Der Februar war zumindest auf dem Gebrauchtwagenmarkt von positiven Vorzeichen geprägt. Insgesamt wechselten laut KBA 565.020 Fahrzeuge aus Vorbesitz den Halter, das sind zwar 10,8 Prozent weniger als noch im Januar, aber immerhin 1,3 Prozent mehr als noch im Februar vor einem Jahr. Addiert man die Besitzumschreibungen der ersten beiden Monate dieses Jahres, kommt man auf 1.198.159 Einheiten. Das sind 3,4 Prozent mehr als im Vergleichszeitraum 2019.
Für alle Akteure auf dem Automarkt steht das Jahr 2020 im Zeichen der Elektrifizierung. Wir bei der DAT sehen besonders die Restwerte für Hybrid- und Plug-in-Hybridfahrzeuge noch stabil im Vergleich zu den klassischen Verbrennern, einfach weil das Volumen dieser Fahrzeuge noch überschaubar ist. Künftig wird sich das aber ändern. Stärkere Förderprämien für Neuwagen und die 0,5-Prozent-Regelung werden dazu führen, dass vermehrt Plug-in-Hybride gekauft/zugelassen werden, selbst wenn diese nicht in das Fahrprofil passen, sondern der Halter aufgrund seiner Jahresfahrleistung eher ein Dieselfahrer wäre. Interessant wäre an dieser Stelle eine Auswertung, wie viele Ladekabel noch originalverpackt bei der Weitervermarktung auf dem GW-Markt im Kofferraum liegen werden.
Damit die Automobilhersteller die Grenzwerte einhalten, werden sie mit hoher Wahrscheinlichkeit in einem ersten Schritt die Mitarbeiterflotte elektrifizieren, d.h. es werden im Anschluss viele junge PHEV und BEV in den Markt kommen, die im schlechtesten Fall an den Bedürfnissen vorbei zugelassen wurden und anschließend auf potenzielle Gebrauchtwagen-Käufer warten.
Da auch gebrauchte Elektrofahrzeuge immer im Wettbewerb mit klassischen Verbrennern stehen, müssen ggf. weitere Preisanpassungen vorgenommen werden, um deren Attraktivität zu steigern. Eine dieser Incentives ist, dass der so genannte Umweltbonus nun auch auf junge gebrauchte Elektrifizierte erweitert wurde. Förderfähige Autos müssen nach dem 4. November 2019 oder später zugelassen worden sein und dürfen zum Zeitpunkt des Antrags auf Förderung maximal 12 Monate alt und maximal 15.000 Kilometer gelaufen sein. Bestätigen muss dies übrigens ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger (z.B. der DAT). Zudem darf dieses Fahrzeug nachweislich noch nicht durch den Umweltbonus oder eine vergleichbare staatliche Förderung in einem anderen EU-Staat gefördert worden sein. Weitere Punkte sind ein Netto-Listenpreis des Basismodells in Deutschland von maximal 65.000 Euro – und: Der junge Gebrauchte muss im Inland auf den Antragsteller zugelassen werden und mindestens sechs Monate zugelassen bleiben.