Fragen der DAT zur neuen Förderprämie
1. Wenn die Förderung nur und ausschließlich rein batterieelektrische Neuwagen betrifft, wurde seitens der Bundesregierung bedacht, dass der gesamte Pkw-Bestand an E-Autos, insbesondere jene, die gerade zum Verkauf stehen, negativ beeinflusst wird? Die Restwerte der E-Fahrzeuge geraten weiter unter Druck. Wir wissen von der letzten E-Auto-Prämie, dass dies erhebliche Auswirkungen auf die Restwerte hatte.
2. Was passiert mit den E-Fahrzeugen, die sich gerade im Leasing befinden? Der damals zum Leasingende vereinbarte Restwert wird aufgrund der Prämie nur sehr schwer erfüllbar sein. Man darf gespannt sein, wie die Leasinggesellschaften damit umgehen, denn gerade bei E-Autos ist der Leasinganteil proportional höher als bei Verbrennern. Die Leasinggesellschaften werden sicherlich nicht während der Laufzeit die Raten erhöhen können.
3. Trifft die Förderung eigentlich die richtige Zielgruppe? Aus der Befragung zum aktuellen DAT Report (veröffentlicht wird dieser am 27.1.) wissen wir, dass private Neuwagenkäufer – für die sind die Fördermaßnahmen gedacht – für ein E-Auto 2025 im Schnitt 47.160 Euro bezahlt haben. Diese Zahl ist höher als das Haushaltseinkommen von 45.000 Euro (zzgl. zwei Kinder und mehr unter 18 Jahren) für die maximale Förderung. Diese Zielgruppe schaut sich nach unserer Kenntnis eher auf dem Gebrauchtwagenmarkt nach einem passenden Fahrzeug um.
4. Wie einfach ist es, einen Förderantrag zu stellen? Die Fördermaßnahme ist unseres Erachtens mit erheblichem Bürokratieaufwand verbunden (Nachweis des Einkommens, Anzahl und Alter der Kinder etc.), und zwar für die Antragssteller und mit einer gewissen Zwangsläufigkeit auch für die unterstützenden Händler, da sie dieses Thema in ihren Verkaufsgesprächen nicht ausklammern können.
Martin Weiss, Leiter DAT Fahrzeugbewertung, stellt dazu fest: „Nachgewiesenermaßen kam der bedeutende Zuwachs der Zulassungszahlen für E-Autos im zurückliegenden Jahr (+43% gegenüber 2024) auch aufgrund des großzügigen Engagements der Hersteller und Importeure zustande. Die Frage ist natürlich, ob dieses Engagement in diesen Größenordnungen beibehalten und damit die Förderung der Bundesregierung hinzugerechnet oder von dieser zumindest teilweise kompensiert wird. Man darf auch nicht vergessen, dass laut KBA fast zwei Drittel der E-Auto-Zulassungen gewerblicher Natur waren. Auch die ‚0,25%-Versteuerung‘ für die Privatnutzung von Dienstfahrzeugen hat zu dieser Situation beigetragen. Die Attraktivität von Elektrofahrzeugen hätte man nachhaltig steigern können, wenn man einem regelmäßig von der DAT kommunizierten Vorschlag gefolgt wäre, nämlich den Ladestrom flächendeckend zu fördern.“
