Führerscheinklassen Zweiräder

(Neue EU-Fahrerlaubnis, gültig ab 19.Januar 2013)

Klasse

Seit 1998 gültige EU-Fahrerlaubnis in der BRD

Neue EU-Fahrerlaubnis, gültig ab 19. Januar 2013

 

 

 

AM*

50-cm³-Moped oder Diesel- sowie Elektrofahrzgeug

50-cm³-Moped oder Diesel- sowie Elektrofahrzeug

 

mit maximal 4 kW und 45 km/h

mit maximal 4 kW und 45 km/h

Mindestalter

16 Jahre

16 Jahre

Prüfung

Theoretische und praktische Prüfung

Theoretische und praktische Prüfung

Einschluss

Klasse B (Autoführerschein) enthält auch AM

Klasse B (Autoführerschein) enthält auch AM

 

 

 

A1

Leichtkraftrad bis 125 cm3 und maximal 11 kW (15 PS)

Leichtkraftrad bis 125 cm3 mit maximal 11 kW, Leistungsgewicht 0,1 kW/kg

 

 

(Mindestgewicht 110 kg) und Dreirad bis 15 kW

Ausnahmen

Für 16- und 17-jährige Fahrer gilt eine bauartbedingte

Keine Beschränkung mehr

 

Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h

 

Mindestalter

16 Jahre

16 Jahre

Prüfung

Theoretische und praktische Prüfung

Theoretische und praktische Prüfung

Einschluss

Führerscheine, die auf die alten Klassen 3 (Auto)

Führerscheine, die auf die alten Klassen 3 (Auto)

 

und 4 (Kleinkraftrad) zurückgehen, enthalten A1,

und 4 (Kleinkraftrad) zurückgehen, enthalten A1,

 

wenn sie vor dem 1. April 1980 ausgestellt wurden

wenn sie vor dem 1. April 1980 ausgestellt wurden

 

 

 

A2 (früher

Motorrad bis maximal 25 kW (34 PS),

Motorrad bis 35 kW (48 PS), Leistungsgewicht 0,2 kW/kg

A-beschränkt)

Leistungsgewicht 0,16 kW/kg

(Mindestgewicht 175 kg)

Mindestalter

18 Jahre

18 Jahre

Prüfung

Theoretische und praktische Prüfung

Praktische Prüfung nach zweijähriger Fahrpraxis mit A1 oder mit

 

 

Autoführerschein von vor dem 1. April 1980, sonst theoretische

 

 

und praktische Prüfung

 

A (stufenweiser

Motorrad mit unbegrenzter Leistung

Motorrad mit unbegrenzter Leistung, sowie Dreiräder mit mehr als 15 kW

Zugang)

 

 

Mindestalter

20 Jahre

20 Jahre Jahre (für Dreiräder über 15 kW 21 Jahre)

Bedingung

2 Jahre Vorerfahrung auf Motorrad der beschränkten Klasse A

2 Jahre Vorerfahrung auf Motorrad der beschränkten Klasse A2

Prüfung

Keine

Praktische Prüfung, nach zweijähriger Fahrpraxis mit A2

 

 

 

A (Direkteinstieg)

Motorrad mit unbegrenzter Leistung

Motorrad mit unbegrenzter Leistung, sowie Dreiräder mit mehr als 15 kW

Mindestalter

25 Jahre

24 Jahre

Prüfung

Theoretische und praktische Prüfung

Theoretische und praktische Prüfung

 

 

 

* In Deutschland fasst die neue Klasse "AM" die alten Klassen "M" für Mopeds mit bis zu 50 cm³ und "S" für Drei- und Vierräder mit bis zu 50 cm³ zusammen, sowie dreirädrige Kfz mit bis zu zu 50 cm³ und 45 km/h; vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Leermasse von bis zu 350 kg, bis zu 50 cm³ Hubraum und bis zu 45 km/h.

Quelle: Motorrad

Siehe auch

SilverDAT Value Pro®

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