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Kfz-Gutachter mit Sachverstand und besonderer Qualifikation


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Die Kfz-Gutachter in der Nähe

Wie finden Sie einen Kfz-Gutachter in Ihrer Nähe? Mit dem DAT Sach­verständigen-Finder haben Sie deutschland­weit alle von der DAT zertifizierten Kfz-Gutachter auf einen Blick. Unter der Angabe Ihrer Post­leit­zahl finden Sie geeignete Gutachter in Ihrer Nähe. Mit der optionalen Auswahl des spezifischen Fach­gebiets erhalten Sie zum Beispiel eine Liste an DAT Gutachtern, um u a. Schäden nach einem Unfall dokumentieren zu können.

Alle Kfz-Gutachter, die im DAT Sach­verständigen Finder gelistet sind, arbeiten mit den neutralen und im Markt anerkannten DAT Daten. Zur Sicher­stellung der Gutachten-Qualität werden die sogenannten DAT Expert Partner nach verschiedenen Kriterien selektiert. 

Erfahren Sie alles rundum die Themen Kfz-Gutachten, Prüfungen und Bewertungen

Was ist ein Kfz-Sachverständiger?

Bei einem Kfz-Sach­verständigen handelt es sich um eine Fach­kraft im Automobil­bereich, die aufgrund ihrer Expertise in der Lage ist Autos zu bewerten und Gutachten zu erstellen. Durch das spezifische Fach­wissen eine Kfz-Sach­verständigen können Unfall­schäden bewertet, die Schaden­ursache ermittelt und die Schaden­höhe eines Autos berechnet werden. Kfz-Sach­verständige weisen verschiedene Fach­gebiete auf und sind daher auf unterschiedliche Gutachten­typen spezialisiert. Zu den bekanntesten Gutachten­typen zählen das Unfall­gutachten, das Schaden­gutachten, das Wert­gutachten, das Haftpflicht­gutachten sowie das Wieder­herstellungs­gutachten und das Beweis­sicherungs­gutachten. Finden Sie hier Infos zu diesen und weiteren Gutachten­typen und der Gutachten­erstellung.

Sach­verständige gehören zu den freien Berufen. Deshalb ist der Begriff des Sach­verständigen keine geschützte Berufs­bezeichnung, was in der Branche immer wieder zu Diskussionen führt. Eine einheitliche Qualifizierungs- und Ausbildungs­verordnung gibt es bisher nicht. Um das hohe fachliche Niveau der DAT angehörigen Sach­verständigen-Organisation sicherzustellen, setzt die DAT einen eigenen Anforderungs­katalog ein, den jeder DAT Expert Partner erfüllen muss. Außerdem wird jeder DAT Expert Partner von der DAT ausführlich geschult. 

Öffentliche Bestellung und Vereidigung von Kfz-Sachverständigen

Ist ein öffentlich bestellter Kfz-Sachverständiger als solcher vereidigt worden, verpflichtet sich dieser seine Leistungen objektiv und integer durchzuführen. Das bedeutet, dass ein Kfz-Gutachter seine Tätigkeiten und seine Entscheidungen auf Basis von Fakten trifft und diese nicht durch Dritte beeinflusst werden. Der Sachverständige versichert, dass dieser bei seinen eigenen Tätigkeiten stets äußerst gewissenhaft und unparteiisch vorgeht.

Öffentlich bestellt und vereidigte Kfz-Sachverständige müssen für eine öffentliche Bestellung durch eine vom Staat beauftragte Bestellungskörperschaft wie der Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer auf ihre fachlichen und persönlichen Eignungen überprüft werden. Ob ein Kfz-Sachverständiger öffentlich bestellt und vereidigt wird, entscheidet ausschließlich die verantwortliche Bestellungskörperschaft.
Um sicherzustellen, dass die Tätigkeiten eines Kfz-Sachverständigen stets auf dem neuesten Stand relevanter Gesetzte, der Technik und Vorschriften und Standards erstellt werden, wird die Bestellung auf 5 Jahre befristet und anschließend erneut durch die Bestellungskörperschaft überprüft. Die gesetzliche Grundlage bilden § 91 I Nr. 8 HwO oder § 36 GewO. Sind alle Voraussetzungen für die öffentliche Bestellung gegeben und wurde der Sachverständige vereidigt, darf dieser das Gütesiegel der öffentlichen Bestellung und Vereidigung verwenden. Ein Verstoß gegen die Pflichten der Objektivität, der Weisungsfreiheit und der Unparteilichkeit eines öffentlich bestellt und vereidigten Kfz-Sachverständigen stellt eine Straftat dar.

Die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen dienen dazu im Streitfall oder in Schadensfällen eine neutrale Instanz zu garantieren, die mit reinem Sachverstand eine zuverlässige und glaubwürdige Einschätzung der Lage sicherstellen kann. Von dieser objektiven Einschätzung können sowohl Privatpersonen und die freie Wirtschaft (z.B. Versicherungen oder Leasinggesellschaften) als auch Gerichte, Behörden und andere öffentliche Einrichtungen Gebrauch machen. 

Was sind die Unterschiede zwischen einer DAT Schätz­urkunde, einem DAT Bewertungs­gutachten und einem Gebraucht­wagen-Prüf­gutachten?

Bei einer DAT Schätz­urkunde ermittelt der DAT Expert Partner, ein von der DAT zertifizierter Kfz-Sach­verständiger, den Schätz­wert im Rahmen des DAT Schätz- und Prüf­verfahrens nach bestem Wissen und Gewissen und eigenem sachverständigen Ermessen. Es ist auch festgelegt, dass der zum Zeit­punkt der Fahrzeug­untersuchung festgestellte Zustand, die Markt­lage in der Region der Schätzungs­stelle und die sonstigen wert­beeinflussenden Faktoren im Schätz­wert berücksichtigt sein müssen. Bei der DAT-Schätzungs­urkunde wird als Händler­verkaufs­wert der beim Verkauf des Handels an Verbraucher und als Händler­einkaufs­wert, der beim Verkauf des Verbrauchers an den Handel durchschnittlich erzielbare Preis für ein Fahrzeug ermittelt.  Bei berechtigten Zweifeln hat der Kunde bei einer Schätz­urkunde die Möglichkeit des Einspruchs­verfahrens:

Die DAT prüft die Zulässigkeit des Ein­spruches. Ist dieser zulässig wird ein weiterer unabhängiger Sach­verständiger/DAT Expert Partner beauftragt. Dieser kann durch den Einspruchs­führer ausgewählt werden. Bei Schätzungen von Nutzfahrzeugen ab 7,5 t zul. Gesamt­gewicht muss ein anerkannter Nutz­fahr­zeug-Spezialist beauftragt werden. Benennt der Einspruchs­führer innerhalb von zwei Wochen, nach schriftlicher Aufforderung mit Bekannt­gabe der in Frage kommenden Sach­verständigen durch die DAT, keinen Sach­verständigen, wird dies als Rück­nahme des Ein­spruchs gewertet und das Ein­spruchs­verfahren eingestellt.

Außerdem kann mit der Schätz­urkunde auch der Wieder­beschaffungs­wert, der Zeit­wert und der Markt­wert beurkundet werden. Die Schätz­urkunde ist, wie auch das Bewertungs­gutachten auf einen bestimmten Stich­tag bezogen. Kunden haben bei berechtigten Zweifeln an einer Schätz­urkunde die Möglichkeit ein Ein­spruchs­verfahren einzuleiten.

Beim DAT Bewertungs­gutachten wird der Zeit­wert eines Fahrzeugs an einem bestimmten Stich­tag ermittelt, zu dem das Fahr­zeug am Stich­tag der Bewertung hätte veräußert werden können und als Wieder­beschaffungs­wert der Preis, den der Geschädigte hätte aufwenden müssen, um ein gleichwertiges Fahr­zeug von einem seriösen Händler zu erwerben. Dieser Stich­tag kann einige Jahre zurück­liegen.
Als Zustands­angaben werden solche wesentlichen Faktoren auf der Schätzungs­urkunde/Bewertungs­gutachten aufgeführt, die den Wert des geschätzten Fahrzeugs gegenüber dem durchschnittlichen Erhaltungs­zustand anderer Fahrzeuge des gleichen Typs und Alters erhöhen oder vermindern (insbesondere im Hin­blick auf die Nutzungs­möglichkeiten und die Betriebs- und Verkehrs­sicherheit).

Das DAT Prüf­gutachten beschreibt den Zustand des Fahrzeugs zu dem Zeit­punkt der Über­prüfung. Es werden Fest­stellungen aufgrund einer Sicht und Funktions­prüfung getätigt. Weiter­gehende Fest­stellungen, insbesondere über die zukünftige Lebens­dauer der einzelnen Fahrzeug­teile und –aggregate, sind damit nicht verbunden. Für verborgene Mängel, die nur bei Demontage von Fahrzeug­teilen/-aggregaten erkennbar sind, kann keine Haftung übernommen werden.

Schadengutachten

Bei einem Haft­pflicht- oder Kasko­schaden ist der Unfall­verursacher verpflichtet für den entstandenen Schaden aufzukommen. Ein Gutachten des Schadens wird benötigt, um den Anspruch gegenüber der Versicherung des Unfall­verursachers geltend zu machen. Der Unfall­vorgang und der entstandene Schaden werden bei der Begutachtung genauestens analysiert und dokumentiert, sodass klare Verhältnisse geschaffen werden.

Unfallgutachten

Unfall­rekonstruktion
Bei einem Unfall mit Personen oder Sachschäden wird häufig ein Sach­verständiger zur Unfall­rekonstruktion eingeschalten. Diese speziell ausgebildeten Ingenieure analysieren die technischen Voraus­setzungen eines Fahrzeugs zum Unfall­zeitpunkt und stellen diese dem Unfall­vorgang, in Bezug auf Hergang, Ursachen und Vermeid­bar­keit gegenüber. Dadurch kann ermittelt werden, welchen Anteil bzw. ob das Fahrzeug zum Unfall­geschehen beitrug.

Mittels verschiedener Bild­aus­wertungen und digitaler Rekon­struktionen können Unfall­vorgänge nachgestellt und analysiert werden. Sowohl die 3D Daten der Fahrzeuge als auch die des Geländes werden rekonstruiert. Die sogenannte Mono­bild­auswertung findet auch bei der Polizei Anwendung. 
Nach einem Verkehrs­unfall können spezielle Sach­verständige damit beauftragt werden ein Gutachten über den Vorgang und die Schaden­höhe zu erstellen.  

Unfall­daten­​​​​​​​speicher (UDS) - Auswertung
Die Beweis­lage im Schaden­fall ist häufig nicht eindeutig. Moderne Fahrzeuge speichern daher die Unfall­daten in fälschungs­sicheren Dokumentationen. Bei einem USD-Check werden die Funktionalitäten des Unfall­datenspeichers überprüft und kalibriert. Die Auswertung des Unfall­daten­speichers kann ebenfalls von einem Sach­verständigen vorgenommen werden.

Oldtimer Gutachten

Für die Bewertung von Oldtimern ist sowohl technisches Fach­wissen als auch eine gute Markt­kenntnis gefragt. Fahrzeuge, die ein H-Kenn­zeichen besitzen, werden als Oldtimer bezeichnet (wobei Oldtimer auch ohne H-Kenn­zeichen angemeldet werden können). Das Gutachten bestätigt, dass das Fahr­zeug mit einem Mindest­alter von 30 Jahren einen optischen und technischen Zustand aufweist und mit Zustands­noten ausgewiesen, der dem damaligen Zeit­geist entspricht.  Ein Oldtimer wird ausschließlich mit einem Oldtimer Gutachten als ein Kultur­gut angesehen. Oldtimer- / Klassiker­gutachten können zur Vorlage bei Versicherungen dienen. Bei Ihrer Bewertung nimmt auch die Selten­heit des Modells Einfluss auf die Wert­findung.

Gutachten für Fahrräder und Motorräder

Die professionelle Bewertung eines Zwei­rads bedarf einem Experten, der sich mit allen Motorrad-Arten, Motor­rollern, nicht motorisierten Zwei­rädern wie Fahr­rädern oder Zwei­räder mit Elektro­motor bestens auskennt. Bei der Begutachtung von Motor­rädern wird grundsätzlich unterschieden, ob es sich um eine Straßen­maschine, eine Gelände- oder Sport­maschine, ein Mehrzweck­modell oder um Sonder­bau­formen eines Zwei­rads handelt. 

Bei E-Bikes oder Pedelecs wird neben dem Zustand des Rahmens, der Schaltung und der Reifen auch die Batterie für die Erstellung eines Gutachtens berücksichtigt. Der sogenannte State of Health der E-Bike Batterie wirkt sich unmittelbar auf den Wert des Fahrrads aus. 

Bei allen Zwei­rädern, insbesondere Motor­rädern, ist vor allem der Rahmen genauestens zu begutachten. Beim Motor­rad und bei allen anderen Zwei­rädern ist der Rahmen die Verbindung zwischen Vorder- und Hinter­rad. Wenn der Rahmen nicht fluchtet, dann fährt das Rad schief, ist instabil oder flattert. Dies kann eine Maschine unbeherrschbar machen. Nach einem Unfall oder Sturz ist es daher wichtig zu prüfen, ob der Rahmen noch verwendbar ist oder ausgetauscht werden muss. Das kann über Reparatur­schaden oder Total­schaden entscheiden. Außerdem benötigen aus den USA importierte Motor­räder, die dort als verunfallt registriert sind, vor der Zulassung in Deutschland eine Rahmen-Vermessung. Bei der Begutachtung eines Motor­rads wird die Rahmen­vermessung immer dann durchgeführt, wenn Schlag­schäden oder andere Hinweise auf eine starke Kraft­einwirkung auf den Rahmen vorliegen. Für eine Rahmen­vermessung ist im Durch­schnitt mindestens eine Stunde einzuplanen. Bei manchen Motor­rädern ist deutlich mehr Zeit zu veranschlagen. Neben aktuellen Modellen lassen sich auch historische Motor­räder, Fahr­räder und E-Bikes vermessen. Auch bei Gerichts­gutachten hilft das Protokoll einer Rahmen­vermessung. Ein Gutachter ist schließlich immer neutral.

Prüfung von Flüssig­gas­anlagen bei Wohn­mobilen

Alle zwei Jahre müssen die Flüssig­gas­anlagen in Fahr­zeugen von einem zertifizierten Sach­verständigen überprüft werden. Aufgrund der hohen Explosions­gefahr von Gas dienen eine solche Untersuchung und Kontrolle zur eigenen und der der generellen Verkehrs­sicherheit. Häufig ist auch die Vorlage der Gas­prüfung nach DVGW G 607 Voraus­setzung dafür, dass Wohn­mobil­eigner einen Camping­platz befahren dürfen. Die Unter­suchung der Flüssig­gas­anlage kann unabhängig von der Haupt­untersuchung durch­geführt werden.

Bewertung von Wohn­wagen und Wohn­mobilen zur Gutachten­erstellung

Die Nach­frage nach Wohn­mobilen und Wohn­wagen (RV’s) stieg in den letzten Jahren immens. Aufgrund von sehr hohen Liefer­zeiten bei Neu­fahrzeugen werden auch gebrauchte Wohn­wagen und Wohn­mobile zunehmend beliebter. Insbesondere beim Kauf eines gebrauchten Wohn­mobils ist die Begutachtung durch einen Experten ratsam. Daher erweitern auch Kfz-Sach­verständige ihr Wissen im Bereich der Camper Vans stetig. Gas und Wasser­anschlüsse können zum Beispiel von Ihnen professionell bewertet werden. Das Risiko mangel­hafte Camper zu kaufen, sinkt durch die Erstellung eines Wohn­wagen-/ Wohn­mobil Gutachten enorm. Das Caravan Fach­gebiet ist sehr speziell, da es mit dem klassischen Fahrzeug­bau nur teilweise zu tun hat. Das Wissen aus dem Bereich der Klempner, Tischler, Elektriker, Heizungs- und Küchen­bauer sowie weiterer Gewerke ist zusätzlich gefragt. Die auf Caravans, welche Wohn­wagen und Wohn­mobile aller Arten umfassen, spezialisierten DAT Expert Partner erstellen Schaden­gutachten und Wert­gutachten für Camper, welche z.B. bei Gewähr­leistungs­mängel von großer Bedeutung sind.

Gutachten zur Ermittlung von Brand­schäden und -ursachen

Die Ermittlung von Brand­ursache und der Höhe des Brand­schadens, ist für die Schaden­regulierung durch eine Versicherung unumgänglich. Für die Erstellung eines Brand­gutachten benötigt der Brand­ursachen-Sach­verständige besonderes Fach­wissen. Ein sogenannter Brand- und Explosions­sach­verständiger, ein neutraler Experte im Bereich Brand­schäden, sollte insbesondere auch aus eigenem Interesse zu Rate gezogen werden, um den entstandenen Schaden sowie die Ursache unvorein­genommen zu bewerten.

Gutachten über Lack­schäden

Bei einem Lack­schaden handelt es sich um eine ober­flächliche Beschädigung des, bei der das darunter­liegende Blech nicht zu Schaden kommt. Um heraus­zufinden, ob es sich lediglich um einen Lack­schaden handelt, greifen Experten für Lack­schäden auf speziell dafür entwickelte Diagnose­geräte zurück. 
Bei der Frage, ob es sich noch um einen Bagatell­schaden handelt, oder ob der Schaden am Fahr­zeug höher ist, ist die Begut­achtung durch einen unabhängigen Kfz-Gutachter zu empfehlen. Die tatsächliche Höhe des Blech­schadens entscheidet in der Regel über die weitere Vorgehens­weise bezüglich Reparatur­kosten etc.
Insbesondere für etwaige Haftungs­ansprüche ist die Erstellung bei Karosserie- und Lack­schäden notwendig.

Ein Lack­gutachten, oder auch Gutachten über Lack­schaden genannt, gibt zudem Aufschluss über die Gegeben­heiten einer Fahr­zeug­lackierung. Mit einem sogenannten Lack­schichten­dicke-Mess­gerät beurteilt ein ausgebildeter Kfz-Gutachter die Lack­schäden am Auto oder einem Motor­rad. Die Ursache von Lackier­fehler können nach einem Unfall auftreten oder aufgrund von mangelnden Qualitäts­vorgaben direkt nach der Lackierung entstehen. Neben den üblichen Kratzern kann es sich bei Lack­schäden auch um abweichende Farb­töne, eine schlechte Lack­haftung oder den Einfluss von Schmutz und Staub handeln. 

Transport­schäden und Haverie­gutachten

Da Beschädigungen auf dem Transport­weg von Waren auf die unterschiedlichste Art und Weise entstehen können bedarf es zur Ermittlung des Schaden­vorgangs bestimmte technische und prozessuale Kennt­nisse. Bei der Erstellung eines Haverie­gutachten muss der Vorgang, bei dem die Ware vermeintlich beschädigt wurde, genauestens analysiert werden. Dazu zählen auch die Gegeben­heiten der Ladungs­sicherung zum Zeit­punkt der Schaden­entstehung. Deshalb muss der Sach­verständige auch über verschiedene rechtliche Gegeben­heiten Bescheid wissen.

UVV-Prüfung 

Um die Sicher­heit der Mitarbeitenden und deren Fahr­zeugen im Straßen­verkehr gewährleisten zu können gibt es die sogenannten UVV-Prüfungen, die von qualifizierten Sach­verständigen durchgeführt werden. Dabei wird das Dienst­fahrzeug nach bestimmten Kriterien geprüft und die Fahrenden werden Unter­weisungen im Fach­gebiet der Verkehrs- und Fahr­zeug­sicherheit unter­zogen.
UVV = Unfallverhütungsvorschrift.

LKW-Begutachtung

An über 350 Stand­orten in Deutschland arbeiten sogenannte DAT Expert Partner, die meist öffentlich bestellt und vereidigte Sach­verständige sind. An etwa 100 Stand­orten finden Lkw-Kunden ausgewiesene Nutz­fahr­zeug­experten die ihre Dienst­leistungen vor Ort den relevanten Kunden­gruppen wie Speditionen, Nutz­fahr­zeug­händlern etc. anbieten. Mit Hilfe von zahl­reichen Analysen des Marktes erhalten die DAT Expert Partner über die DAT Software markt­orientierte Preise für Transporter und Nutz­fahr­zeuge aller wesentlichen Fahr­zeug­hersteller. Darunter fallen beispiels­weise Verteiler­fahrzeuge, Koffer- oder Mulden­auf­bauten.

Bei den angebotenen Dienstleistungen handelt es sich nicht um Angebote von der DAT, sondern um die der jeweiligen Kfz-Sachverständigen. Die DAT tritt lediglich als Vermittler auf und übernimmt keine Haftung für das Zustandekommen eines Termins und die Durchführung der jeweiligen Dienstleistungen.