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Neue Vorschriften bei Werbung für Kreditverträge
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Am 11.06.2010 tritt der neu eingefügte § 6a der Preisangabenverordnung (PAngV) in Kraft. Bei der Werbung für Kreditverträge sind demnach bestimmte Angaben zu machen:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Seit dem 11.06.2010 gelten aufgrund einer neuen Verbraucherkreditrichtlinie verschärfte Regeln zur Werbung für Kredite bzw. Darlehensverträge. Dabei sind unter Werbung neben Zeitungsanzeigen und Prospekte auch Flyer und Preisschilder zu verstehen.
Um für Sie eventuelle Rechtsnachteile zu vermeiden, sollten nach dem 11.06.2010, Preisauszeichnung, welche mit Hilfe des System SilverDAT erstellt werden, ausschließlich ohne Angaben zur Fahrzeugfinanzierung verwendet werden.
Bereits gedruckte und im Fahrzeug befindliche Preisauszeichnungen müssen geprüft und gegebenenfalls geändert werden.
Im Zweifel empfehlen wir Ihnen, die verfügbaren Informationen z.B. des ZDK ( Rundschreiben G10-120, F10-054 ) zu beachten bzw. sich mit Ihrer Finanzierungsbank in Verbindung zu setzen.
Freundliche Grüße Ihre DEUTSCHE AUTOMOBIL TREUHAND GMBH
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