Digital Services Act (DSA) – Transparenzbericht
(Hostingdienstleister)
Berichtszeitraum: 17. Februar 2024 – 16.02.2025
Transparenzbericht als Excel-Datei herunterladen
Abschnitt 1: Artikel 9 und 10 DSA – Anordnungen mitgliedsstaatlicher Behörden
Art. 15 Abs. 1 lit. a) DSA
Staatliche Behörden (z.B. Gerichte) können uns dazu auffordern, Informationen aus unseren Diensten zu entfernen oder Informationen über bestimmte Nutzer herauszugeben.
Während des Berichtszeitraums ging keine Anordnung zum Vorgehen gegen rechtswidrige Inhalte (Art. 9 DSA) oder eine Auskunftsanordnung (Art. 10 DSA) bei uns ein.
In weiterer Folge ist eine Aufschlüsselung nach der Art der betroffenen rechtswidrigen Inhalte, dem die Anordnung erlassenden Mitgliedstaat und der Medianzeit, die benötigt wurde, um die die Anordnung erlassende Behörde bzw. die anderen in der Anordnung angegebenen Behörden über den Eingang der Anordnung zu unterrichten und der Anordnung nachzukommen nicht erforderlich.
Abschnitt 2: Artikel 16 DSA – Meldungen nach dem Melde- und Abhilfeverfahren
Art. 15 Abs. 1 lit. b) DSA
Über unser Melde- und Abhilfeverfahren können uns Nutzer oder andere Personen Inhalte melden, die diese für rechtswidrig halten. Bei Inhalten, die gegen geltende Gesetze oder unsere Richtlinien verstoßen, werden durch uns Maßnahmen ergriffen.
Während des Berichtszeitraums wurden keine Meldungen über das eingerichtete Melde- und Abhilfeverfahren abgegeben.
2.1 Anzahl der gem. Art. 16 DSA gemachten Meldungen, aufgeschlüsselt nach Art des mutmaßlich rechtswidrigen Inhalts
Art des mutmaßlich rechtswidrigen Inhalts | Anzahl der Meldungen |
---|---|
Urheberrechtsverletzungen | 0 |
Markenrechtsverletzungen | 0 |
Verletzungen der Privatsphäre | 0 |
Hasskriminalität | 0 |
Beleidigungen | 0 |
Sonstiges | 0 |