Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Deutschen Automobil Treuhand GmbH

(Stand 13.06.2014)

 1. Geltungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Straße 1, 73760 Ostfildern, Amtsgericht Stuttgart HRB-Nr. 214549, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer DE 147826142, gelten für den Verkehr mit Verbrauchern und Unternehmern.

Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen DAT und dem Kunden über von DAT zu erbringende Lieferungen und Leistungen. Diese AGB gelten ausschließlich, soweit sie nicht durch schriftliche Vereinbarungen zwischen DAT und dem Kunden abgeändert werden. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden von DAT nicht anerkannt, sofern DAT diesen nicht ausdrücklich zugestimmt hat.

Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen DAT und dem Kunden.

Änderungen dieser AGB werden dem Kunden schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Kunde dieser Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als vom Kunden anerkannt. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Kunde im Falle der Änderung der AGB jeweils gesondert hingewiesen.

2. Definitionen

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Vertrages mit DAT in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Unter Betrieben, Betriebsstätten, Filialen oder Geschäftsstellen im Sinne des Vertrages sind zusammenhängende, abgrenzbare, nicht durch öffentliche Straßen oder Wege getrennte Betriebsgelände einschließlich deren Betriebsanlagen zu verstehen.

Kunde ist jeder Verbraucher oder Unternehmer, der entgeltlich oder unentgeltlich Lieferungen oder Leistungen der DAT in Anspruch nimmt.

Soweit die Nutzung der Lieferungen und Leistungen der DAT nur einer festgelegten Anzahl von Nutzern gleichzeitig (Concurrent User) gestattet ist, darf nur die maximale Anzahl von Nutzern gleichzeitig die Lieferungen und Leistungen der DAT nutzen.

Soweit die Nutzung der Lieferungen und Leistungen der DAT nur namentlich benannten Nutzern (Named User) gestattet ist, dürfen nur diese namentlich registrierten Nutzer die Lieferungen und Leistungen der DAT nutzen.

3. Registrierung in den DAT-Onlinediensten

Der Zugang zu den Online-Systemen der DAT kann eine Registrierung voraussetzen. Die Registrierung in den Online-Systemen der DAT erfolgt kostenlos. Ein Anspruch auf Zulassung zu den Online-Systemen der DAT besteht nicht. Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich unbeschränkt geschäftsfähige Personen. Auf Verlangen hat der Kunde an DAT eine Kopie seines Personalausweises zu übersenden.

Soweit es sich beim Kunden um einen Unternehmer handelt, kann DAT verlangen, dass die Umsatzsteueridentifikationsnummer mitgeteilt und die registerrechtliche Eintragung dokumentiert wird.

Die für die Registrierung erforderlichen Daten sind vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. DAT weist dem Kunden, soweit erforderlich, die Kundennummer, einen persönlichen Nutzernamen und ein Passwort zu. Das Passwort kann vom Kunden anschließend selbst geändert werden. Der Nutzername und das Passwort dürfen weder gegen Rechte Dritter noch gegen sonstige Namens- und Markenrechte oder die guten Sitten verstoßen. Der Kunde ist verpflichtet, das Passwort und seine Zugangsdaten geheim zu halten und diese Dritten keinesfalls mitzuteilen.

Allein mit der Registrierung entsteht noch keine Verpflichtung des Kunden zum Kauf von Waren oder zur Inanspruchnahme von Dienstleistungen oder Nutzungen.

Soweit sich die persönlichen Angaben des Kunden ändern, ist der Kunde selbst für deren Aktualisierung verantwortlich.

4. Vertragsschluss

Angebote von DAT sind freibleibend. Ein Vertrag zwischen DAT und dem Kunden kommt zustande durch eine schriftlich (auch per Telefax) oder elektronisch erteilte Bestellung des Kunden unter Verwendung des für das entsprechende Produkt bzw. für die entsprechende Leistung vorgesehenen Bestellformulars oder durch eine telefonisch erteilte mündliche Bestellungserklärung des Kunden und der Annahme dieses Angebots durch DAT durch Zusendung einer Auftragsbestätigung, wobei die Übersendung der Auftragsbestätigung per Telefax oder E-Mail ausreichend ist. Die vorbehaltslose Freischaltung von Leistungen oder die vorbehaltslose Lieferung von Produkten bzw. Waren durch DAT steht dem Versand einer Auftragsbestätigung gleich.

5. Lieferbedingungen

Lieferungen erfolgen gemäß den mit dem Kunden getroffenen Vereinbarungen. Anfallende Versandkosten sind jeweils in der Produktbeschreibung aufgeführt und werden von DAT gesondert auf der Rechnung ausgewiesen.

Liefertermine und -fristen sind nur verbindlich, soweit sie von DAT ausdrücklich schriftlich, per Telefax oder in elektronischer Form bestätigt wurden. Liefertermine und -fristen stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, insbesondere durch die Datenlieferanten der DAT. Soweit DAT Lieferungen und Leistungen nach Vertragsabschluss unvorhergesehener Maßen nicht, nicht mehr oder nicht rechtzeitig erbringen kann, obwohl DAT vor Vertragsabschluss einen entsprechenden Belieferungsvertrag mit einem Lieferanten geschlossen hat, ist DAT berechtigt, sich von der Lieferverpflichtung zu lösen. DAT ist in diesem Fall verpflichtet, den Kunden unverzüglich hierüber zu unterrichten und eine vom Kunden gegebenenfalls erbrachte Gegenleistung unverzüglich zu erstatten. Soweit DAT Lieferungen und Leistungen nach Vertragsabschluss bei Dauerschuldverhältnissen unvorhergesehener Maßen nur zeitanteilig nicht, nicht mehr oder nicht rechtzeitig erbringen kann, ist von DAT eine vom Kunden gegebenenfalls erbrachte Gegenleistung nur entsprechend zeitanteilig zu erstatten.

Soweit DAT eine Lieferung nicht oder nicht vertragsgemäß erbringt, muss der Kunde DAT zur Bewirkung der Leistung eine angemessene Nachfrist setzen. Ansonsten ist der Kunde nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

DAT ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit diese dem Kunden zumutbar ist und dies für eine zügige Vertragsdurchführung erforderlich ist.

6. Leistungsbedingungen

Art und Umfang der Leistungen von DAT ergeben sich aus den zwischen den Parteien getroffenen konkreten Vereinbarungen über die Eigenschaften, Merkmale und Leistungscharakteristika der Dienste und Produkte, wie sie insbesondere dem vom Kunden ausgefüllten Bestellformular, zu entnehmen sind. Die Angaben in diesen oder anderen von DAT überlassenen Dokumenten oder Unterlagen enthalten keine Garantieübernahme für eine besondere Beschaffenheit der Leistungen von DAT. Insbesondere sind technische Daten, Spezifikationen und Leistungsangaben in öffentlichen Äußerungen oder Werbemitteln keine Beschaffenheitsangaben. Soweit Software Vertragsgegenstand ist, muss sich diese für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignen und ansonsten eine Beschaffenheit aufweisen, die bei Software der gleichen Art üblich ist. Im Übrigen ergeben sich Art und Umfang der vertraglichen Leistungen aus der Leistungsbeschreibung, eventuell vereinbarten Zusatzbedingungen sowie diesen AGB.

DAT wird sich unter Einsatz aller zumutbar zur Verfügung stehenden Mittel um größtmögliche Aktualität und Vollständigkeit von Daten, Datenbanken und Software bemühen. Die vollständige Erfassung sämtlicher Fahrzeugtypen ist nicht geschuldet.

Soweit DAT entgeltfreie Leistungen erbringt, können diese jederzeit mit oder ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.

Bei der Bereitstellung/Inanspruchnahme von Leistungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland können ausländische Gesetze, Verordnungen oder sonstige landesspezifische Besonderheiten oder übertragungstechnische Gegebenheiten dazu führen, dass der Vertrag nicht in der vorgesehenen Art und Weise durchgeführt werden kann bzw. Anpassungen des Einzelvertrages erforderlich werden.

Der Kunde muss zur Nutzung Online-Diensten und -Anwendungen der DAT und für die Nutzung vertragsgemäß von DAT überlassener Software/IT-Systeme die hierzu benötigte Hardware und Betriebssystemsoftware sowie – soweit erforderlich - einen geeigneten Kommunikations- bzw. Internetzugang auf seine Kosten beschaffen und unterhalten. Auch wenn der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachkommt, bleiben die gegenseitigen Leistungsverpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis unberührt.

Alle Server der DAT sind über eine komplexe Systemarchitektur mit dem Internet verbunden. Der Datenverkehr wird über Router, Switche, Loadbalancer usw. geleitet, die jeweils eine bestimmte maximale Datendurchsatzrate zulassen. Aus technischen Gründen sind bei Online-Nutzungen die zur Verfügung stehenden Bandbreiten für die Datenübertragung Servern begrenzt. Ein erhöhtes Datenverkehrsaufkommen kann dazu führen, dass nicht die maximal mögliche Datendurchsatzrate zur Verfügung steht. Die Datendurchsatzrate wird in solchen Fällen technisch auf die verbundenen Server bzw. Nutzer verteilt. Die Verfügbarkeit einer bestimmten Bandbreite wird nicht zugesichert.

Soweit DAT mit dem Kunden kein gesondertes Service Level Agreement (SLA) getroffen hat, gilt folgendes: Die Verfügbarkeit der DAT Server und Netzinfrastruktur bis zum Übergabepunkt in das Internet beträgt mindestens 99 % im Monatsmittel. Es können Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der von DAT erbrachten Dienste entstehen, die außerhalb des Einflussbereiches von DAT liegen. Hierzu zählen insbesondere Handlungen Dritter, von DAT nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internets sowie höhere Gewalt. Auch die Eigenschaften der beim Kunden eingesetzten Hard- und Software hat Einfluss auf die Verfügbarkeit und nutzbare Bandbreite der Datenübertragung. DAT führt an ihren Systemen zur Sicherheit des Netzbetriebes, zur Aufrechterhaltung der Netzintegrität, der Funktionalität der Dienste und des Datenschutzes regelmäßig Wartungsarbeiten durch. Zu diesem Zwecke kann DAT ihre Leistungen unter Berücksichtigung der Belange des Kunden vorübergehend einstellen oder beschränken. DAT wird die Wartungsarbeiten, soweit dies möglich ist, in nutzungsarmen Zeiten durchführen. Sollten längere vorübergehende Leistungseinstellungen oder -beschränkungen erforderlich sein, wird DAT den Kunden über Art, Ausmaß und Dauer der Beeinträchtigung zuvor unterrichten, soweit dies den Umständen nach möglich und im Hinblick auf die Beseitigung bereits eingetretener Störungen zumutbar ist.

DAT kann ihre Leistungen ändern, wenn dies unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden und der DAT für den Kunden zumutbar ist.

DAT kann sich zur Erbringung ihrer Lieferungen und Leistungen Dritter bedienen.

7. Urheber- und Schutzrechte/Geheimhaltung

An den DAT-Systemen und der DAT-Software einschließlich der Daten, Datenbanken sowie Grafiken, Typenheften, Zeichnungen und Formularen bestehen Schutzrechte, insbesondere Nutzungs- und Markenrechte, zugunsten der DAT.

Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrages das nicht übertragbare, nicht ausschließliche Recht, die DAT-Systeme bestimmungsgemäß zu nutzen. Eine weitergehende Verwendung ist nicht gestattet. Der Kunde darf die ihm vertragsgemäß von der DAT eingeräumten Rechte an Dritte weder veräußern, noch verschenken oder verleihen, noch vermieten oder sonst wie überlassen.

Soweit dem Kunden vertraglich die Befugnis zum Einsatz von Software in einem Netzwerk eingeräumt wird, umfasst nicht das Recht, die Software anderen Unternehmen oder Dritten zur Nutzung zu überlassen. Die eventuell eingeräumte Befugnis zum Einsatz von Software in einem Netzwerk umfasst ebenso wenig das Recht, die Software an anderen Betrieben, Betriebsstätten, Filialen oder Geschäftsstellen des Kunden zu nutzen. Für jeden Betrieb, jede Betriebsstätte, Filiale oder Geschäftsstelle des Kunden ist eine gesonderte Lizenzvereinbarung zu treffen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

Der Kunde ist nicht berechtigt, die vorhandenen Schutzmechanismen der Software gegen eine unberechtigte Nutzung zu entfernen oder zu umgehen. Der Kunde darf Abrufschüssel nicht duplizieren. Der Kunde darf Schutzrechtvermerke, sonstige Rechtsinhabervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Software-Identifikation dienende Merkmale nicht entfernen oder verändern.

Der Kunde muss die erforderlichen und üblichen Sicherungsmaßnahmen gegen die ungewollte und missbräuchliche Nutzung seines DAT-Zugangs durch Dritte treffen. Der Kunde wird insbesondere Lizenznummern gegenüber Dritten geheim halten.

Der Kunde darf keinen Bestandteil der Anwendungen und Daten verkaufen, übertragen, vermieten, unterlizenzieren, verändern, anpassen, übersetzen, zurückentwickeln, dekompilieren oder in seine Komponenten zerlegen. Er darf keine derivativen Produkte schaffen, nicht versuchen, den Quellcode vom Objekt-Code zu ermitteln oder Inhalte oder Software für Zwecke verwenden, die nicht der Nutzung der jeweiligen Anwendung oder anderen von DAT autorisierten Zwecken dienen.

Anwendungen und Daten dürfen nicht ganz oder teilweise kopiert oder für die Öffentlichkeit genutzt werden, wenn dies nicht ausdrücklich zuvor schriftlich von DAT autorisiert wurde. Diese Verpflichtungen gelten auch für die Zeit nach Vertragsende.

Wurde dem Kunden Software auf Zeit überlassen, ist der Kunde nach Vertragsende nicht mehr zur Nutzung der DAT-Systeme und Daten befugt. Er ist verpflichtet, die DAT-Software unverzüglich selbständig zu löschen und auf Aufforderung DAT die Deinstallation oder deren Nachprüfung durch einen von ihr Beauftragten zeitnah zu ermöglichen. Ausgenommen sind die vom Kunden bis zur Vertragsbeendigung vertragsgemäß erstellten Arbeitsergebnisse. Der Kunde ist für die Speicherung seiner Arbeitsergebnisse zur anderweitigen, späteren Nutzung selbst verantwortlich.

Der Kunde wird diese Verpflichtungen in gleicher Weise seinen Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen auferlegen.

8. Anonymisierte Übermittlung von Kalkulationsergebnissen und anderen technikbezogenen Arbeitsergebnissen durch Kunden, die Unternehmer sind, an DAT

Soweit der Kunde Unternehmer ist, räumt er DAT das nicht ausschließliche, zeitlich sowie räumlich unbeschränkte, übertragbare Recht ein, die rein technikbezogenen Bestandteile der vom Kunden erstellten Arbeitsergebnisse anonymisiert, d.h. ohne personenbezogene Daten, für eigene geschäftliche Zwecke zu nutzen, insbesondere auch auszuwerten, zu vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich wiederzugeben, soweit dies für Zwecke der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements bei DAT oder Kunden und Kooperationspartnern der DAT und/oder für statistische Auswertungen erfolgt.

Dazu verpflichtet sich der Kunde, falls er Unternehmer ist, jeweils bei der Bestellung neuer Abrufschlüssel über die in den DAT-Systemen hierfür vorgehaltene Funktion die mit bis zum Zeitpunkt der Bestellung aufgebrauchten Abrufschlüsseln erstellten Kalkulationsergebnisse und andere technikbezogene Arbeitsergebnisse anonymisiert an DAT elektronisch zu übermitteln. DAT garantiert in diesem Zusammenhang die ausschließlich anonymisierte Übertragung der Kalkulationsergebnisse und der anderen technikbezogenen Arbeitsergebnisse frei von jeglichen personenbezogenen Daten vom Kunden an DAT. Die in diesem Zusammenhang DAT eingeräumten Rechte bestehen auch nach Beendigung dieses Vertrages mit diesen Kunden ausdrücklich fort.

9. Audit

Soweit DAT Software, Daten oder Datenbanken zur Nutzung dem Kunden überlässt, ist DAT bei begründetem Verdacht auf eine Urheber- bzw. Schutzrechtsverletzung berechtigt, die Übereinstimmung der tatsächlichen Nutzung der überlassenen Software beim Kunden zu üblichen Geschäftszeiten überprüfen zu lassen, um letzte Zweifel auszuschließen. Die Überprüfung darf nur durch einen auch DAT gegenüber zur Verschwiegenheit verpflichteten, gegenüber DAT weisungsunabhängigen Sachverständigen erfolgen, der Informationen nur dann und insoweit an DAT herausgeben darf, als dass Lizenzverstöße bzw. Urheberrechtsverletzungen vorliegenden und soweit diese Informationen zur Durchsetzung von Ansprüchen der DAT wegen Lizenzverstößen erforderlich sind. Insbesondere ist der Sachverständige dann, wenn die Lizenz Verstöße eingeräumt und entsprechende Schadenersatzansprüche befriedigt sind, nicht berechtigt, überhaupt Informationen herauszugeben. Die Prüfung muss mit einer angemessenen Frist, mindestens jedoch mit einer Frist von 30 Tagen schriftlich gegenüber dem Kunden angekündigt werden. Die Geschäftstätigkeit des Kunden darf durch die Überprüfung nicht übermassig beeinträchtigt werden. Die Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Kunden müssen gewahrt bleiben. Bei der Besichtigung und Durchführung der Überprüfung ist vom Kunden dafür Sorge zu tragen, dass dem Sachverständigen bei seiner Prüfung keine personenbezogenen Daten Dritter übermittelt oder sonst wie bekannt werden. Ist dies nicht sicherzustellen, scheidet ein Überprüfungsrecht aus. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, dem Sachverständigen die zur Durchführung der Prüfung notwendigen Auskünfte zu erteilen.

10. Zahlungsbedingungen

Die Preise richten sich nach der jeweils aktuellen Preisliste. Alle Preise sind in Euro und verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit nichts anderes angegeben ist.

Nutzungsunabhängige Entgelte werden für die Vertragslaufzeit jährlich im Voraus in Rechnung gestellt, soweit kein kürzerer Abrechnungszeitraum vereinbart ist. Bei unterjährigem Vertragsbeginn erfolgt eine anteilige Berechnung des Jahresentgelts.

Nutzungsabhängige Entgelte werden nach dem Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums in Rechnung gestellt, soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde.

Rechnungen der DAT sind sofort zur Zahlung fällig, soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde.

Soweit nicht anders vereinbart, erfolgen die Zahlungen des Kunden mittels Lastschrifteinzug bzw. mittels SEPA-Basislastschrift. Der Kunde ermächtigt DAT im zweitgenannten Fall alle im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses anfallenden Zahlungen von seinem Konto mittels SEPA–Basislastschriftmandat einzuziehen. Der Kunde hat für eine ausreichende Deckung des Kontos bei Fälligkeit zu sorgen. Zugleich hat der Kunde sein Kreditinstitut anzuweisen, die von DAT auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf sieben Tage verkürzt.

DAT kann die Preise nach billigem Ermessen (§ 315 III BGB) zum Beginn des nächsten Abrechnungszeitraums mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen ändern. Widerspricht der Kunde nach Zugang dieser Ankündigung der Änderung nicht innerhalb einer Frist von sechs Wochen, gilt die Änderung als genehmigt. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Kunde im Falle der Änderung der Preise jeweils gesondert hingewiesen.

Gegen Forderungen kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.

Kommt der Kunde mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung oder in einem länger als zwei Monate dauernden Zeitraum mit einem Betrag, der einem monatlichen Entgelt entspricht, in Verzug, kann DAT das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen.

Ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung für DAT liegt insbesondere dann vor, wenn ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden beantragt, eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.

Bei Zahlungsverzug kann DAT für jede unberechtigte Rücklastschrift Schadensersatz in Höhe der DAT entstandenen Bankrücklastkosten verlangen.

11. Eigentumsvorbehalt

Bei Warenlieferungen bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der DAT. Gerät der Kunde mit der Zahlung länger als 10 Tage in Verzug, hat DAT das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware zurückzufordern.

12. Updates

Soweit Vertragsgegenstand Software, Daten oder Datenbanken sind, die DAT vereinbarungsgemäß aktualisiert, ist der Kunde dazu verpflichtet, die gelieferten Updates regelmäßig und unverzüglich durchzuführen, um die Lauffähigkeit der vertragsgegenständlichen Software und/oder IT-Systeme sicherzustellen.

13. Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht nach den fernabsatzrechtlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu. Verbraucher haben daher das Recht, ihre Vertragserklärung nach Maßgabe der Widerrufsbelehrung zu widerrufen.

14. Zurückbehaltungsrechte

Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, kann DAT für die Dauer des Verzuges die Lieferung einstellen oder ihre Online-Dienste für den Kunden sperren.

Der Kunde kann wegen eigener Ansprüche nur aufrechnen, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Dem Kunden steht ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber DAT nicht zu.

15. Mängelansprüche

Soweit eine Warelieferung mangelhaft ist, ist der Kunde berechtigt, Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen. Das Wahlrecht über die Art der Nacherfüllung steht DAT zu. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung ist der Kunde berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.

Fehlerhafte Daten werden nach schriftlicher nachvollziehbarer Fehlerbeschreibung durch den Kunden, soweit möglich, umgehend behoben. Eine Gewährleistung für Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten wird ausgeschlossen. Die Gewährleistung, dass die Anwendung oder die darin enthaltenen Daten den Anforderungen oder den Erwartungen des Nutzers entsprechen, wird ebenfalls ausgeschlossen. Das Recht zum Rücktritt vom Vertrag wegen fehlerhafter Daten wird auf das Vorliegen von wesentlichen Mängeln beschränkt. Es obliegt der Verantwortung des Kunden, die Genauigkeit, Vollständigkeit oder Brauchbarkeit aller Daten, Informationen oder sonstiger Inhalte, die zur Verfügung gestellt werden, selbst zu beurteilen.

Ist die Überlassung von Software auf Zeit Vertragsgegenstand, ist verschuldensunabhängige Schadensersatzhaftung für Mängel, die bereits bei Vertragsabschluss vorhanden waren, ausgeschlossen.

Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche für die gelieferte Ware beträgt – außer im Fall von Schadensersatzansprüchen – zwei Jahre ab Erhalt der Ware. Ist der Kunde jedoch Unternehmer, der bei der Bestellung in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, beträgt Verjährungsfrist für Mängelansprüche für die gelieferte Ware – außer im Fall von Schadensersatzansprüchen – 12 Monate ab Erhalt der Ware.

Soweit der Kunde Unternehmer ist, ist Voraussetzung für jegliche Mängelrechte, dass der Kunde alle nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß erfüllt.

Die Abtretung von Mängelansprüchen ist ausgeschlossen.

16. Haftungsbeschränkung

DAT haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ferner haftet DAT für die fahrlässige Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. Im letztgenannten Fall haftet DAT jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. DAT haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.

Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und dem Bundesdatenschutzgesetz bleibt unberührt.

Dem Kunden obliegt eine regelmäßige Sicherung seiner Daten. Der Kunde hat dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Im Falle eines von DAT fahrlässig verursachten Datenverlustes haftet DAT nur für die Kosten der Vervielfältigung der Daten von den vom Kunden zu erstellenden Sicherungskopien sowie für die Wiederherstellung der Daten, die auch bei einer ordnungsgemäßen Sicherung der Daten verloren gegangen wären. Bei der Online-Übertragung von Daten haftet DAT nicht für fehlerhafte oder nicht mögliche Übermittlungen, die ihre Ursache im Übertragungsnetz Dritter haben.

Vorstehende Regelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und der Erfüllungsgehilfen von DAT, wenn Ansprüche direkt diesen gegenüber geltend gemacht werden.

17. Vertragsdauer/Kündigung

Sofern keine andere Vereinbarung getroffen wird, wird ein Vertrag auf unbestimmte Zeit, mindestens aber bis zum Ende des auf das Datum der Bestellung folgenden Kalenderjahres geschlossen. Er ist mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Mindestlaufzeit oder eines folgenden Kalenderjahres kündbar.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Wichtige Gründe, die DAT zur außerordentlichen Kündigung berechtigen, sind insbesondere:

-    Zahlungsverzug des Kunden, der die Höhe des anteilig für den Zeitraum von zwei Monaten zu entrichtenden Entgelts erreicht,
-    Insolvenz des Kunden,
-    Änderung der Branchenzugehörigkeit des Kunden, 
-    Ausscheiden des Kunden aus einer Händler- oder Sachverständigenorganisation,
-    mehr als 10-prozentige Beteiligung eines Konkurrenzunternehmens von DAT am Unternehmen des Kunden oder mehr als 10-prozentige Beteiligung des Kunden an einem Konkurrenzunternehmen von DAT,
-    Verstoß gegen die Geheimhaltungsverpflichtung oder gegen Urheber- und Schutzrechte durch den Kunden.

Jede Kündigung muss schriftlich erfolgen.

18. Vertragsstrafe bei Verstößen gegen vertragliche Geheimhaltungsverpflichtungen, Urheber- und Schutzrechte

DAT erhält aufgrund vertraglicher Vereinbarungen Daten zur Nutzung und Nutzungsüberlassung in den DAT-Systemen und DAT-Anwendungen von Marktbeteiligten, insbesondere von Kfz-Herstellern und Kfz-Importeuren, die an diesen Daten im Verhältnis zu DAT vorrangige Urheber- und Schutzrechte haben. Soweit der Kunde gegen die zwischen ihm und DAT vereinbarten Nutzungsbedingungen, insbesondere Geheimhaltungsverpflichtungen, Urheber- und Schutzrechte verstößt, kann dies zu Ansprüchen der Datenlieferanten auf Zahlung einer Vertragsstrafe gegenüber DAT führen. Im Falle einer vom Kunden zu vertretenden Inanspruchnahme von DAT durch Datenlieferanten auf Zahlung einer Vertragsstrafe haftet der Kunde auch in Höhe dieser Vertragsstrafe gegenüber DAT.

19. Schriftformerfordernis

Ergänzungen und / oder Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung seitens der Geschäftsführung der DAT, soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde. Das Schriftformerfordernis gilt auch für eine Aufhebung der Schriftform und für einen Verzicht auf die Schriftform.

20. Vertragssprache/Rechtswahl

Die Vertragssprache ist Deutsch. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) finden keine Anwendung, auch wenn der Kunde seinen Sitz im Ausland hat. Zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

21. Erfüllungsort/Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen ist der Sitz der DAT.

Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit einem Vertrag zwischen DAT und dem Kunden der Sitz der DAT. DAT ist aber auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

Wenn der Kunde Verbraucher ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit einem Vertrag zwischen DAT und dem Kunden der Sitz der DAT nur dann, wenn der Kunde seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nicht in einem Mitgliedsstaat der europäischen Union hat.

22. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen eines Vertrages zwischen DAT und dem Kunden unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird dadurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt.

Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.

 

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