soll, dass Poolfahrzeuge wirtschaftlich genutzt werden, wodurch hohe Gebühren am Ende der Leasinglaufzeit ver-mieden werden können. Dieser Anwendungsfall beinhaltet die Überwachung der gefahrenen Strecke bei jedem Fahrzeug im Pool, um sicherzustellen, dass diese effizient genutzt werden.
- Verifizierung des Kilometerstands: Mithilfe des Kilometerzählers werden die exakten Kilometerdaten aus der Ferne validiert, z. B. am Ende der Leasinglaufzeit.
- Wertschätzung und -prognose: Mithilfe von Kilometerdaten kann der Wert eines Fahrzeugs kontinuierlich überwacht und sein Restwert anhand der Nutzung geschätzt werden. Das hilft, intelligente Entscheidungen über den Austausch von Bestandsfahrzeugen durch neue Fahrzeuge zu treffen.
- Autoabonnement: In diesem Anwendungsfall werden Kilometerdaten genutzt, um die über das monatliche Inklusivkilometerpaket hinaus gefahrenen Kilometer automatisch in Rechnung zu stellen. Dieser Ansatz ermöglicht ein flexibleres Abonnementmodell, das individuellen Bedürfnissen genügt.
- Erkennung von Tachomanipulation: Kilometerdaten sind auch hilfreich, um sicherzustellen, dass der Kilometerstand im Laufe des Fahrzeuglebenszyklus nicht zwecks Remarketing manipuliert wurde. Dieser Ansatz hilft, sicherzustellen, dass Fahrzeuge auf dem Gebrauchtfahrzeugmarkt korrekt dargestellt werden, und trägt dazu bei, Betrug zu verhindern.
- Standortverfolgung: Der Standortdatenpunkt ist hilfreich für Transport- und Lieferunternehmen, da er ihnen hilft, die Position des Fahrzeugs genau zu bestimmen.
- Geofencing: Mit dieser Funktion können Unternehmen Prozesse automatisieren und auslösen, wenn ein Fahrzeug einen bestimmten Bereich befährt oder verlässt. Zum Beispiel können Autovermietungen nachverfolgen, ob ein Fahrzeug in den Ländern bleibt, die gemäß ihren Geschäftsbedingungen zulässig sind.
- Wiederauffinden von gestohlenen Fahrzeugen: Wenn ein Fahrzeug gestohlen wird, kann es mithilfe des Standortdatenpunkts lokalisiert werden. Im Gegensatz zu Dongles, die von Dieben ganz einfach entfernt werden können, bietet dieser Datenpunkt eine zuverlässigere Möglichkeit zum Tracking von gestohlenen Fahrzeugen.
- Routenverlauf: Die vorgeschlagenen Datenpunkte können genutzt werden, um Fahrtenbuchlösungen anzubieten, mit denen Unternehmen für Steuerrückerstattungen zwischen privaten und geschäftlichen Fahrten unterscheiden können.
- Missbrauch von Fahrzeugen: Diese Daten können herangezogen werden, um festzustellen, ob das Fahrzeug zu anderen als den vertraglich vereinbarten Zwecken genutzt wurde, und bietet Unternehmen somit eine bessere Kontrolle über ihre Vermögenswerte.
- Verbrauchsüberwachung: Der Kraftstoffverbrauch kann für die Budgetierung und TCO-Analyse sowie für das generelle Kosten- und Effizienzmanagement überwacht werden.
Nachhaltigkeitsbericht: Messung der CO₂-Emissionen und Nachweis einer umweltfreundlichen Nutzung gemäß den rechtlichen Standards.
4.5 KIA
Der KUNDE erkennt in Bezug auf die relevanten personenbezogenen Daten an und erklärt sich damit einverstanden, dass Kia bei der Weitergabe der relevanten personenbezogenen Daten im Rahmen der Bereitstellung der Flottenfahrzeugdaten als eigenständiger Verantwortlicher im datenschutzrechtlichen Sinne fungiert. Wenn der KUNDE eine Anfrage von einer betroffenen Person oder Aufsichtsbehörde erhält, die sich auf personenbezogene Daten im Rahmen der Kia-Flottenfahrzeugdaten bezieht, wird der KUNDE die DAT unverzüglich über diese Anfrage informieren, sofern dies nicht gesetzlich untersagt ist. Falls Kia eine solche Anfrage erhält, wird der KUNDE zumutbare Anstrengungen unternehmen, um Kia zu unterstützen, indem er relevante Daten und Unterlagen teilt und Fragen und Rückfragen rasch beantwortet, damit Kia auf solche Anfragen reagieren und die Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze sowie anderer Gesetze und Vorschriften nachweisen kann.
Der KUNDE wird DAT unverzüglich (und keinesfalls später als innerhalb von 24 Stunden) nachdem ihm eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, die Flottenfahrzeugdaten von Kia betrifft, über diese informieren und folgende Angaben machen: (i) die Art der Verletzung des Schutzes personenbezo-gener Daten, einschließlich, sofern möglich, die Kategorien und ungefähre Anzahl an betroffenen Personen sowie die Kategorien und ungefähre Anzahl der betroffenen personenbezogenen Datensätze; (ii) die wahrscheinlichen Folgen der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten; und (iii) die Maßnahmen, die vom KUNDEN ergriffen oder vorgeschlagenen wurden, um die Datenverletzung zu beheben.
Wenn der KUNDE im Zusammenhang mit den Flottenfahrzeugdaten zusätzliche Auftragsverarbeiter mit bestimmten Verarbeitungstätigkeiten beauftragt, wird der KUNDE einen schriftlichen Vertrag schließen, der den Anforderungen der geltenden Datenschutzgesetze sowie sonstigen Gesetzen und Vorschriften genügt.
Wenn der KUNDE die Flottenfahrzeugdaten an einen Dritten weitergibt, der als Verantwortlicher fungiert, wird der KUNDE durch einen rechtsverbindlichen Vertrag zwischen ihm und diesem Dritten dafür sorgen, dass diesem Dritten im Wesentlichen dieselben Datenschutzpflichten wie im vorliegenden Vertrag auferlegt werden. Der KUNDE wird die Flottenfahrzeugdaten nicht länger speichern, als es für die Zwecke, zu denen diese Daten gemäß dem vorliegenden Vertrag übermittelt wurden, erforderlich ist.
4.6 TESLA
Bevor ein Flottenfahrzeug über den Freigabeprozess aktiviert werden kann, muss jeder Flottenbetreiber High Mobility über einen von Tesla bereitgestellten Workflow eine Einwilligung erteilen. Diese Einwilligung muss nur einmal für alle Fahrzeuge in einem Tesla-Konto erteilt werden. Die Einwilligungs-URL wird von High Mobility oder DAT bereitgestellt.
4.7 VOLKSWAGEN GROUP
Bevor ein Flottenfahrzeug aktiviert werden kann, muss der KUNDE die „Nutzungsbedingungen für Fahrzeugflottendaten des Volkswagen Konzerns“ abschließen bzw. akzeptieren. Dieser Prozess kann von High Mobility digital (z.B. über BoldSign) eingeleitet werden.
Darüber hinaus muss der KUNDE die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Der KUNDE muss sicherstellen, dass die aktuellste Software und aktuellsten Updates der App/Anwendung in den Flottenfahrzeugen installiert sind.
- Der KUNDE muss seine Flottenendnutzer über die Erhebung von Daten und die Tatsache, dass eine Übermittlung von Daten unabhängig von den Datenschutzeinstellungen im Infotainmentsystem des Flottenfahrzeugs stattfindet, informieren. Welche Informationen den Flottenendnutzern mit-geteilt werden müssen, ist im Dokument „VW Group Customer Information_Disable Privacy Mode (DPM).pdf“ beschrieben.
- Der KUNDE muss sicherstellen, dass in Flottenfahrzeugen der Marken Volkswagen, Volkswagen Nutzfahrzeuge, SEAT und CUPRA kein Hauptnutzer registriert ist. Der KUNDE darf die Dienste VW Connect / We Connect / Connect Pro / SEAT CONNECT / CUPRA CONNECT in einem Flottenfahrzeug nicht nutzen oder genutzt haben. Der KUNDE darf die Datendienste ausschließlich gemäß dem Vertrag nutzen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für mobile Online-Dienste der Volkswagen AG und Seat S.A. gelten nicht.
5. SCHADLOSHALTUNG
5.1 Der KUNDE/Flottenbetreiber verpflichtet sich, zur Unterlassung eines weiteren Verstoßes, zum Ersatz des der DAT entstandenen und noch entstehenden Schadens sowie zur Freihaltung und Freistellung der DAT von Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüchen Dritter, die verursacht werden durch
i) eine schuldhafte Verletzung der Datenschutzgesetze und/oder der nicht rechtskonformen Verwendung von personenbezogenen Daten durch den Flottenbetreiber und/oder seine Flottenendnutzer;
(ii) einen Verstoß des Flottenbetreibers und/oder seiner Flottenendnutzer gegen geltende Gesetze;
(iii) eine vertragswidrige Nutzung der Dienstleistungen durch den Flottenbetreiber und/oder seine Flottenendnutzer oder
iv) eine schuldhafte Verletzung von Rechten Dritter durch die vertragswidrige Nutzung der Dienstleistungen durch den Flottenbetreiber und/oder seine Flottenendnutzer.
Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung, die DAT von Rechtsverteidigungskosten (Gerichts- und Anwaltskosten etc.) freizustellen.
6. VERTRAGSLAUFZEIT
6.1 Dieser Vertrag tritt mit dem Datum in Kraft, ab dem der Flottenbetreiber Zugang zu den Telematik-daten/-produkten erhält und bleibt in Kraft, bis eine Partei diesen Vertrag gemäß Ziffern 6.2 oder 6.3 kündigt. Dieser Vertrag endet automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Beendigung des Lizenzvertrages zwischen dem KUNDEN und DAT.
6.2 Jede Partei ist berechtigt, diese EULA jederzeit durch Zustellung einer schriftlichen Kündigung (E-Mail ist ausreichend) unter Berücksichtigung einer Kündigungsfrist von mindestens zwei Wochen zu kündigen.
6.3 Jede Partei darf diese EULA mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn die andere Partei eine wesentliche Verletzung dieses Vertrags im Sinne von § 314 BGB begangen hat, wobei die Parteien vereinbaren, dass die Nutzung von Flottenfahrzeugdaten entgegen der vertraglichen Bestimmungen durch den Flottenbetreiber als wesentliche Verletzung anzusehen ist.
6.4 Im Falle einer Kündigung dieser EULA werden die freigegebenen Flottenfahrzeuge deaktiviert. Daraufhin können keine Flottenfahrzeugdaten mehr abgerufen werden. Der Flottenbetreiber wird alle Flottenfahrzeugdaten und Kopien der Flottenfahrzeugdaten unverzüglich löschen und DAT eine schriftliche Bestätigung darüber vorlegen, dass der Flottenbetreiber die vorstehenden Pflichten erfüllt hat.
6.5 Eine Kündigung dieses EULA hat keine Auswirkungen auf die Laufzeit des Lizenzvertrags zwischen DAT und dem Flottenbetreiber. Der Lizenzvertrag zwischen DAT und dem Flottenbetreiber bleibt davon unberührt und bleibt so lange in Kraft, bis er gemäß den Bestimmungen des Lizenzvertrags endet.
ANHANG 1
Die folgenden Arten von Flottenfahrzeugdaten werden während der Laufzeit dieses EULA weitergegeben:
Für das Flottenmanagement erforderliche Flottenfahrzeugdaten:
- Ladedaten
- Diagnosedaten
- Motor-/Zündstatus
- Wartungsdaten
- Fahrzeugstandortdaten
- Verhaltensdaten
Für die Erbringung der Dienstleistungen erforderliche Daten:
- Fahrzeug-Identifikationsnummer (VIN)
Jegliche Änderungen der Kategorien der gemäß diesem Vertrag übermittelten Daten sind schriftlich von den Parteien zu vereinbaren.
Datenverarbeitung
Die Verarbeitung von Flottenfahrzeugdaten im Rahmen dieses Vertrags erfolgt für den Gegenstand, die Dauer und die Zwecke, die unten genannt werden, und beinhaltet die nachstehend genannten Arten von personenbezogenen Daten und Kategorien von betroffenen Personen.
| Gegenstand der Verarbeitung: | Erbringung der im vorliegenden Vertrag beschriebenen Dienstleistungen. |
| Dauer der Verarbeitung: | Für die Laufzeit des vorliegenden Vertrags |
| Art und Zweck der Verarbeitung: | Erhebung, Aufzeichnung, Organisation, Speicherung, Anpassung, Abfrage, Offenlegung durch Übermittlung, Löschung und Vernichtung. |
| Arten von personenbezogenen Daten: | VIN, Ladedaten, Diagnosedaten, Motor-/Zündstatus, Wartungsdaten, Fahrzeugstandortdaten, Verhaltensdaten |
| Kategorien von betroffenen Personen: | Flottenendnutzer |
| Besondere Kategorien personenbezogener Daten: | Keine |